Retten Sie Ihr Erspartes vor der Enteignung
BdSt NRW erklärt aktuelle Problematik und zeigt, wie Sie den Verlust des Sparvermögens verhindern.
(Foto: Pictures4You, fotolia) Das dauerhaft niedrige Zinsniveau hat für Sparer katastrophale Folgen: Sie werden faktisch enteignet. So entsteht bei einem Zinssatz von 1,5 Prozent und der durchschnittlichen internationalen Inflationsrate von 5 Prozent ein Verlust von 3,5 Prozent. Und selbst bei der deutschen Inflationsrate 2012 von knapp 2 Prozent, verringert sich das Sparvermögen anstatt zu wachsen. Wer das verhindern will, muss sein Geld anderweitig anlegen - in sogenanntes Betongold, in Fonds, Rentenversicherungen oder in den Kauf von Rohstoffen wie Gold und Silber. Welche Anlageformen es gibt, welche Vorteile und Risiken sie haben und für wen sich was eignet, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW umfassend in seinem Info-Service Nr. 24.
Elektronische Kommunikation mit Gerichten
Der Bund der Steuerzahler erklärt, wie das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach funktioniert. 
(Foto: imageteam/Fotolia) Für viele Bürger ist seit Anfang des Jahres die Kommunikation mit den Gerichten einfacher geworden. Für fast alle gerichtlichen Verfahren sowohl beim Oberverwaltungsgericht als jetzt auch bei den sieben Verwaltungsgerichten in NRW können Dokumente nun elektronisch eingereicht werden. Möchte ein Steuerzahler etwa gegen seinen Grundsteuerabgabenbescheid vorgehen, kann er die Klageschrift elektronisch an das zuständige Gericht übermitteln. Dabei müssen jedoch rechtliche Vorgaben beachtet werden. Mehr dazu
Hoffnung für Kapitalanleger in Sachen Werbungskosten
Bund der Steuerzahler NRW rät, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. 
(Foto: psdesign1/Fotolia) Für Kapitalanleger und Sparer kann es sich lohnen, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, wonach auch sie Werbungskosten steuerlich geltend machen können. Gegen das Urteil hat die Finanzverwaltung Revision eingelegt (Az. VIII R 13/13). Betroffene Steuerzahler sollten sich auf dieses Verfahren berufen und Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler NRW. Mehr dazu
Rentner, aufgepasst!
Bund der Steuerzahler NRW rät: Antrag auf Erlass von Nachzahlungszinsen stellen. 
(Foto: Gordon Grand/fotolia) Viele Rentner werden von den Finanzämtern aufgefordert, ihre Steuererklärung für die vergangenen Jahre abzugeben. Die Betroffenen sind verunsichert und empört - besonders, wenn sie Nachzahlungszinsen zahlen sollen. Der Bund der Steuerzahler NRW rät, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen und zusätzlich den Erlass der Nachzahlungszinsen beim Finanzamt zu beantragen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides eingereicht werden. Der Bund der Steuerzahler NRW bietet entsprechende Musterschreiben an. Mehr dazu
Mutterschaftsgeld für Selbstständige
Gesetzlich versicherte Frauen haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Leistung. 
(Foto: Fotolia) Wer einige Spielregeln beachtet, hat auch als Selbstständige einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Grundvoraussetzung ist zunächst die freiwillige Versicherung zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung – private Krankenversicherungen bieten meist keine vergleichbare Leistung. Auch das Einkommen und Elterngeld müssen Schwangere bedenken, die Mutterschaftsgeld beziehen möchten. Mehr dazu
Winterdienst muss zumutbar sein
Oberverwaltungsgericht NRW urteilt zur Übertragung der Reinigungspflichten von Wegen auf Anwohner. 
(Foto: flashpics/Fotolia) Kommunen können den Winterdienst auf die Bürger übertragen, müssen dabei aber Spielregeln beachten. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Übertragung des Winterdienstes für einen Geh- und Fußweg wegen Unzumutbarkeit für unzulässig befunden (Urteil vom 3. Dezember 2012, Aktenzeichen 9A282/10). Grundstückseigentümer sollten daher genau hinschauen, wenn die Reinigungspflicht auf sie übertragen werden soll. Der Bund der Steuerzahler NRW hilft Mitgliedern in solchen Fällen. Mehr dazu
BdSt-Broschüre ''Steuererklärung 2012'' ist da
Unternehmen können eine Sammelbestellung für Mitarbeiter aufgeben.
Mitte März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärungen des Jahres 2012. Steuerzahler müssen sich also langsam mit dem leidigen Thema Steuererklärung befassen. Dabei hilft die BdSt-Broschüre „Steuererklärung 2012“. Sie können Sie direkt online bei uns bestellen. Unternehmen, die Mitglied im BdSt sind, können zudem bis zu zehn Broschüren für ihre Arbeitnehmer bestellen. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail mit Ihrer Mitgliedsnummer.
