Bund der Steuerzahler NRW - Schuldenmeister statt Schuldenbremser

Stadt und Land > Die Landesfinanzen
14.03.2012

Schuldenmeister statt Schuldenbremser

Im NRW-Landtag wird sich wohl keine zwei-Drittel-Mehrheit für die Verfassungsänderung finden.

Es wäre eine Chance für die Landespolitiker. Mit der Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung könnten die Landtagsabgeordneten der Bevölkerung signalisieren, dass sie einer soliden Haushaltsführung einen hohen Stellenwert beimessen. Sie könnten beweisen, dass sie die Ängste des Bürgers, mit dessen Steuergeldern das Land ja finanziert wird, vor nicht mehr zu schulternden Staatsverschuldungen ernst nehmen. Doch NRW wird diese Chance nicht nutzen. Für die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung wird es wohl keine nötige zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament geben.

Düsseldorf. Erst ab 2020 ist zwingend vorgeschrieben, den Landeshaushalt ohne neue Schulden auszugleichen. Denn – sollte bis zu diesem Zeitpunkt noch keine geänderte NRW-Landesverfassung vorliegen – würde nach dem Prinzip „Bundesrecht bricht Landesrecht“ verfahren. Insofern ist es zwar nicht zwingend nötig, dass die NRW-Landesverfassung an die neuen grundgesetzlichen Bestimmungen zur „Schuldenbremse“ angepasst wird, aber empfehlenswert. Doch dazu wird es wohl auch im zweiten Anlauf des Landtags im März nicht kommen, da sich im Parlament nicht die notwendige zwei-Drittel-für die Schuldenbremse abzeichnet.

Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) sieht hierin eine vertane Chance. Denn eine Änderung der Landesverfassung würde zum einen Rechtsklarheit schaffen. Des Weiteren könnten die Parlamentarier der Bevölkerung fraktionsübergreifend dokumentieren, dass sie soliden Finanzen und einem grundsätzlichen Schuldenverbot einen hohen Stellenwert beimessen. Das wäre ein positives politisches Signal an die Bürger, die sich große Sorgen um die wachsenden Staatsverschuldungen und die Sicherheit der eigenen Ersparnisse machen.

Bei Fortbestehen der alten, weiter gefassten Bestimmungen über die Kreditfinanzierung des Landeshaushalts ist zudem zu befürchten, dass der deutlich höhere Spielraum genutzt wird, um finanzielle Polster anzulegen. Bis Ende 2019 könnte die Haushaltspolitik dann der Versuchung erliegen, viel ungehemmter Schulden zu machen als bei einem strukturellen Verschuldungsverbot. Dieses würde dann zwar erst ab 2020 gelten, könnte aber bei einer bereits vorgenommenen Verfassungsänderung wie eine „Bremse im Kopf“ wirken.

Die Einführung einer Schuldenbremse wäre somit ein richtiger Schritt, um die Verschuldungsorgien vergangener Jahrzehnte zu stoppen. So aber war NRW einmal mehr auch in 2011 der Schuldenmeister unter den Bundesländern. Mit 2,9 Milliarden Euro hatte NRW die höchste Neuverschuldung. Immerhin haben sogar vier Länder im vergangenen Jahr Überschüsse erwirtschaftet; bezeichnenderweise haben drei davon (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen) die Schuldenbremse bereits in der Verfassung oder in der Landeshaushaltsordnung verankert.
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