Zusatzbeiträge: BdSt kritisiert offensichtliche Absprache der Kassen
Betroffene Versicherte sollten nun durchaus über einen Wechsel ihrer Versicherung nachdenken. 
(Foto: Fotolia) Die offensichtliche Absprache von acht gesetzlichen Krankenversicherungen, zeitgleich einen Zusatzbeitrag zu erheben, wird vom Bund der Steuerzahler scharf bemängelt. Dass sich einige Politiker aber darüber empören, dass nun erste Krankenkassen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, kann der Verband dagegen nicht nachvollziehen; ebenso wenig den Rat, die Kasse trotz Zusatzbeitrag nicht zu wechseln. Mehr dazu
Bundespläne im Sozialbereich - mal top, mal ein Flop
Arbeitsfördermaßnahmen zu prüfen, hält der BdSt für richtig. Dass keine konkreten Sparchancen genannt werden, für einen Fehler.
Im Sozialbereich will die Bundesregierung Arbeitsförderungsmaßnahmen prüfen, die Wirtschaftlichkeit der Bundesagentur für Arbeit und der Berufsgenossenschaften verbessern und für die Pflegeversicherung ist der Einstieg auf die sogenannte kapitalgedeckte Vorsorge vorgesehen. Richtige, gute – wenn auch teils überfällige – Schritte, lobt der Bund der Steuerzahler. Er hat allerdings auch einige Punkte in diesem Bereich zu bemängeln. Mehr dazu
Elena-Verfahren sollte ausgesetzt werden
Wie viele andere hat auch der Bund der Steuerzahler erhebliche Bedenken gegen die Datensammlung.Mit dem Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) soll Bürokratie abgebaut und die Kosten dafür gesenkt werden. Ein Vorhaben, das eigentlich ganz im Sinne des Bundes der Steuerzahler sein sollte. Doch der Verband hat erhebliche Bedenken und sieht Elena sehr kritisch – weil viel zu viele Daten erhoben werden und dies ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger ist und weil nun alle Arbeitgeber jeden Monat Daten verschicken müssen, statt nur im Bedarfsfall, wodurch ein neuer bürokratischer Aufwand entsteht. Mehr dazu
Kritik an höheren Sozialabgaben
Der BdSt hält das Vorhaben für einen Betrug am Wähler und fordert, stattdessen endlich zu sparen.
Die Bundesregierung überlegt, den Arbeitslosenbeitrag stärker als ohnehin festgelegt zu erhöhen. Dafür gibt es heftige Kritik – von Arbeitgebervertretern, der Opposition und sogar aus den eigenen Reihen der Regierungsparteien. Auch der Bund der Steuerzahler hält nichts von diesen Plänen. Er betont: Deutschland hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Dementsprechend sollte endlich gespart werden, statt sich Gedanken über weitere Einnahmen zu machen. Mehr dazu
Elterngeld: Lohnnachzahlungen vor der Geburt ist zu berücksichtigen
Nachzahlungen, die Eltern erst nach der Geburt erhalten, spielen dagegen keine Rolle.Lohnnachzahlungen, die in den zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes bei den Eltern eingehen, sind beim Elterngeld zu berücksichtigen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entscheiden. Das gilt auch dann, wenn die Nachzahlung aus dem vorangegangenen Kalenderjahr stammt. Trifft die Nachzahlung dagegen erst nach der Geburt des Kindes ein, hat dieses Geld bei der Berechnung des Elterngeldes keine Auswirkungen. Das Geburtsdatum des Kindes kann also sehr entscheidend sein. Mehr dazu
Insolvenzgeldumlage steigt
Von 0,1 auf 0,41 Prozent der Bruttolohnsumme.
Die von Arbeitgebern zu entrichtende Insolvenzgeldumlage soll sich ab Januar 2010 von bisher 0,1 auf 0,41 Prozent der Bruttolohnsumme erhöhen. Dies sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor, der noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Mehr dazu
Gesundheitsfonds: Finanzspritze ist nicht erforderlich
BdSt kritisiert die Pläne der Bundesregierung, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.Um 3,9 Milliarden Euro soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds zusätzlich zu den bereits beschlossenen 11,8 Mrd. Euro erhöht werden. Ein Vorhaben, das beim Bund der Steuerzahler auf heftige Kritik stößt. Denn dieser Zusatz ist zum einen gar nicht nötig und er widerspricht zum anderen den eigentlichen Zielen des Gesundheitsfonds. Mehr dazu
Minijobber - Arbeitgeber müssen sie genau befragen
Bei weiteren Beschäftigungsverhältnissen könnten sonst Nachzahlungen drohen. 
(Foto: Techniker Krankenkasse) Durch eine Gesetzesänderung sind Arbeitgeber verpflichtet, Mini-Jobber, die bei ihnen arbeiten, nach weiteren Beschäftigungsverhältnissen zu befragen. Denn wenn der Mitarbeiter noch weitere Jobs hat und insgesamt mehr als 400 Euro pro Monat verdient, muss der Arbeitgeber für ihn statt der Pauschalbeträge die höheren regulären Sozialversicherungsbeiträge abführen. Für die Zeit vor 2009 kann der Arbeitgeber sich allerdings auf zwei Urteile von Sozialgerichten berufen. Die hatten die Sachlage nämlich anders eingeschätzt. Mehr dazu
Die Arbeitslosenversicherung – Änderungen müssen her
Bund der Steuerzahler belegt zahlreiche Mängel bei den Ausgaben wie den Einnahmen.