Urteile zur doppelten Haushaltsführung
Im Jahr 2012 gab es drei wichtige Entscheidungen, die wir in unserem Info-Service vorstellen.
(Foto: Doc Rabe Media/Fotolia) Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz hat, kann Kosten dafür steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat 2012 drei wichtige Entscheidungen zur doppelten Haushaltsführung gefällt. Dabei ging es um die Bedeutung von einem beruflich veranlassten Zweitwohnsitz, den Unterschied zwischen einem eigenen Hausstand und einem fremden Haushalt sowie das Thema Wohnen am Beschäftigungsort. Der Info-Service Nr. 8 erläutert die Urteile. Download für Mitglieder
Grundsteuer, Abwassergebühren und Co.
Der Bund der Steuerzahler NRW gibt Tipps zum Grundbesitzabgabenbescheid. 
(Foto: Maria P./Fotolia) Die angekündigten Erhöhungen bei den Gebühren und der Grundsteuer B können Grundstücksbesitzer nun schwarz auf weiß nachlesen. Zu Beginn des Jahres versenden die Kommunen die Grundbesitzabgabenbescheide. Der Bund der Steuerzahler NRW informiert über rechtliche Möglichkeiten und wie man sich gegen fehlerhafte Abgabenbescheide wehren kann. BdSt-Mitglieder können sich zudem bei Fragen zu ihren Bescheiden an unseren Gebührenreferenten Harald Schledorn wenden. Mehr dazu
Sparen mit dem Fahrtenbuch
Die Broschüre kann kostenlos beim Bund der Steuerzahler NRW bestellt werden.
(Foto: Oliver Müller) Beruflich veranlasste Fahrtkosten können steuerlich geltend gemacht werden. Damit die Finanzverwaltung nichts zu beanstanden hat, sollten Steuerzahler ein Fahrtenbuch führen. Das Angebot des Bundes der Steuerzahler NRW erfüllt alle rechtlichen Voraussetzungen und kann kostenlos bestellt werden. Wichtig ist es, dass das Fahrtenbuch zeitnah und lückenlos geführt wird und keine nachträglichen Änderungen vorgenommen werden. Alle Broschüren zum Bestellen.
Beteiligen Sie das Finanzamt an Schnee und Eis
Steuertipps: Wie Sie Unfallkosten und Schneeschieben absetzen können. 
(Foto: Hero/Fotolia) Der erste Schnee in diesem Jahr bringt nicht nur winterliche Freude, sondern auch glatte Gehwege und Straßen. Gute Nachrichten gibt es für diejenigen, die ein Unternehmen mit der Räumung des Gehweges beauftragt haben: Sie können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung geltend machen. Wer bei einer beruflich bedingten Fahrt auf glatter Straße in einen Unfall geraten ist, kann die Kosten ebenfalls von der Steuer absetzen. Mehr dazu
Selbstständige sollten offene Rechnungen schnell eintreiben
Bundessozialgericht kippt günstiges Urteil zum Elterngeld. 
(Foto: Fotolia) Einkommen von Selbstständigen, das zwar vor der Geburt eines Kindes erarbeitet worden, aber erst nach der Geburt tatsächlich zugeflossen ist, mindert den Elterngeldanspruch. Das Bundessozialgericht in Kassel hat ein anderslautendes Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen aufgehoben. Selbstständige, die Elterngeld beanspruchen möchten, sollten deswegen offene Rechnungen noch vor der Geburt des Kindes eintreiben. Mehr dazu
Gericht kippt Bagatellgrenze beim Schmutzwasser
Wer seinen Garten mit Frischwasser wässert, kann auf geringere Gebühren hoffen. 
(Foto: Fotolia) Wasser marsch! In diesem Jahr wird die Gartenbewässerung besonders Freude machen. Grund hierfür ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen. Demnach muss das Frischwasser, das für die Gartenbewässerung verwendet wurde, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren abgezogen werden. Für die Grundstückseigentümer kann das Urteil zu deutlichen Gebührenentlastungen führen. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen begrüßt das Urteil und fordert die Kommunen auf, die Bagatellgrenzen ersatzlos aus den Satzungen zu streichen. Mehr dazu
Urteil: Beiträge für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte nicht zu hoch
Bundessozialgericht erklärt die Grundsätze zur Beitragsbemessung für rechtens.
(Foto: BdSt NRW) Kassel. Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass die Anwendung der „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte auch im Zeitraum vom Januar 2009 bis November 2011 rechtens war (Az. B 12 KR 20/11 R vom 19.12.2012). Damit sind nach Ansicht des BSG die Beiträge der Betroffenen in der Vergangenheit korrekt bemessen worden. Ausgangspunkt der Klage waren Zweifel einzelner Sozialgerichte an der Wirksamkeit der „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“, in denen Einzelheiten zur Beitragsbemessung der freiwillig Versicherten geregelt sind. Demzufolge hätten Hunderttausende freiwillig gesetzlich Krankenversicherte im betreffenden Zeitraum zu hohe Beiträge gezahlt. Das BSG teilte diese Bedenken jedoch nicht. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob dieses Verfahren noch dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird. Dieses könnte dann durchaus dem BSG widersprechen. Weiterführende Informationen finden Mitglieder des Bundes der Steuerzahler im Info-Service Nr. 21/2012.
