Vergleich
Außengastronomie – mancherorts ein teures Vergnügen
BdSt-Vergleich zeigt: Bei der Terrassengebühr gibt es in NRWs Städten große Unterschiede. 
(Foto: Sabine Dochow, fotolia) Bonn, Wuppertal, Leverkusen, Düsseldorf. Zum dritten Mal in Folge sind diese vier Städte die traurigen Spitzenreiter bei der sogenannten Terrassengebühr. Das zeigt der aktuelle Vergleich des Bundes der Steuerzahler NRW unter den 29 Großstädten und zehn ausgewählten Kurorten und Heilbädern. Ein weiteres Ergebnis: Die Gebühren der Kommunen sind sehr unterschiedlich. Ein klarer Beleg, dass manche Städte sie nutzen, um ihre Haushalte zu sanieren. Ein Vorgehen, das der BdSt NRW scharf kritisiert. Mehr dazu
Winterberg langt ordentlich zu
Die Stadt will zusätzlich zum Kurbeitrag einen Fremdenverkehrsbeitrag erheben. 
(Foto: Fotolia) Zur Kasse bitte! Die Stadt Winterberg verlangt nicht nur einen Kurbeitrag und eine Zweitwohnungsteuer - Nein, nun sollen Wohnen und Urlaub machen in der Stadt im Sauerland noch teurer werden. Der Stadtrat hat Ende vergangenen Jahres beschlossen, einen Fremdenverkehrsbeitrag zu erheben. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen rät Kommunen, bei den Ausgaben zu sparen und nicht mit neuen Abgaben die Bürger weiter zu belasten. Mehr dazu
Schlechte Werbung für Münster und Düsseldorf
Die Städte erhöhen ihre „Terrassengebühren“ für die Nutzung von öffentlichen Flächen. 
(Foto: Georg Oligmüller) Gastronomen müssen in den Sommermonaten in Düsseldorf und Münster tiefer in die Tasche greifen. Die beiden Städte haben die Sondernutzungsgebühr für öffentliche Straßen, Wege und Plätze („Terrassengebühr“) angehoben. Der leidtragende ist neben den Betreibern der Außengastronomie natürlich der Kunde. Er bezahlt mit jedem Eis, Getränk oder Essen die erhöhte Terrassengebühr mit. Mehr dazu
Winterdienst muss zumutbar sein
Oberverwaltungsgericht NRW urteilt zur Übertragung der Reinigungspflichten von Wegen auf Anwohner. 
(Foto: flashpics/Fotolia) Kommunen können den Winterdienst auf die Bürger übertragen, müssen dabei aber Spielregeln beachten. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Übertragung des Winterdienstes für einen Geh- und Fußweg wegen Unzumutbarkeit für unzulässig befunden (Urteil vom 3. Dezember 2012, Aktenzeichen 9A282/10). Grundstückseigentümer sollten daher genau hinschauen, wenn die Reinigungspflicht auf sie übertragen werden soll. Der Bund der Steuerzahler NRW hilft Mitgliedern in solchen Fällen. Mehr dazu
Teilerfolg im Kampf gegen die Rundfunk-Pauschale
Bund der Steuerzahler begrüßt Pläne, die Evaluation vorzuziehen. 
(Foto: Fotolia) Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die Ankündigung des ZDF, das neue Beitragsmodell für die Rundfunkgebühr schnell überprüfen zu wollen. Angesichts erheblicher Mehrbelastungen ist es richtig, die eigentlich für das Jahr 2014 geplante Evaluierung vorzuziehen. Der BdSt hatte die Intendanten von ARD und ZDF jüngst angeschrieben und auf eine zügige Evaluation gedrängt. Am Ende muss aber eine Entlastung aller Unternehmen und nicht nur der kommunalen Arbeitgeber stehen. Der BdSt fordert eine Beitragsbefreiung für den gesamten Unternehmenssektor und eine „Opt-Out“-Regel für Privathaushalte ohne Rundfunkgerät.
