Bund der Steuerzahler NRW - Service

Service

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Wir bieten Ihnen unseren Service - Sie unterstützen unsere Arbeit.
Der Bund der Steuerzahler NRW bietet seinen Mitgliedern einen umfassenden Service, der von kompetenten Fachauskünften über Veranstaltungen und Musterprozesse bis zu geldwerten Tipps reicht. Nutzen Sie diese Leistungen und werden Sie Mitglied - am besten gleich online. Als Mitglied unterstützen Sie uns auch im Kampf gegen Steuergeldverschwendung und Staatsverschuldung. Hier erfahren Sie mehr über die Arbeit des BdSt NRW. Mehr dazu
07.10.2009

Ratgeber und Infoservice

Kompakte Hilfe - immer auf dem neuesten Stand
Mit dem Bund der Steuerzahler NRW sind Sie stets gut informiert und in allen Steuerfragen auf dem aktuellsten Stand. Die BdSt-Ratgeber erklären gut verständlich grundsätzliche Themen während der Info-Service über Aktuelles berichtet. Ratgeber und Info-Service können von den Mitgliedern des Verbandes kostenlos im Mitgliederbereich heruntergeladen werden. Hier finden Sie eine Übersicht der BdSt-Info-Services sowie eine Übersicht der Ratgeber.
07.10.2009

Musterbriefe

Hilfe beim Schriftwechsel mit dem Finanzamt
Was muss ich denn jetzt schreiben? Diese Frage hat sich vermutlich schon jeder Steuerzahler gestellt, der einen Brief an das Finanzamt verfasst hat. Schließlich müssen oft bestimmte Formalien eingehalten werden, damit beispielsweise ein Einspruch gültig ist. Der Bund der Steuerzahler bietet hier konkrete Hilfe. Er stellt für alle User zum Beispiel einen Mustereinspruch gegen den Solidaritätsbeitrag oder einen Mustereinspruch Elterngeld Progressionsvorbehalt zur Verfügung. Exklusiv für seine Mitglieder bietet er zudem noch zahlreiche weitere Musterbriefe zum Download, die sich nach dem Einloggen im Mitgliederbereich finden.

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Wertvolle Tipps und Infos erhalten Abonnenten des BdSt-Newsletters kostenlos in den elektronischen Posteingang. Einmal im Monat gibt es Informationen zu Steueränderungen, Tipps und Hilfe etwa zur Krankenversicherung oder aktuelle Urteile zu Gebühren. Zudem finden wir heraus, wo Sie am günstigsten in NRW parken oder welche Kommune, die höchste Grundsteuer B erhebt. Neugierig geworden? Dann bestellen Sie unseren kostenlosen Newsletter.

Die Broschüren des BdSt

Ob die "Steuererklärung 2012", die Broschüre "Auto und Steuern" oder das Heft "Altersvorsorge und Steuer" - alle Broschüren des Bundes der Steuerzahler informieren Schritt für Schritt, was sich hinter welcher Steuer verbirgt, wer von ihr betroffen ist und wie damit im Einzelnen umzugehen ist. Und: Alle können kostenlos bestellt werden. Die Übersicht aller Broschüren zum Bestellen finden Sie hier. Mitglieder können sich die Broschüren zudem im Mitgliederbereich direkt herunterladen.

Probeexemplar der Zeitschrift ''Der Steuerzahler''

Das Wirtschaftsmagazin "Der Steuerzahler" bietet aktuelle Steueränderungen, Urteile sowie politische Diskussionen. Mit den "NRWNachrichten" erhalten die Mitglieder des Verbandes aus Nordrhein-Westfalen zudem alle wichtigen Informationen aus ihrem Bundesland. Von Verschwendungsfällen über Gebühren in den 396 NRW-Kommunen bis hin zu Serviceangeboten für Mitglieder. Allen Interessierten bieten wir ein kostenloses Probeexemplar von "Der Steuerzahler" inklusive Landesbeilage an.

