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05.02.2010
Düsseldorf. Auf den Straßen in Nordrhein-Westfalen hat es am 1. Februar mehr als 800 Mal gekracht - Folge des erneuten Wintereinbruchs. Einziger Trost für die Betroffenen: In den meisten Fällen dürfte es sich um Fahrten zur Arbeit gehandelt haben und das heißt: Die Unfallkosten können steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings müssen ein paar Bedingungen vorliegen oder beachtet werden. Hans-Ulrich Liebern, Steuerexperte des Bundes der Steuerzahler NRW, hat sie in der Sendung „Volle Kanne“ zusammengetragen.
Was sind die grundlegenden Voraussetzungen, damit Unfallkosten vom Fiskus mitgetragen werden?
In erster Linie muss es sich um eine berufliche Fahrt handeln. Das heißt, der Betroffene muss entweder auf dem Weg zur oder von der Arbeit sein, oder er war dienstlich unterwegs. Dazu zählt dann sowohl die Fahrt zu einer Besprechung mit einem Kunden oder Geschäftspartner als auch eine Lieferung oder ein Botengang. Eine weitere Bedingung: Der Betroffene darf nicht vom Dienstweg abgewichen oder Drogen oder Alkohol zu sich genommen haben. In diesen Fällen bleibt er auf den Kosten sitzen.

Die Kosten für die Reparatur des Unfallwagens können steuerlich geltend gemacht werden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, welche Kosten können dann geltend gemacht werden?
So gut wie alle Kosten, die rund um einen Unfall entstehen. Das beginnt bei den Reparaturkosten für das eigene Auto sowie für das des Unfallgegners oder beispielsweise für die Leitplanke, gegen die man gefahren ist. Wird das Fahrzeug nicht repariert kann eine Wertminderung geltend gemacht werden. Weiter geht es über die Kosten für einen Abschleppwagen, Telefongebühren, Taxikosten, Ausgaben für einen Sachverständiger und einen Anwalt, über Gerichtskosten und Aufwendungen für die Schadensbeseitigung an Gepäck und Kleidung bis zu den Gebühren für einen Mietwagen, solange das eigene Fahrzeug in der Werkstatt ist. Und: Wenn ein Kredit für die Bezahlung der Werkstattrechnung aufgenommen werden musste, sind auch die Zinsen als Unfallkosten steuerlich abzugsfähig.
Was ist mit Verwarnungs- oder Bußgeldern, die aus dem Unfall resultieren?
Für diese Kosten muss der Steuerzahler allein aufkommen, sie können nicht beim Fiskus geltend gemacht werden.
Gibt es eine Höchstgrenze, bis zu der man Kosten geltend machen kann?
Nein, die Kosten können in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden.
Was passiert, wenn die Versicherung bereit ist, einen Teil der Kosten zu übernehmen?
Übernimmt eine Vollkaskoversicherung die Kosten, ist die Selbstbeteiligung absetzbar. Wird nur ein Teil der Reparaturkosten von der Versicherung übernommen, muss dieser Teil von den Gesamtkosten abgezogen werden, und die Differenz wird steuerlich geltend gemacht. Verzichtet der Versicherungsnehmer auf den Erstattungsanspruch von der Versicherung, kann er die Reparaturkosten nichts desto trotz von der Steuer absetzen.
Ist es nur für das vergangene Jahr möglich Unfallkosten geltend zu machen?
Nein. Solange es noch keinen bestandskräftigen Steuerbescheid für die Jahre 2007 und 2008 können auch Betroffene, die in diesen Jahren einen Unfall hatten, die Kosten dafür noch steuerlich geltend machen. Dies liegt an dem günstigen Pendlerpauschalenurteil.
Gibt es noch weitere Möglichkeiten, Unfallkosten auf dem Arbeitsweg zu mindern und wenn ja, welche?