Zertifikat für elektronische Meldungen nötig
Bund der Steuerzahler weist auf Übergangsregelung bis 31. August 2013 hin. 
(Foto: BdSt NRW) Seit dem 1. Januar 2013 müssen bestimmte elektronische Erklärungen authentifiziert an das Finanzamt versandt werden. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) weist jedoch darauf hin, dass bis zum 31. August 2013 eine Übergangsfrist gilt, in der die elektronische Abgabe noch ohne Zertifikat möglich ist. Das elektronische Zertifikat, das die Finanzämter beispielsweise für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen verlangen, erhalten Unternehmer nach einer Registrierung im ElsterOnline-Portal. Mehr dazu
Satter Steuerbonus für Hauseigentümer in Sicht
Urteil: Steuerzahler können Kanalanschluss als Handwerkerleistung geltend machen. 
(Foto: Unclesam/Fotolia) Positive Nachrichten für Steuerzahler kommen vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Das Gericht urteilte, das Kosten für den Anschluss an die zentrale Trink- und Abwasseranlage als Handwerkerleistungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das unterlegene Finanzamt beim Bundesfinanzhof Revision eingelegt hat. Betroffene Hauseigentümer können sich auf dieses Verfahren jedoch berufen. Mehr dazu
Urteil zu Straßenausbaubeiträgen und Gewerbegrundstücken
Grundstückseigentümer müssen nur bei uneingeschränktem Nutzen zahlen. 
(Foto: line-of-sight/Fotolia) Die Straßenausbaubeiträge sorgen immer wieder für Ärger bei Grundstückseigentümern. Die Kommunen dürfen jedoch die Kosten für eine Straßenausbesserung oder -erneuerung zum Teil durch diese Beiträge decken. Ausnahmen gibt es jedoch bei Gewerbegrundstücken. Ein gewerblich genutztes Grundstück profitiert nur dann wirtschaftlich vom Ausbau einer Straße und muss somit den Straßenausbaubeitrag zahlen, wenn uneingeschränkter Anlieferverkehr möglich ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 6. Juni 2012 (AZ 15 A 2293/11). Mehr dazu
Daten für die Elektronische Lohnsteuerkarte
Arbeitgeber können Arbeitnehmer seit dem 1. November 2012 anmelden.
(Foto: BdSt NRW) Das Arbeitgeber-Abrufverfahren für die Elektronische Lohnsteuerkarte hat begonnen. Seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer in dem neuen Verfahren anmelden. Sie müssen dies spätestens in einem Lohnabrechnungszeitraum des Jahres 2013 gemacht haben. Dazu müssen sie sich mit einem Organisationszertifikat im Portal auf www.elsteronline.de registrieren. Nach erfolgreicher Anmeldung werden Informationen künftig rein elektronisch übermittelt. Zudem können Arbeitnehmer ab sofort ihre zum 1. Januar 2013 gültigen ELStAM („Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“) im Elster-Online-Portal einsehen. Dazu müssen sie sich einmalig kostenfrei mit ihrer steuerlichen Identifikationsnummer registrieren. Weitere Informationen enthält der Info-Service Nr. 38 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Steuertipps zum Jahreswechsel
Wie Sie noch in diesem Jahr Steuern sparen können, erklärt der Bund der Steuerzahler.
(Foto: Thomas Lammertz) Der Jahreswechsel steht vor der Tür und es bieten sich noch viele Möglichkeiten, um in letzter Minute Steuern zu sparen. Der Bund der Steuerzahler gibt Ihnen dabei viele Tipps, woran jetzt noch gedacht und welche Anträge gestellt werden sollten. Der BdSt-Adventskalender liefert jeden Tag einen Steuertipp. Im BdSt-Infoservice Nummer 43 finden Sie Steuertipps für Arbeitnehmer, Kapitalanleger, Familien und Vermieter. Den gleichen Service erhalten Unternehmer mit dem Info-Service Nummer 44.
Vorsicht! Auf Aussagen des Finanzamtes ist kein Verlass
Wer wirklich sicher gehen möchte, muss eine verbindliche Zusage oder Auskunft einholen. 
(Foto: GordonGrand/Fotolia) Aufgepasst bei der Kommunikation mit dem Finanzamt! Möchten Steuerzahler eine steuerliche Frage hieb- und stichfest geklärt haben, etwa ob sie für ein Jahr steuerpflichtig sind, müssen sie für das steuerrelevante Jahr entweder eine verbindliche Zusage oder Auskunft einholen. Bei Fragen, die mehrere Jahre betreffen, muss die Auskunft mehrfach eingeholt werden. Diese leidige Erfahrung musste ein Mitglied des BdSt NRW machen. Der Verein führte mit dem Rentner einen Musterprozess. Mehr dazu
Handwerkerleistungen: So optimieren Sie den Steuerabzugsbetrag
Wie Sie den Jahreswechsel zum Sparen nutzen können, erklärt der BdSt-Ratgeber Nummer 56.
