Bund der Steuerzahler NRW - Umfrage bestätigt BdSt-Forderung zur Pendlerpauschale

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16.06.2011

Umfrage bestätigt BdSt-Forderung zur Pendlerpauschale

93 Prozent der Teilnehmer halten eine Erhöhung der Entfernungspauschale für erforderlich.


(Foto: Fotolia)
Der Bund der Steuerzahler trifft mit seiner Forderung nach einer Anhebung der Pendlerpauschale voll und ganz „des Steuerzahlers Wille“: 93 Prozent der Teilnehmer einer Umfrage des Verbandes im Internet halten diese Forderung für berechtigt. Kein Wunder: Berechnungen haben längst belegt, dass insbesondere durch die hohen Spritkosten und den Anstieg der Preise der öffentlichen Verkehrsmittel die Pendlerpauschale die tatsächlichen Kosten für die Fahrt zur Arbeit bei Weitem nicht mehr abdeckt.

Düsseldorf. Das ist ein deutliches Ergebnis: Der Bund der Steuerzahler NRW hatte im Internet gefragt, ob die Steuerzahler seiner Forderung nach einer Erhöhung der Pendlerpauschale zustimmen. 93 Prozent stimmten mit ja, nur sechs Prozent sind der Meinung, dass die gegenwärtige Pauschale ausreicht.

Der BdSt sieht sich damit in seiner Einschätzung bestätigt und wird die Forderung nach einer Erhöhung der Entfernungspauschale aufrecht erhalten. Aufgestellt hatte der Verband sie, nachdem Berechnungen belegt hatten, dass die derzeitige Pendlerpauschale die Kosten eines Pkw je gefahrenen Kilometer nicht annähernd abdecken - insbesondere nachdem die Spritkosten so massiv gestiegen sind. So kostet beispielsweise die Nutzung eines benzinbetriebenen VW Golf 42 Cent pro Kilometer, eines dieselbetriebenen Ford Focus Ambiente 38,7 Cent pro Kilometer und eines benzinbetriebenen Skoda Octavia Combi 42,2 Cent pro Kilometer. Der jetzige Satz von 30 Cent je Entfernungskilometer, also 15 Cent je gefahrenen Kilometer, ist damit eindeutig zu niedrig.

Auch wer mit Bus und Bahn zur Arbeit fährt, kann die Fahrtkosten durch die Pendlerpauschale nicht decken. Denn der Öffentliche Personennahverkehr hat in den vergangenen Jahren die Preise deutlich erhöht, so dass auch hier 30 Cent je Entfernungskilometer zu niedrig sind.

Da aber die Fahrten zur Arbeit Werbungskosten sind, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einkommenserzielung stehen, müssen sie angemessen berücksichtigt werden. Für die ersten 10 Entfernungskilometer 36 Cent und ab dem elften Kilometer 40 Cent je Entfernungskilometer sollten es zumindest sein. Damit würde die Kürzung der Pendlerpauschale aus dem Jahr 2004 zurückgenommen.
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