Es besteht die Möglichkeit, dass der Chef beziehungsweise der Betrieb die betrieblich bedingten Unfallkosten in voller Höhe steuerfrei übernimmt. Dies allerdings nur auf Dienstreisen und nicht für den Weg zur oder von der Arbeit. Ob sich das Unternehmen dazu bereiterklärt ist noch dazu reine Verhandlungssache.
Unfallkosten von der Steuer absetzen - so geht es
BdSt erklärt, welche Kosten absetzbar sind und welche Bedingungen vorliegen müssen.Was sind die grundlegenden Voraussetzungen, damit Unfallkosten vom Fiskus mitgetragen werden?
In erster Linie muss es sich um eine berufliche Fahrt handeln. Das heißt, der Betroffene muss entweder auf dem Weg zur oder von der Arbeit sein, oder er war dienstlich unterwegs. Dazu zählt dann sowohl die Fahrt zu einer Besprechung mit einem Kunden oder Geschäftspartner als auch eine Lieferung oder ein Botengang. Eine weitere Bedingung: Der Betroffene darf nicht vom Dienstweg abgewichen oder Drogen oder Alkohol zu sich genommen haben. In diesen Fällen bleibt er auf den Kosten sitzen.

Die Kosten für die Reparatur des Unfallwagens können steuerlich geltend gemacht werden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, welche Kosten können dann geltend gemacht werden?
So gut wie alle Kosten, die rund um einen Unfall entstehen. Das beginnt bei den Reparaturkosten für das eigene Auto sowie für das des Unfallgegners oder beispielsweise für die Leitplanke, gegen die man gefahren ist. Wird das Fahrzeug nicht repariert kann eine Wertminderung geltend gemacht werden. Weiter geht es über die Kosten für einen Abschleppwagen, Telefongebühren, Taxikosten, Ausgaben für einen Sachverständiger und einen Anwalt, über Gerichtskosten und Aufwendungen für die Schadensbeseitigung an Gepäck und Kleidung bis zu den Gebühren für einen Mietwagen, solange das eigene Fahrzeug in der Werkstatt ist. Und: Wenn ein Kredit für die Bezahlung der Werkstattrechnung aufgenommen werden musste, sind auch die Zinsen als Unfallkosten steuerlich abzugsfähig.
Was ist mit Verwarnungs- oder Bußgeldern, die aus dem Unfall resultieren?
Für diese Kosten muss der Steuerzahler allein aufkommen, sie können nicht beim Fiskus geltend gemacht werden.
Gibt es eine Höchstgrenze, bis zu der man Kosten geltend machen kann?
Nein, die Kosten können in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden.
Was passiert, wenn die Versicherung bereit ist, einen Teil der Kosten zu übernehmen?
Übernimmt eine Vollkaskoversicherung die Kosten, ist die Selbstbeteiligung absetzbar. Wird nur ein Teil der Reparaturkosten von der Versicherung übernommen, muss dieser Teil von den Gesamtkosten abgezogen werden, und die Differenz wird steuerlich geltend gemacht. Verzichtet der Versicherungsnehmer auf den Erstattungsanspruch von der Versicherung, kann er die Reparaturkosten nichts desto trotz von der Steuer absetzen.
Ist es nur für das vergangene Jahr möglich Unfallkosten geltend zu machen?
Nein. Solange es noch keinen bestandskräftigen Steuerbescheid für die Jahre 2007 und 2008 können auch Betroffene, die in diesen Jahren einen Unfall hatten, die Kosten dafür noch steuerlich geltend machen. Dies liegt an dem günstigen Pendlerpauschalenurteil.
Gibt es noch weitere Möglichkeiten, Unfallkosten auf dem Arbeitsweg zu mindern und wenn ja, welche?
Es besteht die Möglichkeit, dass der Chef beziehungsweise der Betrieb die betrieblich bedingten Unfallkosten in voller Höhe steuerfrei übernimmt. Dies allerdings nur auf Dienstreisen und nicht für den Weg zur oder von der Arbeit. Ob sich das Unternehmen dazu bereiterklärt ist noch dazu reine Verhandlungssache.