Wer größere Renovierungs- oder Umbauarbeiten plant, sollte diese Pläne zum Jahreswechsel in die Tat umsetzen. Denn dann können Sie von den Steuervorteilen für haushaltsnahe Dienstleistungen quasi doppelt profitieren. Wichtig ist es, die Zahlungen für die Arbeiten in beiden Jahren zu tätigen, um den Steuerabzugsbetrag zweimal beanspruchen zu können. Weitere Informationen über haushaltsnahe Dienstleistungen enthält der BdSt-Ratgeber Nr. 56 (kostenloser Download für Mitglieder). Mehr dazu
Fragen kostet nichts – oder doch?
Gericht definiert, wann für eine Auskunft bei einer Behörde Gebühren zu zahlen sind. 
(Foto: BdSt NRW) Die Bürger Nordrhein-Westfalens haben gegenüber Behörden einen Anspruch auf Informationen. Das regelt seit 2002 das Informationsfreiheitsgesetz. In welchen Fällen, für diese Auskünfte Gebühren anfallen, war indes nicht immer klar. Da die Formulierung in der entsprechenden Gebührenordnung relativ schwammig war. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit seinem Urteil für etwas mehr Klarheit gesorgt. Mehr dazu
Schuldzinsen sind als nachträgliche Werbungskosten absetzbar
Urteil des Bundesfinanzhofs zu Darlehen für Immobilien. 
(Foto: BdSt NRW) Darlehen aufgenommen, Immobilie zur Vermietung oder Verpachtung gekauft, diese wieder verkauft: Der Erlös aus dem Verkauf reicht aber nicht aus, um die Schuldzinsen des Darlehens zu tilgen. Sind diese Zinsen dann in der Steuererklärung als nachträgliche Werbungskosten geltend zu machen? Ja, urteilte der Bundesfinanzhof, zumindest dann, wenn die Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert wurde (Urteil vom 20. Juni 2012, Az. IX R 67/10). Mehr dazu
Erfreuliches Urteil für die Gebührenzahler
Müssen alle Eigentümer von hinterliegenden Grundstücken für Straßenreinigung und Winterdienst zahlen? 
(Foto: Maria P./Fotolia) Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst sorgen immer wieder für Fragen und Ärger. Das gilt besonders für Grundstücke, die nicht direkt an die zu reinigende Straße grenzen, deren Eigentümer aber dennoch Gebühren zahlen müssen. Gerade für diese so genannten Hinterlieger ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf erfreulich. Sie sollten nun ihre Gebührenbescheide genau überprüfen – eventuell müssen sie für ihr Grundstück keine Gebühren zahlen. Mehr dazu
Informationen zur Steuererklärung für Rentner
Der Bund der Steuerzahler NRW bietet zahlreiche Hilfen kostenlos an.
(Foto: Robert Kneschke/Fotolia) Sie sind Rentner und haben ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, dass Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben sollen? Der Bund der Steuerzahler kann Ihnen weiterhelfen. Was Sie grundsätzlich über die Steuererklärung wissen müssen, erfahren Sie in unserem kostenlosen Info-Service „Steuererklärung bei Rentnern – mit Musterbeispielen''. Unser Info-Service „Rentenbezugsmitteilungen – mit Musterantrag“ erklärt, was zu tun ist, wenn sie eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung vom Finanzamt erhalten haben. Darin auch ein Musterantrag auf Erlass der Zinsen aus Billigkeitsgründen. Weitere Informationen.
Die Lohnsteuer wird elektronisch
Am 1. Januar 2013 wird das ELStAM-Verfahren eingeführt. Wir geben einen Überblick.
(Foto: Stefan Thiermayer/Fotolia) Eigentlich schon für 2011 angedacht, wird das Lohnsteuerabzugsverfahren nun zum 1. Januar 2013 auf das elektronische ELStAM-Verfahren (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) umgestellt. Arbeitgeber sollen dann steuerrelevante Angaben zu ihren Arbeitnehmern (Steuerklasse, Familienstand, Freibeträge oder Religionszugehörigkeit) auf der Internetseite www.elster.de abrufen können. In unserem Info-Service Nr. 38 „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (kostenloser Download für Mitglieder) erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen aktuellen Überblick über die anstehenden Änderungen.
Krachende Niederlage für die Krankenkassen
Bundessozialgericht korrigiert Krankenkassen bei der Definition von „hauptberuflich selbstständig“. 
