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Kapitalanleger und Sparer können darauf hoffen, Steuern zu sparen. (Foto: psdesign1/Fotolia)
Mehr aktuelle ThemenHoffnung für Kapitalanleger in Sachen Werbungskosten
Bund der Steuerzahler NRW rät, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.Für Kapitalanleger und Sparer kann es sich lohnen, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, wonach auch sie Werbungskosten steuerlich geltend machen können. Gegen das Urteil hat die Finanzverwaltung Revision eingelegt (Az. VIII R 13/13). Betroffene Steuerzahler sollten sich auf dieses Verfahren berufen und Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler NRW. Mehr dazu
Mitglied werden
Wir bieten Ihnen unseren Service - Sie unterstützen unsere Arbeit.
Der Bund der Steuerzahler NRW bietet seinen Mitgliedern einen umfassenden Service, der von kompetenten Fachauskünften über Veranstaltungen und Musterprozesse bis zu geldwerten Tipps reicht. Nutzen Sie diese Leistungen und werden Sie Mitglied - am besten gleich online. Als Mitglied unterstützen Sie uns auch im Kampf gegen Steuergeldverschwendung und Staatsverschuldung. Hier erfahren Sie mehr über die Arbeit des BdSt NRW. Mehr dazu
Ratgeber und Infoservice
Kompakte Hilfe - immer auf dem neuesten Stand
Mit dem Bund der Steuerzahler NRW sind Sie stets gut informiert und in allen Steuerfragen auf dem aktuellsten Stand. Die BdSt-Ratgeber erklären gut verständlich grundsätzliche Themen während der Info-Service über Aktuelles berichtet. Ratgeber und Info-Service können von den Mitgliedern des Verbandes kostenlos im Mitgliederbereich heruntergeladen werden. Hier finden Sie eine Übersicht der BdSt-Info-Services sowie eine Übersicht der Ratgeber.
Musterbriefe
Hilfe beim Schriftwechsel mit dem FinanzamtNewsletter abonnieren
Wertvolle Tipps und Infos erhalten Abonnenten des BdSt-Newsletters kostenlos in den elektronischen Posteingang. Einmal im Monat gibt es Informationen zu Steueränderungen, Tipps und Hilfe etwa zur Krankenversicherung oder aktuelle Urteile zu Gebühren. Zudem finden wir heraus, wo Sie am günstigsten in NRW parken oder welche Kommune, die höchste Grundsteuer B erhebt. Neugierig geworden? Dann bestellen Sie unseren kostenlosen Newsletter.
Die Broschüren des BdSt
Ob die "Steuererklärung 2012", die Broschüre "Auto und Steuern" oder das Heft "Altersvorsorge und Steuer" - alle Broschüren des Bundes der Steuerzahler informieren Schritt für Schritt, was sich hinter welcher Steuer verbirgt, wer von ihr betroffen ist und wie damit im Einzelnen umzugehen ist. Und: Alle können kostenlos bestellt werden. Die Übersicht aller Broschüren zum Bestellen finden Sie hier. Mitglieder können sich die Broschüren zudem im Mitgliederbereich direkt herunterladen.
Probeexemplar der Zeitschrift ''Der Steuerzahler''
Das Wirtschaftsmagazin "Der Steuerzahler" bietet aktuelle Steueränderungen, Urteile sowie politische Diskussionen. Mit den "NRWNachrichten" erhalten die Mitglieder des Verbandes aus Nordrhein-Westfalen zudem alle wichtigen Informationen aus ihrem Bundesland. Von Verschwendungsfällen über Gebühren in den 396 NRW-Kommunen bis hin zu Serviceangeboten für Mitglieder. Allen Interessierten bieten wir ein kostenloses Probeexemplar von "Der Steuerzahler" inklusive Landesbeilage an.
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Sparvermögen retten
Retten Sie Ihr Erspartes vor der Enteignung
BdSt NRW erklärt aktuelle Problematik und zeigt, wie Sie den Verlust des Sparvermögens verhindern.
