Bund der Steuerzahler NRW - Das zahlen Sie

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08.07.2012

Seit 8. Juli 2012 5.20 Uhr arbeiten Sie in die eigene Tasche

Negativ-Trend setzt sich fort: Steuerzahlergedenktag zwei Tage später als im Vorjahr.

Seit dem 8. Juli 2012 um 5.20 Uhr fließt rein rechnerisch das gesamte Einkommen, das der Steuerzahler verdient, in die eigene Tasche. Ein Grund zur Freude ist das aber nur bedingt. Denn auch in diesem Jahr hat sich der Steuerzahlergedenktag wieder nach hinten verschoben und findet zwei Tage später als noch 2011 statt: 51,7 Prozent behält der Fiskus in diesem Jahr ein. Der Bund der Steuerzahler fordert Entlastungen. Mehr dazu

Heimliche Steuern B bis Z

Einnahmequellen des Staates, die kaum einer kennt.

Kaffee Kaum ein Bürger weiß es: Wenn er eine Gebäude-, oder Feuerversicherung abschließt, freut sich nicht nur die Versicherung, sondern auch der Staat. So gehen beispielsweise bei der Feuerversicherung acht Prozent des Versicherungsentgelts als Feuerschutzsteuer an den Fiskus. Auch wer Kaffee, Bier oder Sekt trinkt, zahlt an den Staat: Beim Bier pro Liter 9,44 Cent Biersteuer, beim Sekt pro 0,75 Liter 1,02 Euro Schaumweinsteuer und beim Kaffee pro Kilogramm Röstkaffe 2,19 Euro Kaffeesteuer. Ebenso kassiert die öffentliche Hand in vielen anderen Bereichen mit. Wo sich diese "heimlichen Steuern" verstecken und wie viel sie dem Staat insgesamt bringen, zeigt das ''Bagatellsteuer-ABC '', das der Bund der Steuerzahler zusammengestellt hat. Es reicht von B wie Bettensteuer bis zu Z wie Zweitwohnungssteuer und enthält sicherlich so manche Überraschung.

Heimliche Steuern B bis Z

Lohn- und Einkommensteuerrechner

So viel zahlen Sie an den Staat.


(Foto: M. Schuppich/Fotolia)
Wie hoch ist eigentlich die Lohnsteuer, die Sie jährlich zahlen? Mit welcher Einkommensteuer müssen Sie rechnen? Eine Antwort auf diese Fragen gibt Ihnen der Lohn- und Einkommensteuerrechner, der vom Bundesfinanzministerium bereit gestellt wird. Auf der Internetseite müssen Sie zunächst wählen, welche Steuer Sie berechnet haben möchten. Anschließend müssen Sie die benötigten Daten in die entsprechenden Felder eingeben und auf berechnen klicken.

Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF

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