Bund der Steuerzahler NRW - Landtagswahl 2012

Stadt und Land
26.04.2012

''Wir wollen eine generationengerechte Finanzpolitik''

Der Bundesumweltminister Norbert Röttgen tritt bei der Landtagswahl als Spitzenkandidat der CDU an.


(Foto: NRW-CDU)
Die nordrhein-westfälische CDU schickt gegen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) Norbert Röttgen als Spitzenkandidat ins Rennen. Der Bundesumweltminister steht seit seiner Wahl Ende 2010 als Vorsitzender an der Spitze der Landespartei. Der Christdemokrat gehört als Abgeordneter derzeit nicht dem NRW-Landtag an, sondern ist seit 1994 Mitglied des Deutschen Bundestages, für den er im Wahlkreis Bonn antritt. Röttgen stammt aus Meckenheim im Rhein-Sieg-Kreis.

1. Wie kann Ihrer Meinung nach die Verschwendung von Steuergeldern künftig wirksam verhindert und wie können die Verursacher dieser Verschwendung stärker zur Verantwortung gezogen werden?
Wir werden auf neue Förderprogramme und auf die Übernahme neuer Aufgaben verzichten, wenn nicht eine Gegenfinanzierung dargestellt werden kann. Wir werden durch den gezielten Abbau von Subventionen, pauschale Kürzungen und Effizienzsteigerungen Einsparungen bei den umfangreichen Förderprogrammen des Landes erreichen. Effizienzsteigerungen werden wir insbesondere durch ein wirksames Fördermittelcontrolling erreichen. Wir werden bei Sachausgaben sparen, und bei Investitionen die Effizienz steigern. Bei Umsetzung dieser Ansätze ergeben sich aus den dann sinkenden Zinsausgaben weitere Einspareffekte.

Seit Anfang der 1970er Jahre, seit mehr als 40 Jahren, werden in Nordrhein-Westfalen Schulden gemacht. Nur unter der CDU-geführten Landesregierung wurde in 2008 erstmals weniger Geld ausgegeben als eingenommen. Wir haben gezeigt, dass wir gut mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger umgehen können. Im Interesse unserer Kinder wollen wir eine generationengerechte Finanzpolitik. Nichts ist unsozialer als auf Kosten der zukünftigen Generationen zu leben.

Erachten Sie es für sinnvoll, dass die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert wird und werden Sie dieses Vorhaben politisch unterstützen?
Ja. Unser Ziel ist die Einhaltung der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse. Das heißt: Verzicht auf jede Neuverschuldung spätestens ab dem Jahr 2020. Dafür werden wir die Neuverschuldung des Jahres 2012 in acht Jahresschritten auf Null zurückführen. Wir Christdemokraten wollen dieses Ziel erreichen und sind dazu, anders als SPD und Grüne, in der Lage. Die CDU-Fraktion hat in den letzten Jahren bereits zwei Gesetzentwürfe zur Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung in das parlamentarische Verfahren eingebracht. SPD und Grüne haben beide Gesetzentwürfe abgelehnt. Nach der Landtagswahl am 13. Mai 2012 wird die CDU erneut um die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung werben. Sollte dies scheitern, wird die CDU ein Volksbegehren auf den Weg bringen.

In welchen drei Bereichen sollten Ihrer Meinung nach in NRW Subventionen abgebaut werden, so dass zugleich ein effektiver Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden kann?
1. Bereits mit dem Haushalt 2011 haben SPD und Grüne bei über 100 Haushaltspositionen politisch motivierte Mehrausgaben, neue Förderprogramme und Strukturen zu Lasten des Landeshaushalts beschlossen. Mit dem Haushalt 2012 sollten die Maßnahmen fortgeführt werden. Beispiele sind die Wiedereinführung von 72 Erwerbslosenberatungsstellen und 73 Arbeitslosenzentren.

Gleichzeitig beauftragt die rot-grüne Landesregierung ein sogenanntes Effizienzteam, das den Landeshaushalt auf Einsparpotentiale untersuchen soll. Das beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen kostet den Landeshaushalt 175.000 Euro. Auch nach über einem Jahr liegen immer noch keine Ergebnisse vor.

2. Durch die sogenannte TatKraft-Tour von Ministerpräsidentin Kraft wird die SPD-Parteikasse jährlich um 200.000 Euro entlastet und der Landeshaushalt in gleicher Höhe belastet.

3. Es war ein Verdienst der Vorgängerregierung, den sozialverträglichen Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau zu erreichen. Durch die Gründung der RAG-Stiftung wurde außerdem ein wirksames Instrument zur Finanzierung der Ewigkeitslasten geschaffen. Die Einsparungen bei den Kohlebeihilfen summieren sich für den Landeshaushalt auf 1,5 Milliarden Euro ab dem Jahr 2013.

Werden Sie sich als Landtagsabgeordneter dafür einsetzen, dass die Anpassung der Abgeordnetenbe-zahlung in diesem Sommer ersatzlos gestrichen und auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird?
Nein. Diätenerhöhungen finden in Nordrhein-Westfalen nach dem auch vom Bund der Steuerzahler (Ihnen) als vorbildlich gelobten Gesetz nur in Höhe der allgemeinen Kostensteigerungen und der Einkommensentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer statt.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat im Frühjahr 2005 auf der Grundlage der Empfehlungen einer unabhängigen Diätenkommission mit der Zustimmung aller Fraktionen eine grundlegende Reform des Abgeordnetengesetzes beschlossen. Die damalige Neuregelung ist nach wie vor beispielgebend. Die steuerfreien Pauschalen wurden gestrichen und die staatliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeschafft. Mit dieser als Vorbild geltenden Systemveränderung bei den Abgeordnetenbezügen ist die staatliche Altersvorsorge durch die Schaffung eines eigenständigen Versorgungswerkes ersetzt worden. Auf diesem Weg wird die Altersversorgung von Abgeordneten durch eigene Beiträge sichergestellt.

Aufgrund vieler kritischer Nachfragen über die Höhe der Abgeordnetenbezüge ist mit der beschlossenen Gesetzesänderung mehr Transparenz hergestellt worden. Die eigentliche Diät, aus der auch alle Mandatskosten wie die Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Telefon- und Portokosten sowie Fahrtkosten bestritten werden müssen, beträgt 8.612 Euro. Fast alle anderen Parlamente zahlen dafür - zusätzlich zur Diät - verschiedene steuerfreie Kostenpauschalen. Diese Privilegien hat der Landtag Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Damit wird ein Landtagsabgeordneter wie jeder anderer Steuerbürger behandelt.

Durch die Änderung des Abgeordnetengesetzes wird der Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk angepasst. Jeder Abgeordnete musste bisher 1.614 Euro direkt an das Versorgungswerk zahlen. Diese Summe ist aufgrund einer Überprüfung um 500 Euro auf monatlich 2.114 Euro erhöht worden. Nach wie vor ist damit die Altersversorgung in Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Landesparlamenten am niedrigsten.

Mit der beschlossenen Anpassung wird das Versorgungswerk des Landtages langfristig stabilisiert. Das NRW-Modell, das keine Pensionen mehr auf Kosten künftiger Landeshaushalte kennt, wird damit zukunftssicher gemacht.

Zu den Antworten von Hannelore Kraft (SPD), Christian Lindner (FDP), Sylvia Löhrmann (Grüne), Joachim Paul (Piratenpartei) und Katharina Schwabedissen (Die Linke).
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