(Foto: Fotolia) Das Bundessozialgericht hat ein eindeutiges Urteil gefällt, wann eine selbständige Tätigkeit als hauptberuflich anzusehen ist. Für die Krankenkassen ist die Entscheidung bitter: Sie hatten eine selbständige Tätigkeit als hauptberuflich bewertet, wenn der Selbständige versicherungspflichtige Angestellte beschäftigte. Viele wurden so zu hauptberuflich Selbständigen, auch wenn sie der Tätigkweit nur ein paar Stunden nachgingen und noch woanders angestellt waren. Die Folge: Sie mussten ihre Krankenkassenbeiträge komplett selber bezahlen. Der Bewertung der Krankenkassen hat das Bundessozialgericht klar widersprochen. Mehr dazu
Keine Umsatzsteuer fürs Ehrenamt
BdSt liefert eine Checkliste, was Vereine und ehrenamtliche Helfer beachten müssen.
(Foto: Alex/Fotolia) Das Bundesfinanzministerium möchte endlich Klarheit in der Frage schaffen, wann Aufwandsentschädigungen für ein Ehrenamt der Umsatzsteuer unterliegen. Eine Neuregelung befindet sich gerade in der Abstimmung und wird voraussichtlich ab 1. Januar 2013 gelten. Viele Ehrenamtler und Vereine können aufatmen: Anders als mit dem Verwaltungsschreiben von Januar 2012 angedacht, müssen Ehrenamtler die Pauschalvergütungen erhalten, zumeist keine Stundenbücher führen. Nicht zuletzt dank der Kritik des Bundes der Steuerzahler hat das Bundesfinanzministerium die ursprüngliche Variante überarbeitet. Die neue Lösung ist zwar steuerzahlerfreundlicher, dennoch müssen Vereine und Ehrenamtler einige Dinge beachten, um nicht umsatzsteuerpflichtig zu werden. Eine Checkliste, was jetzt zu beachten ist, enthält der BdSt-Info-Service Nr. 35 (kostenloser Download für BdSt-Mitglieder).
Fiskus und Familie
Der BdSt NRW erklärt, wie Steuerzahler ihre Kinder „geltend machen“ können.
(Foto: Monkey Business/Fotolia) Kindergeld, Betreuung, Schule oder Unterhalt – das deutsche Steuerrecht bietet Eltern verschiedene Möglichkeiten, ihre Kinder in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Allerdings müssen Altersgrenzen und Lebensumstände berücksichtigt werden. Zudem gibt es eine Reihe von Freibeträgen. Der Bund der Steuerzahler NRW liefert einen Überblick über die besonderen Anzugsmöglichkeiten für Eltern. Mitglieder des Vereins erhalten zudem weitergehende Informationen in unseren speziellen Info-Services und Ratgebern. Mehr dazu
Kosten für den Führerschein absetzen
In einigen Fällen kann der Steuerzahler die Aufwendungen geltend machen.
(Foto: Alexander Raths/Fotolia) Den Führerschein zu machen, ist nicht gerade billig. Hinzu kommt, dass die Kosten in den meisten Fällen steuerlich nicht absetzbar sind, da sie zu den Kosten der privaten Lebensführung zählen. In einigen Fällen hat der Steuerzahler aber doch die Möglichkeit, seine Aufwendungen steuerlich geltend zu machen. In unserem Info-Service Nr. 33 (Download für Mitglieder) erklären wir, in welchen Fällen dies zutrifft. Zudem bieten wir einen Überblick über die Rechtsprechung, die oft steuerzahlerfreundlich ist.
Wie Arbeitnehmer Steuern sparen können
Broschüre des BdSt enthält 25 wertvolle Tipps. Sie kann online kostenlos bestellt werden.
Von A wie Arbeitsmittel und B wie Betriebskostenabrechnung bis hin zu Z wie Zahlungszeitpunkt: Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Steuern haben wir für Arbeitnehmer in der Broschüre „Steuertipps für Arbeitnehmer von A bis Z“ zusammengestellt. 25 Tipps helfen Ihnen ganz konkret beim Steuernsparen. Darüber hinaus enthält die BdSt-Broschüre Hinweise zu wichtigen Neuerungen und einige Musterbriefe. Sie können das Angebot hier direkt online bestellen. Alle Broschüren des BdSt NRW
Was ist mit der Vorsorge?
Mit der steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen beschäftigen sich derzeit die Gerichte. 
(Foto: Fotolia) In wie weit können Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden? Mit dieser Frage beschäftigen sich in Deutschland zurzeit mehrere Gerichte. So ist vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg ein Verfahren dazu anhängig. Zudem beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der steuerlichen Berücksichtigung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Hintergrund: Seit 2012 sind in den meisten Fällen nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzugsfähig. Mehr dazu
Kfz-Steuer gilt für jedes Auto
Wer ein Wechselkennzeichen nutzt, muss für beide Autos Steuern zahlen.