(Foto: Pictures4You, fotolia) Das dauerhaft niedrige Zinsniveau hat für Sparer katastrophale Folgen: Sie werden faktisch enteignet. So entsteht bei einem Zinssatz von 1,5 Prozent und der durchschnittlichen internationalen Inflationsrate von 5 Prozent ein Verlust von 3,5 Prozent. Und selbst bei der deutschen Inflationsrate 2012 von knapp 2 Prozent, verringert sich das Sparvermögen anstatt zu wachsen. Wer das verhindern will, muss sein Geld anderweitig anlegen - in sogenanntes Betongold, in Fonds, Rentenversicherungen oder in den Kauf von Rohstoffen wie Gold und Silber. Welche Anlageformen es gibt, welche Vorteile und Risiken sie haben und für wen sich was eignet, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW umfassend in seinem Info-Service Nr. 24.
Aktuelle Ausgabe der NRW-Nachrichten
Demokratie heißt Mitmachen
Kommentar von Heinz Wirz, Vorsitzender des BdSt NRW, zu Transparenz und Informationsfreiheit
Am 1. Januar 2001 trat das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Damit hat der Landesgesetzgeber Neuland betreten, denn die entscheidende Neuerung dieses Gesetzes war die beschränkte Abkehr von der Tradition des „Amtsgeheimnisses“. Jedermann soll Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen erhalten, ohne verpflichtet zu sein, die Anträge auf Akteneinsicht zu begründen bzw. ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Vielmehr muss nun die öffentliche Stelle darlegen, warum ausnahmsweise dem Antrag auf Informationszugang nicht entsprochen werden kann. Mehr dazu
Vorträge und Veranstaltungen
Kostenlose Vorträge der BdSt-Experten im Juni
Den Vortrag "Erben und Vererben" können BdSt-Mitglieder am 3. Juni in Gütersloh besuchen oder am 20. Juni in Warburg. Zum Thema "Betriebsprüfung - wie ich im Vorfeld Fehler vermeide" findet am 18. Juni ein Vortrag in Bad Honnef statt. Um Steueränderungen/Auto und Steuern geht es am 24. Juni in Gummersbach und in Siegen findet am 26. Juni ein Vortag zum Thema Immobilienerwerb und - besitz statt. Die Vorträge sind für BdSt-Mitglieder natürlich kostenlos. Klicken Sie auf das Datum der jeweiligen Veranstaltung, um sich anzumelden.
Aktuelle Broschüren des BdSt zum Bestellen
Sparen mit dem Fahrtenbuch
Die Broschüre kann kostenlos beim Bund der Steuerzahler NRW bestellt werden.
(Foto: Oliver Müller) Beruflich veranlasste Fahrtkosten können steuerlich geltend gemacht werden. Damit die Finanzverwaltung nichts zu beanstanden hat, sollten Steuerzahler ein Fahrtenbuch führen. Das Angebot des Bundes der Steuerzahler NRW erfüllt alle rechtlichen Voraussetzungen und kann kostenlos bestellt werden. Wichtig ist es, dass das Fahrtenbuch zeitnah und lückenlos geführt wird und keine nachträglichen Änderungen vorgenommen werden. Alle Broschüren zum Bestellen.
Tipps & Hilfen
Mutterschaftsgeld für Selbstständige

(Foto: Fotolia) Wer einige Spielregeln beachtet, hat auch als Selbstständige einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Grundvoraussetzung ist zunächst die freiwillige Versicherung zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung – private Krankenversicherungen bieten meist keine vergleichbare Leistung. Auch das Einkommen und Elterngeld müssen Schwangere bedenken, die Mutterschaftsgeld beziehen möchten. Mehr dazu
Senioren & Rentner
- Vorsicht! Auf Aussagen des Finanzamtes ist kein Verlass
- Informationen zur Steuererklärung für Rentner
- Bund der Steuerzahler NRW hilft Rentnern bei der Steuererklärung
- Bund der Steuerzahler NRW fordert Zinserlass für Rentner und Pensionäre
- Krankenversichert den Lebensabend unter Palmen genießen
- Solarstrom kann für Rentner teuer werden
Krankenversicherung
- Urteil: Freiwillig gesetzlich versichert
- Krachende Niederlage für die Krankenkassen
- Was bezahlt die Krankenkasse bei Krankheit im Ausland?
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- Der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung
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