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Sparvermögen retten

14.05.2013

Retten Sie Ihr Erspartes vor der Enteignung

BdSt NRW erklärt aktuelle Problematik und zeigt, wie Sie den Verlust des Sparvermögens verhindern.

(Foto: Pictures4You, fotolia)
Das dauerhaft niedrige Zinsniveau hat für Sparer katastrophale Folgen: Sie werden faktisch enteignet. So entsteht bei einem Zinssatz von 1,5 Prozent und der durchschnittlichen internationalen Inflationsrate von 5 Prozent ein Verlust von 3,5 Prozent. Und selbst bei der deutschen Inflationsrate 2012 von knapp 2 Prozent, verringert sich das Sparvermögen anstatt zu wachsen. Wer das verhindern will, muss sein Geld anderweitig anlegen - in sogenanntes Betongold, in Fonds, Rentenversicherungen oder in den Kauf von Rohstoffen wie Gold und Silber. Welche Anlageformen es gibt, welche Vorteile und Risiken sie haben und für wen sich was eignet, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW umfassend in seinem Info-Service Nr. 24.

Aktuelle Ausgabe der NRW-Nachrichten

07.05.2013

Demokratie heißt Mitmachen

Kommentar von Heinz Wirz, Vorsitzender des BdSt NRW, zu Transparenz und Informationsfreiheit

Am 1. Januar 2001 trat das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Damit hat der Landesgesetzgeber Neuland betreten, denn die entscheidende Neuerung dieses Gesetzes war die beschränkte Abkehr von der Tradition des „Amtsgeheimnisses“. Jedermann soll Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen erhalten, ohne verpflichtet zu sein, die Anträge auf Akteneinsicht zu begründen bzw. ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Vielmehr muss nun die öffentliche Stelle darlegen, warum ausnahmsweise dem Antrag auf Informationszugang nicht entsprochen werden kann. Mehr dazu

Vorträge und Veranstaltungen

10.05.2013

Kostenlose Vorträge der BdSt-Experten im Juni

Den Vortrag "Erben und Vererben" können BdSt-Mitglieder am 3. Juni in Gütersloh besuchen oder am 20. Juni in Warburg. Zum Thema "Betriebsprüfung - wie ich im Vorfeld Fehler vermeide" findet am 18. Juni ein Vortrag in Bad Honnef statt. Um Steueränderungen/Auto und Steuern geht es am 24. Juni in Gummersbach und in Siegen findet am 26. Juni ein Vortag zum Thema Immobilienerwerb und - besitz statt. Die Vorträge sind für BdSt-Mitglieder natürlich kostenlos. Klicken Sie auf das Datum der jeweiligen Veranstaltung, um sich anzumelden.

Aktuelle Broschüren des BdSt zum Bestellen

17.01.2013

Sparen mit dem Fahrtenbuch

Die Broschüre kann kostenlos beim Bund der Steuerzahler NRW bestellt werden.

(Foto: Oliver Müller)
Beruflich veranlasste Fahrtkosten können steuerlich geltend gemacht werden. Damit die Finanzverwaltung nichts zu beanstanden hat, sollten Steuerzahler ein Fahrtenbuch führen. Das Angebot des Bundes der Steuerzahler NRW erfüllt alle rechtlichen Voraussetzungen und kann kostenlos bestellt werden. Wichtig ist es, dass das Fahrtenbuch zeitnah und lückenlos geführt wird und keine nachträglichen Änderungen vorgenommen werden. Alle Broschüren zum Bestellen.

Tipps & Hilfen

Gesetzlich versicherte Frauen haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Leistung.

Mutterschaftsgeld für Selbstständige


(Foto: Fotolia)
Wer einige Spielregeln beachtet, hat auch als Selbstständige einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Grundvoraussetzung ist zunächst die freiwillige Versicherung zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung – private Krankenversicherungen bieten meist keine vergleichbare Leistung. Auch das Einkommen und Elterngeld müssen Schwangere bedenken, die Mutterschaftsgeld beziehen möchten. Mehr dazu

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