Bund der Steuerzahler NRW - Schuldenbremse endlich in Planung

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02.11.2009

Schuldenbremse endlich in Planung

Eine jahrelange Forderung des BdSt wird damit efüllt.

Um die Neuverschuldung des Bundes und der Länder zu stoppen, muss eine effektive Schuldenbremse her. Diese Forderung hat der Bund der Steuerzahler gebetsmühlenartig wiederholt und bei unzähligen Gelegenheiten erneut an die Politik appelliert. Mit Erfolg: Die Förderalismuskommission II hat ein Schuldenverbot für die Länder vorgeschlagen und die nordrhein-westfälische Landesregierung plant eine entsprechende Schuldenbremse.

Düsseldorf. Ab 2020 dürfen die 16 Bundesländer keinerlei neue Schulden mehr aufnehmen. Darauf hat sich die Föderalismuskommission II geeinigt, und damit ist man einer Forderung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) endlich nachgekommen.
Der Bund muss ab 2011, gute zwei Jahre nach dem Beginn der Finanzkrise, wieder anfangen, seinen Haushalt zu sanieren. Ab 2016 soll er dann maximal noch Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandproduktes aufnehmen können. Vorausgesetzt, das Wirtschaftswachstum ist wieder bei etwa 1,5 Prozent angelangt.

Eine Ausnahme von diesem Verbot darf nur bei Notlagen, beispielsweise einer Umweltkatastrophe oder bei erheblichen konjunkturellen Abschwüngen wie derzeit, gemacht werden.
Das Schuldenverbot, wie es der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) 2008 in einer Pressekonferenz vorgeschlagen hatte, sah ebenfalls solche Ausnahmen vor. Insgesamt war das Modell aber noch strikter. Die nun vereinbarte Schuldenbremse sei dennoch ein „Meilenstein der deutschen Haushaltspolitik“, wie Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des BdSt, betonte.

Nun müsse das Regelwerk aber ohne weitere Abstriche und vor allem schnellstmöglich in die Landesverfassung eingearbeitet werden, riet der BdSt NRW in einem Gespräch mit Landesfinanzminis-ter Dr. Helmut Linssen Anfang Juli 2009. Eine entsprechende Forderung stellte der Verband zudem in einer weiteren Anhörung vor dem Finanz-ausschuss des Landtags Mitte September 2009.
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