Service
17.05.2011

(Foto: Fotolia) Fehlerhafte Steuergesetze korrigieren und die Rechte des Steuerzahlers im Steuerrecht durchsetzen, das sind die Ziele des Bundes der Steuerzahler. Um sie zu erreichen geht der Verband bis vor die obersten Gerichte und führt Musterprozesse für seine Mitglieder – häufig mit großem Erfolg. Die bekanntesten Prozesse aus der jüngsten Vergangenheit, die der BdSt gewann, sind das Verfahren zur Pendlerpauschale, zum häuslichen Arbeitszimmer und zur rückwirkenden Anwendung von Steuergesetzen. In allen drei Fällen bekam der Verband vom Bundesverfassungsgericht Recht. Aber auch in vielen anderen Verfahren gaben die Gerichte dem BdSt Recht und der Verband konnte einer Vielzahl von Steuerzahlern weiterhelfen.
Aktuell führt der Bund der Steuerzahler 20 Musterprozesse vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Dabei handelt es sich unter anderem um die Kosten für ein Erststudium, die Dienstwagenbesteuerung und die Erbschaftsteuer. Eine Liste der Musterprozesse, die der Verband aktuell führt, hat der BdSt hier zusammengestellt.
Der Bund der Steuerzahler zieht für seine Mitglieder vor Gericht
Um die Rechte der Steuerzahler zu wahren, geht der Verband wenn nötig durch alle Instanzen.
(Foto: Fotolia) Fehlerhafte Steuergesetze korrigieren und die Rechte des Steuerzahlers im Steuerrecht durchsetzen, das sind die Ziele des Bundes der Steuerzahler. Um sie zu erreichen geht der Verband bis vor die obersten Gerichte und führt Musterprozesse für seine Mitglieder – häufig mit großem Erfolg. Die bekanntesten Prozesse aus der jüngsten Vergangenheit, die der BdSt gewann, sind das Verfahren zur Pendlerpauschale, zum häuslichen Arbeitszimmer und zur rückwirkenden Anwendung von Steuergesetzen. In allen drei Fällen bekam der Verband vom Bundesverfassungsgericht Recht. Aber auch in vielen anderen Verfahren gaben die Gerichte dem BdSt Recht und der Verband konnte einer Vielzahl von Steuerzahlern weiterhelfen.
Aktuell führt der Bund der Steuerzahler 20 Musterprozesse vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Dabei handelt es sich unter anderem um die Kosten für ein Erststudium, die Dienstwagenbesteuerung und die Erbschaftsteuer. Eine Liste der Musterprozesse, die der Verband aktuell führt, hat der BdSt hier zusammengestellt.
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Der Bund der Steuerzahler NRW bietet seinen Mitgliedern einen umfassenden Service, der von kompetenten Fachauskünften über Veranstaltungen und Musterprozesse bis zu geldwerten Tipps reicht. Nutzen Sie diese Leistungen und werden Sie Mitglied - am besten gleich online. Als Mitglied unterstützen Sie uns auch im Kampf gegen Steuergeldverschwendung und Staatsverschuldung. Hier erfahren Sie mehr über die Arbeit des BdSt NRW. Mehr dazu
07.10.2009
Mit dem Bund der Steuerzahler NRW sind Sie stets gut informiert und in allen Steuerfragen auf dem aktuellsten Stand. Die BdSt-Ratgeber erklären gut verständlich grundsätzliche Themen während der Info-Service über Aktuelles berichtet. Ratgeber und Info-Service können von den Mitgliedern des Verbandes kostenlos im Mitgliederbereich heruntergeladen werden. Hier finden Sie eine Übersicht der BdSt-Info-Services sowie eine Übersicht der Ratgeber.
Ratgeber und Infoservice
Kompakte Hilfe - immer auf dem neuesten Stand
Mit dem Bund der Steuerzahler NRW sind Sie stets gut informiert und in allen Steuerfragen auf dem aktuellsten Stand. Die BdSt-Ratgeber erklären gut verständlich grundsätzliche Themen während der Info-Service über Aktuelles berichtet. Ratgeber und Info-Service können von den Mitgliedern des Verbandes kostenlos im Mitgliederbereich heruntergeladen werden. Hier finden Sie eine Übersicht der BdSt-Info-Services sowie eine Übersicht der Ratgeber.
07.10.2009
Was muss ich denn jetzt schreiben? Diese Frage hat sich vermutlich schon jeder Steuerzahler gestellt, der einen Brief an das Finanzamt verfasst hat. Schließlich müssen oft bestimmte Formalien eingehalten werden, damit beispielsweise ein Einspruch gültig ist. Der Bund der Steuerzahler bietet hier konkrete Hilfe. Er stellt für alle User zum Beispiel einen Mustereinspruch gegen den Solidaritätsbeitrag oder einen Mustereinspruch Elterngeld Progressionsvorbehalt zur Verfügung. Exklusiv für seine Mitglieder bietet er zudem noch zahlreiche weitere Musterbriefe zum Download, die sich nach dem Einloggen im Mitgliederbereich finden.
Musterbriefe
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Die Broschüren des BdSt
Ob die "Steuererklärung 2012", die Broschüre "Auto und Steuern" oder das Heft "Altersvorsorge und Steuer" - alle Broschüren des Bundes der Steuerzahler informieren Schritt für Schritt, was sich hinter welcher Steuer verbirgt, wer von ihr betroffen ist und wie damit im Einzelnen umzugehen ist. Und: Alle können kostenlos bestellt werden. Die Übersicht aller Broschüren zum Bestellen finden Sie hier. Mitglieder können sich die Broschüren zudem im Mitgliederbereich direkt herunterladen.
Haftungsbescheid
01.06.2011

(Foto: Kautz 15, Fotolia) Sind bei einer GmbH Steuerschulden offen, versuchen die Finanzämter in aller Regel, vom Geschäftsführer der GmbH die Zahlung zu erlangen – durch einen sogenannten Haftungsbescheid nach §69 der Abgabenordnung. Aber: Längst nicht alle Haftungsbescheide ergehen zu Recht. Im Gegenteil: In kaum einer anderen Art von Bescheiden unterlaufen den Finanzämtern häufiger Fehler als beim Haftungsbescheid. Was für Fehler das sind und wie sich die Geschäftsführer einer GmbH gegen einen Haftungsbescheid wehren können, hat der Bund der Steuerzahler in seinem Ratgeber-Nr. 51 „Einwendungen des GmbH-Geschäftsführers gegen einen Haftungsbescheid“ zusammengestellt.
Haftungsbescheid: Das ist zu tun
BdSt-Ratgeber erklärt, wie GmbH-Geschäftsfüher dagegen vorgehen können.
(Foto: Kautz 15, Fotolia) Sind bei einer GmbH Steuerschulden offen, versuchen die Finanzämter in aller Regel, vom Geschäftsführer der GmbH die Zahlung zu erlangen – durch einen sogenannten Haftungsbescheid nach §69 der Abgabenordnung. Aber: Längst nicht alle Haftungsbescheide ergehen zu Recht. Im Gegenteil: In kaum einer anderen Art von Bescheiden unterlaufen den Finanzämtern häufiger Fehler als beim Haftungsbescheid. Was für Fehler das sind und wie sich die Geschäftsführer einer GmbH gegen einen Haftungsbescheid wehren können, hat der Bund der Steuerzahler in seinem Ratgeber-Nr. 51 „Einwendungen des GmbH-Geschäftsführers gegen einen Haftungsbescheid“ zusammengestellt.




