Bund der Steuerzahler NRW - Verschuldungsorgie des Landes geht weiter

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01.03.2011

Verschuldungsorgie des Landes geht weiter

BdSt: Finanzminister sollte Haushaltsentwurf für 2011 zurückziehen und überarbeiten.


(Foto: Finanzministerium NRW)
Der Entwurf für den Landeshaushalt 2011 liegt vor – doch nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler NRW sollte Finanzminister Norbert Walter-Borjans ihn gleich wieder zurücknehmen und bei den Ausgaben deutlich den Rotstift ansetzen. Denn: Der Plan sieht eine Neuverschuldung von 7,1 Milliarden Euro vor und überschreitet um rund 3 Milliarden Euro die verfassungsgemäße Kreditobergrenze. Begründet wird dies mit der „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“. Doch an dieser Störung hat der Landesverfassungsgerichtshof schon für das Jahr 2010 Zweifel bekundet.

Düsseldorf. Ein Gesamtvolumen von rund 56 Milliarden Euro umfasst der Entwurf für den Landeshaushalt 2011, den Finanzminister Norbert Walter-Borjans Ende Februar vorgelegt hat. Besonders bemerkenswert sind dabei 7,1 Milliarden Euro. So hoch sind nämlich die neuen Schulden, die die Landesregierung im Rahmen dieses Haushalts aufnehmen will. Viel zu hoch, meint der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) und drängt auf einen Sparkurs.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft dagegen hält an der immensen Verschuldung fest. Denn diese „neue Finanzpolitik“ diene der „sozialen Prävention“. Zwar mache man jetzt Schulden für die Vorsorge von Familien, Kindern und Kommunen, doch das werde sich irgendwann durch dann geringere Sozialausgaben auszahlen. Anders ausgedrückt: Erst durch höhere Schulden heute können wir zukünftig Geld sparen und dann die Schulden abbauen. Eine bizarre Philosophie. Hinzu kommt, dass die enorme Neuverschuldung nicht verfassungsgemäß ist, da die eigenfinanzierten Investitionen um drei Milliarden Euro niedriger sind als die Kredite. Ein Problem, dass die Ministerpräsidentin mit einem altbekannten Schlupfloch lösen will: Es läge eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vor.

Mit der gleichen Begründung hatte die Landesregierung auch die zu hohe Neuverschuldung durch den Nachtragshaushalt 2010 gerechtfertigt, über den im März der Landesverfassungsgerichtshof in Münster urteilen wird. Es wird dann zum einen entscheiden, ob 2010 tatsächlich noch eine gesamtwirtschaftliche Gleichgewichtsstörung vorlag, und ob die Maßnahmen, für die das Land die Kredite aufnimmt, geeignet sind, um diese Störung zu beheben oder abzumildern. Bei der mündlichen Verhandlung klang bereits durch: An beidem haben die Richter erhebliche Zweifel. Zum einen seien die kräftigen Wachstumsimpulse nach der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise und die erhebliche Verbesserung der Arbeitsmarktlage nicht zu übersehen. Zum anderen sei die Risikovorsorge für die WestLB, die einen Großteil der Schulden im Nachtragshaushalt 2010 ausmachte, zwar wünschenswert, doch dass sie die Konjunktur stimuliere, bezweifeln die Richter.

Erklärt das Gericht aufgrund dieser Zweifel den Nachtragshaushalt 2010 für verfassungswidrig, dann hätte das auch direkte Auswirkungen auf den Haushaltsentwurf 2011. Denn wenn schon 2010 keine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorlag, muss dies erst recht für das Jahr 2011 verneint werden. Daraus ergeben sich zwei Möglichkeiten: Entweder zieht der Finanzminister den Haushaltsentwurf zurück und macht ihn durch Kürzungen verfassungstauglich oder die Opposition klagt erneut gegen den verabschiedeten Haushalt.

Der Bund der Steuerzahler rät dringend zur ersten Option. Zum einen, weil das Land bereits jetzt sparen muss, um die vom Bund vorgegebenen Schuldenbremse 2020 einhalten zu können. Zum anderen, um den Steuerzahler unnötige Gerichtskosten zu ersparen.
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