Gebührenvergleich 2009
Es ist belegt: die Kalkulationspraktiken einiger Städte treiben die Gebühren in die Höhe 
Von links: Heinz Wirz (Vorstandsmitglied), Harald Schledorn (Gebührenexperte), Georg Lampen (Vorsitzender des BdSt NRW). Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) hatte am 29. Juli 2009 zur Pressekonferenz in die Schillerstraße eingeladen. Das Thema: Die Gebührensituation in NRW 2009.
Bereits zum 17. Mal hatte der Verband alle die Abwasser- und Abfallgebühren der 396 nordrhein-westfälischen Kommunen verglichen und stellte nun das Ergebnis vor. Das Bemerkenswerte: Erstmals konnte der Verband nachweisen, dass einige Kommunen durch unterschiedliche Kalkulations-Praktiken, die Gebühren unnötig in die Höhe treiben und dadurch Überschüsse erzielen. Der Beweis dafür steht in den Haushaltsplänen der betroffenen Städte, wo die Überschüsse ausgewiesen sind.
Alle Ergebnisse des Gebührenvergleichs sowie das Statement von Georg Lampen, Vorsitzender des BdSt NRW, sind im Folgenden zusammengestellt.
Alle Ergebnisse der Gebührenumfrage
- Statement von Georg Lampen, Vorsitzender des BdSt NRW
- Übersicht Abwassergebühren
- Kalkulation der Abwassergebühren
- Abwasser: Die teuersten und günstigsten Kommunen
- Diese Kommunen haben Überschüsse erzielt
- Kommunen, die nach dem Wiederbeschaffungszeitwert abschreiben
- Kommunen mit wöchentlicher Restmüll-Leerung
- Kommunen mit zweiwöchiger Restmüllleerung
- Kommunen mit vierwöchentlicher Restmüll-Leerung
- Abfall: die preiswertesten Kommunen
Schuldenverbot in die Landesverfassung aufnehmen
BdSt NRW reicht Verschlag für Neufassung des Artikels 83 ein. 
Von links: Heiner Cloesges und Georg Lampen (BdSt NRW), Michael Fritsch (Landespressekonferenz) In die Landesverfassung muss ein Schuldenverbot aufgenommen werden. Diese Forderung des Bundes der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) stellte der Verband am 16. September im Rahmen einer Pressekonferenz. Sie fand in den Räumen der Landespressekonferenz im Landtag statt, wo der Vorsitzende des BdSt NRW, Georg Lampen, eine Neufassung des Artikels 83 der Landesverfassung vorstellte. Darin: klare Regelungen zur Kreditaufnahme, die nur noch im absoluten Ausnahmefall möglich sein soll, transparente Kontrollen durch den Verfassungsgerichtshof und disziplinierende Sanktionen bei Verstößen gegen diese Regel.
Das Statement des Vorsitzenden sowie die beigefügten Anlagen finden Sie im Folgenden.



