Bund der Steuerzahler NRW - Das Schwarzbuch

Verschwendung > Das Schwarzbuch

Die Schwarzbücher 2009 und 2008 zum Bestellen

Hier können Sie die angebotenen Broschüren als Druckversion bestellen. Die Lieferung erfolgt auf dem Postweg und solange der Vorrat reicht. Weitere Kosten entstehen Ihnen nicht.

Ihr Bund der Steuerzahler


  • Die öffentliche Verschwendung 2009

    Die öffentliche Verschwendung 2009 Trotz leerer Kassen gibt es immer noch unzählige Fälle, in denen die öffentliche Hand für Prestigeobjekt Geld verschwendet oder sich auf Kosten der Steuerzahler völlig verplant. 128 Fälle von Protz und Prunk, Fehlplanung und Kostenexplosion stellt der Bund der Steuerzahler in seinem Schwarzbuch "Die öffentliche Verschwendung 2009" vor. Darunter sind 15 Fälle aus NRW sowie ein weitere Fall, in dem Verschwendung verhindert wurde. Es geht um eine ungenutzte Wiese die über zig Jahre von der Stadt gepachtet wurde, um die Kostenexplosion bei einem Klinikneubau, um das Fußballmuseum, das schwerpunktmäßig von den Steuerzahlern finanziert wird und um - leider - zahlreiche andere Fälle in denen das Geld des Steuerzahlers weder sparsam noch wirtschaftlich ausgegeben wurde oder wird.
    Das Schwarzbuch kann hier kostenlos bestellt werden. Klicken Sie einfach auf den Einkaufs-Korb.

  • Das Schwarzbuch 2008

    Das Schwarzbuch 2008 In der 36. Auflage des Schwarzbuchs "Die öffentliche Verschwendung" hat der Bund der Steuerzahler insgesamt 119 Fälle aus ganz Deutschland zusammengetragen, in denen Gelder verschwendet wurden, Verschwendung droht oder Verschwendung erfolgreich verhindert wurde. Darunter sind 14 Fälle, die sich in Nordrhein-Westfalen ereignet haben. Es geht um Fehlplanungen, die zigtausend Euro verschlingen, unsinnige Bauprojekte, um ein Museum, das sich – wie vorhergesehen – zum Fass ohne Boden entwickelt oder um riskante Zinsgeschäfte, die für Millionenverluste gesorgt haben.
    Es gibt aber auch etwas Positives zu berichten: Neben den 14 Verschwendungsfällen kommt noch ein 15. Fall aus NRW, der sich in der Rubrik „Erfolge“ befindet. Zusammen mit sechs weiteren Fällen.



Widerrufsbelehrung
Für einzelne Broschüren wird eine Schutzgebühr von 1,50 Euro je Heft erhoben. Sie können Ihre Vertragserklärung in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Den Widerruf richten Sie bitte an: Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfange Broschüre ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.

Suche
Staatsverschuldung in NRW
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0