(Foto: Svort/Fotolia) Düsseldorf. Am 1. Juli 2012 wurde das Kfz-Wechselkennzeichen eingeführt. Dabei können sich zwei Fahrzeuge, die beide demselben Halter gehören, ein Kennzeichen „teilen“. Ein Wechselkennzeichen darf selbstverständlich zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) weist darauf hin, dass auch in diesem Fall für beide Fahrzeuge die Kfz-Steuer zu entrichten ist. Denn die Kfz-Steuer knüpft an das Halten des Fahrzeugs an und nicht an dessen Nutzung.
Pflichtmülltonne fürs Gewerbe
Neues Gesetz, aber alte Regelung. Gewerbetreibende sollten kommunale Gebührensatzung überprüfen. 
(Foto: Phototom/Fotolia) Für viele Gewerbetreibende ist sie ein Ärgernis: Die Pflichtrestmülltonne. Wer schon gehofft hatte, nach der nun erfolgten Neuregelung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf sie verzichten können, der muss enttäuscht werden. Sie ist auch weiterhin Pflicht. Ausnahme: Der Gewerbetreibende kann beweisen, dass bei ihm keine Abfälle zur Beseitigung anfallen. Wie Gewerbetreibende überprüfen können, ob sie zu viel Restmüllgebühren zahlen, erklärt der Bund der Steuerzahler NRW. Mehr dazu
Lohnsteuerkarte für Auszubildende?
Bund der Steuerzahler NRW erklärt, wie der Lohnsteuerabzug im Ausbildungsbetrieb läuft. 
(Foto: Robert Kneschke/Fotolia) Die Lohnsteuerkarte aus Pappe hat ausgedient, für das Jahr 2010 wurde sie das letzte Mal ausgeteilt. Doch was machen junge Leute, die nun in ihre Ausbildung starten? Müssen Sie sich trotzdem eine Papplohnsteuerkarte besorgen? Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) erklärt, worauf frischgebackene Auszubildende achten müssen. Denn teilweise müssen sich die jungen Arbeitnehmer vom Finanzamt eine Lohnsteuerersatzbescheinigung ausstellen lassen. Mehr dazu
Welche Zuwendungen an Arbeitnehmer sind steuerfrei?
Der BdSt liefert eine Übersicht über die Vergünstigungen. 
(Foto: CandyBox Images/Fotolia) Lohn ist nicht gleich Lohn. Nicht jeder Arbeitslohn bedeutet, dass am Ende Münzen in der Tasche des Arbeitnehmers klimpern. Denn der Arbeitgeber kann das Gehalt auch in Form von Sachleistungen „auszahlen“. Auch dafür muss dann Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Jedoch gibt es Ausnahmen, durch die die Sach- oder Geldzuwendungen an den Arbeitnehmer von der Steuer- und der Sozialversicherung befreit sind. Eine Übersicht über die entsprechenden Regelungen liefert der BdSt NRW. Mehr dazu
Abzocke mit Gewerbeeinträgen
Bund der Steuerzahler NRW bietet Betroffenen ein Musterschreiben an. 
(Foto: Kadmy/Fotolia) Der BdSt NRW hilft Gewerbetreibenden, die versehentlich einen kostenpflichtigen Eintrag für ein Internet-Branchenbuch abgeschlossen haben. Einige Anbieter dieser Branchenbücher verschicken Schreiben, die an einen Antrag für eine Behörde erinnern. Dass es sich dabei um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, wird hingegen in dem Schreiben gut getarnt. Der BdSt NRW erklärt Ihnen, wie Sie sich als Betroffener wehren können und bietet Mitgliedern ein Musterschreiben an. Mehr dazu
Bund der Steuerzahler NRW fordert Zinserlass für Rentner und Pensionäre
Verband hat sich mit einem Schreiben an Finanzminister Dr. Walter-Borjans gewandt. 
Finanzamtschreiben. (Foto: BdSt NRW) Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 müssen mehr Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben. Vielen wurde jedoch vom Finanzamt mitgeteilt, dass sie dies nicht tun brauchen. Nun müssen die Betroffenen Steuernachzahlungen leisten und dafür Zinsen zahlen. Der Bund der Steuerzahler NRW fordert, ihnen die Zinsen zu erlassen. Immerhin haben sie die Steuererklärung zu spät eingereicht, weil sie auf eine Aussage des Finanzamtes vertraut haben. Mit seiner Forderung hat der Verband sich nun auch an NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans gewandt. Mehr dazu
Was bezahlt die Krankenkasse bei Krankheit im Ausland?
Die Versicherungsleistungen variieren von Land zu Land. Merkblätter informieren über Ansprüche. 
(Foto: Techniker Krankenkasse) Wir leben zwar in einer globalisierten Welt. Wer im Auslandsurlaub krank wird, wird davon aber nicht viel merken. Denn die Leistungsansprüche von gesetzlich Krankenversicherten variieren von Land zu Land. Im Europäischen Ausland können die Leistungen in Anspruch genommen werden, die auch die Versicherten, die in dem jeweiligen Land wohnen, erhalten. Demnach müssen deutsche Versicherte in Frankreich beispielsweise 30 Prozent der Arztkosten selbst bezahlen. Eine Übersicht über die Leistungen liefern Merkblätter. Mehr dazu
Liebhaberei kann für den Steuerzahler teuer werden
Finanzamt muss Gewinnerzielungsabsichten bei einer Tätigkeit anerkennen.
