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Steuererklärung

14.05.2013

Steuern sparen mit dem BdSt-Fahrtenbuch

Angebot des Verbandes erfüllt alle rechtlichen Voraussetzungen und kann kostenlos bestellt werden.

(Foto: BdSt NRW)
Beruflich veranlasste Fahrtkosten, die steuerlich geltend gemacht werden, sorgen immer wieder für Auseinandersetzungen mit den Finanzämtern. Um diesen Ärger zu vermeiden und alle beruflichen Fahrten geltend machen zu können, sollten Steuerzahler ein Fahrtenbuch führen. Das Fahrtenbuch des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW erfüllt alle rechtlichen Voraussetzungen und kann kostenlos bestellt werden. Für Unternehmen bietet der Verband bis zu 10 Stück an, die per Mail angefordert werden können. Wer nur ein Exemplar benötigt, kann dies auch direkt online bestellen. Die Nutzer müssen allerdings auch beim BdSt-Fahrtenbuch bedenken: Es muss zeitnah und lückenlos geführt werden und nachträglich dürfen keine Änderungen vorgenommen werden.
14.05.2013

Letzter Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung naht

Bund der Steuerzahler NRW bietet kostenlose Ratgeber an, die bei der Steuererklärung helfen.

(Foto: Kautz15/Fotolia)
In gut zwei Wochen muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein - darauf weist der Bund der Steuerzahler hin und bietet zugleich seine Broschüren ''Steuererklärung 2012'' und ''Steuererklärung 2012 für Senioren'' an. Beide können kostenlos telefonisch oder online bestellt werden. Und mit Ihnen in der Hand dürfte es eigentlich kein Problem sein, bis zum Stichtag, dem 31. Mai, die Steuererklärung fertig zu stellen. Wer es dennoch nicht schafft, sollte unbedingt eine Fristverlängerung beantragen. Mehr dazu
19.04.2013

Scheidungskosten bei der Einkommensteuer absetzen

Streitkosten mit dem Ex-Partner können außergewöhnliche Belastung sein.

Eine Ehescheidung ist häufig nicht nur schmerzlich, sondern auch teuer. Schnell kommen einige tausend Euro an Anwalts- und Gerichtskosten zusammen, wenn neben der Scheidung auch noch Fragen des Versorgungsausgleichs, des Zugewinns oder des Unterhalts geregelt werden müssen. Viele Steuerzahler wollen die Kosten dann wenigstens bei der Steuer absetzen. Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf ist dies möglich, darauf weist der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) hin. Mehr dazu

20.03.2013

BdSt NRW plädiert für steuerliche Entlastung von Sparern

Drei Maßnahmen gegen die „Kalte Enteignung“ der Sparer.


(Foto: Fotolia)
Derzeit sind Sparer mit einer „Kalten Enteignung“ konfrontiert: Weil die Nominalzinsen unterhalb der Inflationsrate liegen, sind die Realzinsen oft negativ. So tritt bereits vor Steuern ein Substanzverlust des angelegten Kapitals ein. Die Zinseinnahmen, soweit sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, werden dann noch besteuert. Dadurch beschleunigt der Staat den ohnehin vorhandenen Vermögensverzehr. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) plädiert für eine steuerliche Entlastung der Sparer. Die konkreten Vorschläge sind im KBI Kompakt Nr. 19 nachzulesen.

14.03.2013

Hoffnung für Kapitalanleger in Sachen Werbungskosten

Bund der Steuerzahler NRW rät, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.


(Foto: psdesign1/Fotolia)
Für Kapitalanleger und Sparer kann es sich lohnen, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, wonach auch sie Werbungskosten steuerlich geltend machen können. Gegen das Urteil hat die Finanzverwaltung Revision eingelegt (Az. VIII R 13/13). Betroffene Steuerzahler sollten sich auf dieses Verfahren berufen und Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler NRW. Mehr dazu

13.03.2013

Erbschaftsteuer – verfassungswidrig oder nicht?

Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird für dieses Jahr erwartet.


(Foto: kwarner/Fotolia)
Seit Ende vergangenen Jahres liegt das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz beim Bundesverfassungsgericht. Das höchste deutsche Gericht soll prüfen, ob die Steuer gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstößt. Für Steuerzahler ändert sich dadurch erst einmal nicht viel. Die Erbschaftsteuer wird zunächst nur vorläufig festgesetzt, die Steuerschuld muss beglichen werden. Entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass die Steuer verfassungswidrig ist, bekommen Steuerzahler ihr Geld zurück. Mehr dazu

12.03.2013

Rentner, aufgepasst!

Bund der Steuerzahler NRW rät: Antrag auf Erlass von Nachzahlungszinsen stellen.


(Foto: Gordon Grand/fotolia)
Viele Rentner werden von den Finanzämtern aufgefordert, ihre Steuererklärung für die vergangenen Jahre abzugeben. Die Betroffenen sind verunsichert und empört - besonders, wenn sie Nachzahlungszinsen zahlen sollen. Der Bund der Steuerzahler NRW rät, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen und zusätzlich den Erlass der Nachzahlungszinsen beim Finanzamt zu beantragen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides eingereicht werden. Der Bund der Steuerzahler NRW bietet entsprechende Musterschreiben an. Mehr dazu

28.02.2013

Steuererklärung 2012 für Senioren

Bund der Steuerzahler NRW bietet kostenfreie Broschüre an.

(Foto: PhotographyByMK/fotolia)
Welcher Rentner muss eine Steuererklärung abgeben? Wie ist die Anlage R auszufüllen? Welche Sonderausgaben oder andere Belastungen können steuerlich geltend gemacht werden? Eine Antwort auf diese und viele weitere Fragen liefert die Broschüre „Steuererklärung 2012 für Senioren“, die der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) anbietet. Der Ratgeber enthält viele Tipps und praktische Beispiele, die Rentnern beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen. Er kann kostenlos im Internet bestellt werden. Mehr dazu
19.02.2013

BdSt-Broschüre ''Steuererklärung 2012'' ist da

Unternehmen können eine Sammelbestellung für Mitarbeiter aufgeben.
Mitte März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärungen des Jahres 2012. Steuerzahler müssen sich also langsam mit dem leidigen Thema Steuererklärung befassen. Dabei hilft die BdSt-Broschüre „Steuererklärung 2012“. Sie können Sie direkt online bei uns bestellen. Unternehmen, die Mitglied im BdSt sind, können zudem bis zu zehn Broschüren für ihre Arbeitnehmer bestellen. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail mit Ihrer Mitgliedsnummer.
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