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23.08.2010
Karlsruhe/Berlin. Bei allen Entscheidungen war zu klären, ob das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, das von der damaligen Bundesregierung kurz nach dem Regierungsantritt im Herbst 1998 in den Bundestag eingebracht wurde, unzulässig in die Rechte der Steuerzahler eingreift. Die Neuregelung wurde nämlich auch auf Fälle angewandt, bei denen die alte Spekulationsfrist bereits abgelaufen war und der Gewinn aus dem Grundstücksverkauf daher eigentlich steuerfrei gewesen wäre.
Bei den Parallelentscheidungen zu den Abfindungszahlungen und der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft war ebenso die Frage zu klären, ob der bislang gewährte ermäßigte Steuertarif rückwirkend geändert werden durfte. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Rechte der Steuerzahler nur unter engen Voraussetzungen rückwirkend beschnitten werden. Damit hat das Gericht den Vertrauensschutz der Bürger gestärkt. Der Bund der Steuerzahler hatte die Verfahren von Anbeginn als Musterverfahren unterstützt.
Erklärungen zu den Auswirkungen des Urteils und Erläuterungen zu den entschiedenen Fällen finden Sie hier.
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist verfassungswidrig
Bund der Steuerzahler streitet erneut erfolgreich für die SteuerzahlerBei den Parallelentscheidungen zu den Abfindungszahlungen und der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft war ebenso die Frage zu klären, ob der bislang gewährte ermäßigte Steuertarif rückwirkend geändert werden durfte. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Rechte der Steuerzahler nur unter engen Voraussetzungen rückwirkend beschnitten werden. Damit hat das Gericht den Vertrauensschutz der Bürger gestärkt. Der Bund der Steuerzahler hatte die Verfahren von Anbeginn als Musterverfahren unterstützt.
Erklärungen zu den Auswirkungen des Urteils und Erläuterungen zu den entschiedenen Fällen finden Sie hier.