Die Schreiben an die Intendanten sowie mehr Informationen zum Thema finden Sie hier zum Download:
Link KBI kompakt 17
Download des BdSt-Schreibens an Thomas Bellut
Download des BdSt-Schreibens an Lutz Marmor
Von der Rundfunkgebühr zur Haushaltsabgabe
Das Karl-Bräuer-Institut analysiert die jüngste Reform der GEZ-Gebühr kritisch.
(Foto: Gooseman/Fotolia) Im neuen KBI kompakt analysiert das finanzwissenschaftliche Institut des Bundes der Steuerzahler die jüngste GEZ-Reform kritisch. Es zeigt sich, dass die neue Haushaltsabgabe zu ungerechtfertigten Belastungsverschiebungen führt. Da jetzt alle Beschäftigten und Kunden im Regelfall bereits als Privatpersonen beitragspflichtig sind und ein entsprechendes Nutzungsrecht erworben haben, ist die zusätzliche Abgabenpflicht im nicht-privaten Bereich verfehlt. Für Menschen ohne TV- oder Radiogerät wird die neue Haushaltsabgabe zu einer Zwangsabgabe ohne Gegenleistung. Download KBI kompakt Nr.17
Wenn die Polizei vergeblich ausrückt
Gebühr für falschen Alarm ist nicht immer angemessen. 
(Foto: Starpics/Fotolia) Die Tücken der Technik können einen manchmal teuer zu stehen kommen. Beispielsweise wenn die Alarmanlage losgeht, die Polizei ausrückt, aber es gar keinen Grund dafür gibt. In einem solchen Fall kann von dem Verursacher des Alarms eine Gebühr gefordert werden. Dabei ist es jedoch wichtig, dass der Verursacher vorsätzlich gehandelt hat. Wichtig ist daher, dass Alarmanlagenbesitzer ihre Anlage warten lassen und die Prüfberichte aufbewahren. Mehr dazu
Grundsteuer, Abwassergebühren und Co.
Der Bund der Steuerzahler NRW gibt Tipps zum Grundbesitzabgabenbescheid. 
(Foto: Maria P./Fotolia) Die angekündigten Erhöhungen bei den Gebühren und der Grundsteuer B können Grundstücksbesitzer nun schwarz auf weiß nachlesen. Zu Beginn des Jahres versenden die Kommunen die Grundbesitzabgabenbescheide. Der Bund der Steuerzahler NRW informiert über rechtliche Möglichkeiten und wie man sich gegen fehlerhafte Abgabenbescheide wehren kann. BdSt-Mitglieder können sich zudem bei Fragen zu ihren Bescheiden an unseren Gebührenreferenten Harald Schledorn wenden. Mehr dazu
Urteil zu Straßenausbaubeiträgen und Gewerbegrundstücken
Grundstückseigentümer müssen nur bei uneingeschränktem Nutzen zahlen. 
(Foto: line-of-sight/Fotolia) Die Straßenausbaubeiträge sorgen immer wieder für Ärger bei Grundstückseigentümern. Die Kommunen dürfen jedoch die Kosten für eine Straßenausbesserung oder -erneuerung zum Teil durch diese Beiträge decken. Ausnahmen gibt es jedoch bei Gewerbegrundstücken. Ein gewerblich genutztes Grundstück profitiert nur dann wirtschaftlich vom Ausbau einer Straße und muss somit den Straßenausbaubeitrag zahlen, wenn uneingeschränkter Anlieferverkehr möglich ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 6. Juni 2012 (AZ 15 A 2293/11). Mehr dazu
Wenn die GEZ-Gebühr zur Haushaltausgabe wird
Was sich mit der Neuregelung des Rundfunkbeitrags ab 2013 alles ändert und für wen. 
(Foto: M. Rosenwirth/Fotolia) Wenige Gewinner – viele Verlierer. Ab 1. Januar 2013 wird die GEZ-Gebühr von der Haushaltsabgabe abgelöst. Jeder private Haushalt muss künftig 17,98 Euro im Monat zahlen – Unternehmen müssen einen geräteunabhängigen Betrag bezahlen. Für einige private Haushalte und Unternehmen bedeutet die Neuregelung, dass Sie künftig mehr bezahlen müssen. Wohngemeinschaften profitieren hingegen von ihr. Wir informieren, welche Änderungen es gibt und wen sie betreffen. Mehr dazu