Dass einige Leistungen der Arbeitslosenversicherung erwiesenermaßen nicht zu einer besseren Vermittlung der Arbeitslosen führen, wird oft kritisiert. So auch vom Bund der Steuerzahler, der darin eine Verschwendung der Einnahmen der ALV sieht. Der Verband sieht zudem aber auch Schwachstellen auf der Einnahmenseite und stellt klare Forderungen, was sich künftig ändern muss, damit die Finanzierung und die Leistungen der Versicherung wieder effizienter werden. Mehr dazu
Krankenstand wird teurer
Die U1-Umlage der Arbeitgeber steigt und lässt die Wirkung niedrigerer Krankenkassenbeiträge verpuffen.Die Krankenkassen haben den Umlagesatz, den Arbeitgeber mit weniger als 30 Mitarbeiter für das sogenannte U1-Verfahren zahlen, erhöht. Damit ist für diese Arbeitgeber die Senkung des Krankenkassenbeitrags wieder verpufft. Der Bund der Steuerzahler hat den Verdacht, dass die Kassen sich mit dieser Steigerung ein Finanzpolster anlegen wollen, und hat das Bundesversicherungsamt als Kontrollbehörde eingeschaltet. Mehr dazu
Steuerklasse: Werdende Eltern dürfen wählen
Verhalten sei nicht ''rechtsethisch verwerflich''. 
(Foto:fotolia) Das Bundessozialgericht hat entschieden: Ein Wechsel der Steuerklasse, allein um später ein höheres Elterngeld zu erzielen, ist rechtens. Diese Möglichkeit sei während des Gesetzgebungsverfahrens erörtert worden und niemand habe Bedenken geäußert, lautet die Begründung. Werdende Eltern müssen jetzt nur schnell genug handeln. Mehr dazu
Der Gesundheitsfonds - Aufbau und Schwachstellen
Der Bund der Steuerzahler erklärt das neue System und nimmt Stellung.Das Finanzierungssystem der Gesetzlichen Krankenversicherungen hat sich mit der Einführung des Gesundheitsfonds grundlegend geändert. Der Aufbau klingt zunächst schlicht und einfach, doch es wird schnell kompliziert – nur einer der Kritikpunkte des Bundes der Steuerzahler. Mehr dazu
Urteil zur Kindererziehungszeit
Rentenversicherung muss auch Mitglieder von Versorgungseinrichtungen berücksichtigenNach einem Urteil des Bundessozialgerichts muss die Deutsche Rentenversicherung auch die Kindererziehungszeiten von Eltern vormerken, die in einem berufsständischen Versorgungswerk Mitglied sind. Dort steigern Erziehungszeiten die Rente in der Regel nicht. Und genau in diesen Fällen müsse die gesetzliche Rentenversicherung einspringen. Mehr dazu
Sind Abschläge auf die Rente rechtmäßig?
Das Bundessozialgericht hat zweimal entschieden - jetzt hat das Verfassungsgericht das Wort. 
(Foto: fotolia) Seit 2001 müssen jüngere Erwerbsminderungsrentner einen Abschlag auf ihre Rente hinnehmen. Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hielt diese Regelung 2006 für unzulässig. Der inzwischen zuständige 5. Senat des Bundessozialgerichts dagegen erklärte sie 2008 für rechtmäßig. Gegen diese Entscheidung wurde nun Verfassungsbeschwerde eingereicht. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch erst in etlichen Monaten zu rechnen. Mehr dazu
Doch wieder Krankengeld für Selbständige in der GKV
Vor allem ältere Versicherte hatten sich massiv beschwert.Die Regelung, die seit 1. Januar gilt, soll schon zum 1. August wieder geändert werden. Die freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen haben dann die Wahl, ob sie einen ermäßigten Beitragssatz zahlen und kein Krankengeld erhalten, oder ob sie den normalen Satz zahlen und ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld bekommen. Mehr dazu
Mehr Elterngeld durch Wechsel der Steuerklasse
Landessozialgericht NRW hält Vorgehen für rechtmäßig. 
(Foto: fotolia) Wird bei einem Ehepaar der Wechsel der Steuerklassen damit begründet, dass dadurch das spätere Elterngeld gesteigert wird, muss diese Begründung akzeptiert und vor allem berücksichtigt werden. Das Landessozialgericht NRW entschieden und sich damit den Urteilen der Sozialgerichte Augsburg und Dortmund angeschlossen. Nun steht ein Urteil des Bundessozialgerichts aus. Mehr dazu
Betriebsprüfung: Gute Noten, aber Zufriedenheit sinkt
Der BdSt NRW hat seine Umfrage zur Sozialversicherungsprüfung ausgewertet.Wie schon vor zwei Jahren gibt es bei Betriebsprüfungen weiter viele Beanstandungen – die meisten im Zusammenhang mit Minijobs. Als neue ärgerliche Fehlerquelle haben sich die geänderten Regelungen zur Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung herausgestellt. Mehr dazu
Gesundheitsfonds: Unterschiede bleiben – trotz Einheitsbeitrag
Wahltarife, Prämien und die Voraussetzungen für einen Krankenkassenwechsel.Gesetzliche Krankenkasse ist nicht gleich gesetzliche Krankenkasse – trotz einheitlicher Beiträge. Denn jede Versicherung wird andere Wahltarife anbieten und während die eine Kasse Prämien an ihre Versicherten ausschüttet, wird die andere Kasse Zusatzbeiträge einfordern. Unterschiede die nicht zuletzt beim Wechsel der Krankenkasse von Bedeutung sind. Mehr dazu



