Bund der Steuerzahler NRW - Unnötige Preistreiberei beim Wasser

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07.02.2011

Unnötige Preistreiberei beim Wasser

Landesregierung will den „Wassercent“ verteuern statt ihn abzuschaffen.


(Foto: Fotolia)
Eigentlich war der „Wassercent“ schon so gut wie Geschichte. Im vorigen Jahr hatte die alte Regierung beschlossen, das Wasserentnahmeentgeld schrittweise abzuschaffen. Doch Totgesagte leben länger - in diesem Fall, weil die neue Regierung die Abschaffung des Wassercents abschaffen und das Entnahmeentgelt sogar noch erhöhen will. Die Folge wäre, dass das Trinkwasser teurer wird. Daher rät der Bund der Steuerzahler NRW dem Landtag, diesen Plänen nicht zuzustimmen.

Düsseldorf. Was lange währt wird endlich gut? Das gilt leider nicht beim Thema Wassercent. as Gesetz zur Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltes vom 8. Dezember 2009 sieht vor, den so genannten „Wassercent“ noch bis zum 31. Dezember 2018 zu erheben und gleichzeitig die Entgeltsätze schrittweise zu reduzieren. Geplant war, die Entgeltsätze jährlich um jeweils 10 Prozentpunkte zu senken, beginnend mit dem Jahr 2010. Dieses Auslaufen der Abgabe hat der Bund der Steuerzahler NRW ausdrücklich begrüßt.

Der „Wassercent“ wurde 2004 eingeführt, angeblich um die Gewässerqualität zu verbessern. Das war bereits damals nicht nachvollziehbar, weil schon die Erhebung der Schmutzwassergebühren über den Frischwasserverbrauch dazu führt, dass die Bürger sparsam mit dem kostbaren Trinkwasser umgehen. Umso erstaunlicher ist, dass die jetzige Landesregierung mit Datum vom 21. Dezember 2010 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltes vorgelegt hat, in dem die Befristung des Wasserentnahmenentgeltgesetzes aufgehoben und die schrittweise Abschaffung des Wassercents außer Kraft gesetzt wird. Zu allem Überfluss werden die Entgeltsätze sogar angehoben.

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen fordert den Landtag auf, diesem Gesetzentwurf der Landesregierung nicht zuzustimmen. Würde der Gesetzentwurf der Landesregierung umgesetzt, würde dies die bisherigen Kosten für die Wirtschaft und die Verbraucher erhöhen. Das belegt die Anfrage eines Mitgliedes des Bundes der Steuerzahler an seinen Wasserversorger. So heißt es in einem Schreiben von Rheinenergie in Köln: „Die Rheinenergie AG überprüft jährlich die Höhe der Wasserpreise. In die Kalkulation fließt neben anderen Kostenbestandteilen […] auch das aktuell gültige Wasserentnahmeentgelt ein. Bei entsprechenden Kostenänderungen passen wir die Wasserpreise an.“

Dieses kleine Beispiel zeigt deutlich, dass bei Verabschiedung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltes die Trinkwasserpreise in Nordrhein-Westfalen ansteigen werden. Der Bund der Steuerzahler NRW appelliert deshalb an die Landesregierung, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Falls sie dies nicht tut, liegt es in der Verantwortung der Abgeordneten, den Gesetzentwurf abzulehnen und einer Preistreiberei zu Lasten der Gebührenzahler Einhalt zu gebieten.
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