(Foto: Alexander Trinitatov/Fotolia) Steuerliche Liebhaberei mag sich harmlos anhören, kann aber unangenehme Konsequenzen haben. Unterstellt das Finanzamt dem Steuerzahler mit einer Tätigkeit keine Gewinnerzielungsabsichten zu verfolgen, kann er weder alle mit der Tätigkeit in Verbindung stehenden Kosten geltend machen, noch etwaige Verluste mit anderen Einkünften verrechnen. Besonders wenn die Tätigkeit nur als zweites Standbein ausgeübt wird und über einen längeren Zeitraum Verluste eingefahren werden, droht sich das Finanzamt einzuschalten und fordert Steuern für die zurückliegenden Jahre zurück. Alles Wissenswerte über Steuerliche Liebhaberei erfahren Sie in unserem Info-Service Nr. 29.
Voller Lohn für Ferienjobber
Wer nicht länger als zwei Monate arbeitet, muss keine Sozialversicherung zahlen.
(Foto: Marco2811/Fotolia) Sommerferienzeit ist Ferienjobzeit. Viele Jugendliche nutzen die schulfreie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. In der Regel können sie ihren vollen Lohn behalten, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen – egal, wie hoch der Verdienst ist. Dies gilt jedoch nur, wenn der Job nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im laufenden Jahr ausgeübt wird. Es sollte daher von vornherein festgelegt werden, wie lange der Ferienjob dauert. Nähere Informationen können unserem Info-Service Nr. 24 entnommen werden und einer Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen .
Gegen die Künstlersozialabgabe vor Gericht
Der Bund der Steuerzahler unterstützt zwei Musterprozesse. 
(Foto: Amir Kaljikovic/Fotolia) Der Bund der Steuerzahler hat gegen die Künstlersozialabgabe verfassungsrechtliche Bedenken. Deswegen unterstützt der Verband zwei Musterprozesse gegen sie. Warum die Abgabe darüber hinaus abgeschafft werden muss? Sie ist ineffizient und bürokratisch. Zu zahlen haben sie Unternehmer, die Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten vergeben. Jedoch ist die Gesetzgebung teilweise schwammig und dadurch wird die Künstlersozialabgabe zu einer undurchsichtigen Belastung für Auftraggeber. Mehr dazu
Steuern sparen mit dem Dogsitter
Haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich geltend gemacht werden. 
(Foto: Wanja Jacob/Fotolia) Grundsätzlich gilt: Wenn sich ein Steuerzahler im Haushalt Hilfe holt oder einen Handwerker beauftragt, kann er diese Kosten steuerlich geltend machen. Sparen kann man dann etwa, wenn man sich einen Dogsitter beschäftigt oder den Kleiderschrank aufbauen lässt. Doch Vorsicht! Der Steuerzahler muss darauf achten, dass die Leistungen tatsächlich in seinem Haus erbracht werden. Mehr dazu
Ferienjob: So gibt es Steuern zurück
Der Bund der Steuerzahler erklärt, wie es die Lohnsteuer zurückgibt.
(Foto: Helix2012/Fotoilia) Wie viel Tage dürfen Schüler arbeiten, damit der Ferienjob sozialversicherungsfrei ist? Wann gibt es die gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück? Der Bund der Steuerzahler gibt in seinem Info-Service Nummer 24 wertvolle Tipps, was bei einem Ferienjob zu beachten ist und wie man Steuern sparen kann. So lohnt es sich für die Ferienjobber in den meisten Fällen auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten und sich die zu viel bezahlten Steuern anschließend zurückzuholen. Werden ausschließlich durch den Ferienjob steuerpflichtige Einnahmen erzielt, fallen in der Regel bei Einnahmen von bis zu 11.000 Euro im Jahr keine Einkommensteuern an.
Krankenversichert den Lebensabend unter Palmen genießen
Welche Ansprüche an die Krankenkassen bestehen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit im Ausland? 
(Foto: Kalle Kolodziej/Fotolia) Eine schöne Vorstellung: Das Arbeitsleben ist Vergangenheit und vor einem liegt der Ruhestand unter Palmen mit Sand und Meer. Nicht wenige deutsche Rentner verbringen ihren Lebensabend im Ausland. Wenn sie gesetzlich krankenversichert sind, bleiben sie – sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind – bei ihrer deutschen Krankenversicherung versichert. Der Bund der Steuerzahler erläutert, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, was mit Angehörigen ist und welche Leistungsansprüche im Ausland lebende deutsche Rentner haben. Mehr dazu
E-Bilanz, Reisekostenrecht und Co.
