Bund der Steuerzahler NRW - Pulheim zwingt Familien größere Abfalltonnen auf


08.12.2009

Pulheim zwingt Familien größere Abfalltonnen auf

Die Erhöhung des Mindestrestmüllvolumens stößt auf Unverständnis und es ist nicht das einzige Ärgernis.

Obwohl die Pulheimer Bürger immer weniger Restmüll produzieren, müssen sich einige von ihnen größere Mülltonnen als bisher vor die Tür stellen und dafür auch noch mehr Geld zahlen. Die Stadt schreibt es ihnen so vor. Der Ärger bei den Bürgern ist dementsprechend groß – zu Recht meint der Bund der Steuerzahler und rät den politisch Verantwortlichen, ihre Entscheidungen schnellstens rückgängig zu machen.

Pulheim. Es ist unbegreiflich: Von 1992 bis 2007 ist die Restabfallmenge, die jeder Einwohner Pulheims im Durchschnitt pro Jahr produziert, deutlich gesunken – von 284 Kilogramm auf 183 Kilogramm. Da wäre es nur logisch gewesen, wenn die Stadt ihre Berechnung, wie hoch das Müllvolumen pro Bürger und Woche mindestens ist, auch gesenkt hätte. Doch das Gegenteil ist der Fall. Das sogenannte Mindestrestmüllvolumen wurde auf zehn Liter erhöht. Und das hat insbesondere für Familien auch finanzielle Konsequenzen.

So muss sich ein Fünf-Personen-Personen-Haushalt, der seit Jahren mit einer 60-Liter-Restmülltonne bei 14-tägigier Abfuhr gut ausgekommen ist, nun eine 120-Liter-Tonne vor die Haustür stellen. Denn nach Ansicht der Stadt produziert sie in zwei Wochen mindestens 100-Liter Müll und dafür reicht die kleine Tonne eben nicht. Tatsache ist aber, dass die Mülltonne nun halbleer bleibt, mehr Platz wegnimmt und dafür auch noch mehr kostet.

Unsinnig, meinen da nicht nur die Bürger in ihren zahlreichen Leserbriefen. Auch der Bund der Steuerzahler NRW hat erhebliche Bedenken und fordert die Stadt auf, die Änderung des Mindestrestmüllvolumens wieder rückgängig zu machen.

Ebenso unsinnig: Stadt will Entsorgungsgemeinschaften verbieten
Gleiches fordert der Verband bezüglich des geplanten Verbots der sogenannten Entsorgungsgemeinschaften. Bis dato konnten zwei benachbarte Grundstückseigentümer in Pulheim genauso wie in den anderen neun Städten des Rhein-Erft-Kreises beantragen, eine Entsorgungsgemeinschaft zu bilden und zusammen nur eine Restmülltonne zu nutzen. In der Abfallentsorgungssatzung war dies ganz so geregelt, wie die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes es vorschlug. Doch nun will man in Pulheim einen Sonderweg gehen und diese Möglichkeit nicht mehr zulassen.

Für den Bund der Steuerzahler ist das nicht nachvollziehbar. „Entsorgungsgemeinschaften sind ein gängiges und brauchbares Mittel um Abfalltonnen wirtschaftlich zu nutzen“, führt Harald Schledorn, Gebührenexperte des Verbandes, aus. Und dieses Mittel sollte auch den Pulheimern zur Verfügung stehen. Daher sollte das Verbot noch vor seiner Einführung gleich wieder abgeschafft werden.

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