Gebühren > Abwasser
01.04.2009
Düsseldorf. Obwohl der Wassserverbrauch in etwa gleich geblieben ist und obwohl die Abwassergebühren pro Kubikmeter Schmutzwasser nicht angestiegen sind, mussen viele Grundstückseigentümer eine deutlich höhere Abwasserrechnung begleichen als in den vergangenen Jahren. Hier die Gründe und was gegen die hohe Gebühr unternommen werden kann.
Wie kommt es zu diesem Anstieg?
Ursache dafür ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (Az. 9 A 3648704). Die Richter entschieden, dass für verbrauchtes Frischwasser und für Regenwasser, das in den Kanal fließt, die Gebühr separat ermittelt werden muss. Bisher wurde in den meisten Kommunen die Gebühr für beides zusammen über den so genannten Frischwassermaßstab errechnet. Dabei wird unterstellt, dass die bezogene Frischwassermenge in etwa der anfallenden Schmutzwassermenge entspricht. Das Regenwasser, das von einem Grundstück in die Kanalisation fließt, wurde dabei nicht berücksichtigt.
Wie wird das Regenwasser berechnet?
Durch das Urteil müssen die Kommunen nun zunächst alle versiegelten Flächen in ihrer Kommune ermitteln. Je größer die versiegelte Fläche eines Grundstücks ist, umso stärker wird der Eigentümer des Grundstücks an den Kosten der Beseitigung des Regenwassers über den Kanal beteiligt.
Was können die Bürger tun, um die Gebühr zu senken?
Um die Kosten für das Schmutzwasser zu senken, können die Bürger beantragen, dass bestimmte Frischwassermengen nicht zur Berechnung des Schmutzwassers herangezogen werden. Dazu muss der Bürger aber belegen können, dass dieses Frischwasser nicht in den Kanal gelangt ist, sondern beispielsweise für das Tränken der Blumen oder in einer Bäckerei für die Produktion der Waren verwendet wurde.
Allerdings greifen viele Kommunen diesem Aspekt schon voraus. In ihren Abwassergebührensatzungen haben sie festgelegt, dass 15 Kubikmeter Frischwasser pro Jahr nicht in die Berechnung der Schmutzwassergebühr einbezogen werden (Bagatellgrenze).
Lässt sich auch die Niederschlagsgebühr mindern?
Die Gebühr für das Regenwasser, das in den Kanal läuft, lässt sich in erster Linie dadurch reduzieren, dass Flächen entsiegelt werden und damit wieder mehr Regenwasser im Boden versickert. Die Gemeinde Raesfeld gewährt beispielsweise eine Ermäßigung von 50 Prozent wenn so genanntes Rasengitter verlegt wird. Die Gemeinde Velen reduziert die Gebühr auf Antrag, wenn der Grundstückseigentümer nachweist, dass er dauerhaft begrünte Dachflächen hat. Andere Kommunen berücksichtigen den Einbau von Zisternen, Regenwassernutzungsanlagen oder Zuleitungen, durch die das Regenwasser direkt in einen Bach oder Fluss fließt. Genügend Möglichkeiten also, um die Kosten zu drücken – sofern die Kommune zustimmt. Nach Meinung des BdSt NRW sollte das aber keine Frage sein.
So können die Bürger ihre Abwasserkosten senken
Wie kommt es zu diesem Anstieg?
Ursache dafür ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (Az. 9 A 3648704). Die Richter entschieden, dass für verbrauchtes Frischwasser und für Regenwasser, das in den Kanal fließt, die Gebühr separat ermittelt werden muss. Bisher wurde in den meisten Kommunen die Gebühr für beides zusammen über den so genannten Frischwassermaßstab errechnet. Dabei wird unterstellt, dass die bezogene Frischwassermenge in etwa der anfallenden Schmutzwassermenge entspricht. Das Regenwasser, das von einem Grundstück in die Kanalisation fließt, wurde dabei nicht berücksichtigt.
Wie wird das Regenwasser berechnet?
Durch das Urteil müssen die Kommunen nun zunächst alle versiegelten Flächen in ihrer Kommune ermitteln. Je größer die versiegelte Fläche eines Grundstücks ist, umso stärker wird der Eigentümer des Grundstücks an den Kosten der Beseitigung des Regenwassers über den Kanal beteiligt.
Was können die Bürger tun, um die Gebühr zu senken?
Um die Kosten für das Schmutzwasser zu senken, können die Bürger beantragen, dass bestimmte Frischwassermengen nicht zur Berechnung des Schmutzwassers herangezogen werden. Dazu muss der Bürger aber belegen können, dass dieses Frischwasser nicht in den Kanal gelangt ist, sondern beispielsweise für das Tränken der Blumen oder in einer Bäckerei für die Produktion der Waren verwendet wurde.
Allerdings greifen viele Kommunen diesem Aspekt schon voraus. In ihren Abwassergebührensatzungen haben sie festgelegt, dass 15 Kubikmeter Frischwasser pro Jahr nicht in die Berechnung der Schmutzwassergebühr einbezogen werden (Bagatellgrenze).
Lässt sich auch die Niederschlagsgebühr mindern?
Die Gebühr für das Regenwasser, das in den Kanal läuft, lässt sich in erster Linie dadurch reduzieren, dass Flächen entsiegelt werden und damit wieder mehr Regenwasser im Boden versickert. Die Gemeinde Raesfeld gewährt beispielsweise eine Ermäßigung von 50 Prozent wenn so genanntes Rasengitter verlegt wird. Die Gemeinde Velen reduziert die Gebühr auf Antrag, wenn der Grundstückseigentümer nachweist, dass er dauerhaft begrünte Dachflächen hat. Andere Kommunen berücksichtigen den Einbau von Zisternen, Regenwassernutzungsanlagen oder Zuleitungen, durch die das Regenwasser direkt in einen Bach oder Fluss fließt. Genügend Möglichkeiten also, um die Kosten zu drücken – sofern die Kommune zustimmt. Nach Meinung des BdSt NRW sollte das aber keine Frage sein.