Die Broschüre „Aktuelle Steuerthemen für Unternehmer“ kann beim Bund der Steuerzahler kostenlos bestellt werden.
Ab 2013 muss die Bilanz- und Gewinnrechnung auf elektronischem Wege beim Finanzamt abgegeben werden. Worauf Unternehmer dabei achten müssen, erfahren sie in unserer kostenlosen Broschüre „Aktuelle Steuerthemen für Unternehmer im Überblick“. Sie informiert auch darüber, wie Unternehmer verschiedene Aufwendungen und Pauschalen als Betriebskosten geltend machen können und, was zu tun ist, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht. Zusätzlich zu den Artikeln auf rund 70 Seiten bietet der Bund der Steuerzahler in der Broschüre eine Auswahl an Musterschreiben, die jedem Unternehmer den Umgang mit dem Finanzamt erleichtern. Die Broschüre kann hier kostenlos bestellt werden.
Minijobs im Privathaushalt: Manchmal gibt's Geld zurück
Wenn der Angestellte krank oder schwanger ist, kann die Minijob-Zentrale Lohn erstatten. 
(Foto: Ancello/Fotolia) Was tun, wenn die Putzfrau krank ist? Wer eine Putzfrau im Privathaushalt als Minijobber angestellt hat, muss im Krankheitsfall nicht nur selbst putzen, er muss auch den Lohn in dieser Zeit fortzahlen. Auch im Falle eine Schwangerschaft haben die Minijobber ein Anrecht auf Lohnfortzahlung. Doch der Arbeitgeber kann sich das Geld ganz oder teilweise zurückholen. Von der Minijob-Zentrale gibt es im Krankheitsfall 80 Prozent zurück. Bei einem Beschäftigungsverbot wegen einer Schwangerschaft sind es sogar 100 Prozent des Arbeitsentgelts sowie die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung. Mehr dazu
Der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung
Die Prämien steigen – Was nun? Der BdSt erklärt, wer wechseln kann.
Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht so einfach, wie es sich manch einer vorstellen mag. Vielmehr müssen die Versicherten bestimmte Bedingungen erfüllen, beispielsweise die Selbständigkeit aufgeben. Ab einem gewissen Alter ist ein Wechsel überhaupt nicht mehr möglich. Wer die private mit der gesetzlichen Krankenkasse tauschen kann, erläutert der Bund der Steuerzahler. Er zeigt auch Alternativen auf, für diejenigen, die nicht Wechseln möchten oder können. Mehr dazu
So können Beiträge für die Private Krankenversicherung reduziert werden
Tipps zum Tarifwechsel und Informationen über Leistungseinschränkungen. 
(Foto: Fotolia) Die stetigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen betreffen auch die privaten Krankenversicherungen. Zum Teil sprunghaft ansteigende Versicherungsbeiträge sind die Folge. Bisweilen erreichen die Beiträge eine Höhe, die insbesondere nicht mehr berufstätige Senioren in finanzielle Bedrängnis bringen kann. In manchen Fällen bestehen jedoch Auswege – zum Beispiel durch einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer. Der Bund der Steuerzahler zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Mehr dazu
Mit der Altersvorsorge Steuern sparen
Kostenloser Ratgeber des Bundes der Steuerzahler mit vielen Tipps und Beispielen.
Private Altersvorsorge ist heutzutage ein Muss - jedenfalls wenn man auch als Rentner seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten möchte. Junge Menschen sollten sich früh mit den vielfältigen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge auseinandersetzen. Wer sich durch die Vielzahl von Angeboten gearbeitet und eine Entscheidung getroffen hat, kann dann sogar Steuern sparen. Die kostenlose Broschüre "Altersvorsorge und Steuern" des Bundes der Steuerzahler erklärt wie. Mehr dazu
Steuerbescheid früh bei der Krankenkasse einreichen
Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen ihr Einkommen rechtzeitig nachweisen. 
(Foto: Fotolia) Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen ihrer Krankenkasse zur Beitragsbemessung regelmäßig ihren Steuerbescheid vorlegen. Ist das Einkommen des Versicherten gestiegen, wird sein Beitrag für die Zukunft angepasst. Doch in manchen Fällen darf die Krankenkasse Beiträge auch rückwirkend anpassen und nachfordern. Um das zu verhindern, weist der Bund der Steuerzahler darauf hin, dass der Bescheid unverzüglich bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Mehr dazu
Solarstrom kann für Rentner teuer werden
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage kann sich auf die Höhe der Rentenzahlungen auswirken. 
(Foto: BdSt NRW) Wer sich seine Rente mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage etwas aufbessern möchte, muss vorsichtig sein. Denn die Einkünfte aus der Solarenergie können sich auf die Rentenhöhe auswirken. Betroffen sind diejenigen, die bereits vor dem 65. Lebensjahr eine Altersrente, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine Hinterbliebenenrente beziehen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) erklärt, auf was Sie alles achten müssen. Mehr dazu




