Bund der Steuerzahler NRW - Noch in diesem Jahr Steuern sparen

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22.10.2009

Noch in diesem Jahr Steuern sparen

Bis 30. November Freibetrag eintragen lassen.

Wer sich bis zum 30. November 2009 einen Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lässt, kann noch in diesem Jahr Steuern sparen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) hin. Der Freibetrag wirkt steuermindernd, wenn die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro übersteigen. Was alles unter Werbungskosten fällt und wie die Steuerzahler nun vorgehen müsssen, hat der BdSt NRW zusammengefasst.

Düsseldorf. Wer noch in diesem Jahr Steuern sparen will, sollte bis zum 30. November 2009 einen Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) hin. Denn ohne diesen Eintrag zahlt man häufig zuviel Steuern beim monatlichen Lohnsteuerabzug.

Das bewirkt der Freibetrag
Der Freibetrag wirkt steuermindernd, wenn die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro übersteigen. Zu diesen Werbungskosten zählen unter anderem Aufwendungen für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten sowie außergewöhnliche Belastungen wie zum Beispiel Krankheitskosten. Seit Neuestem können auch die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer wieder berücksichtigt werden. Allerdings ist die Berücksichtigung noch nicht endgültig, da eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden muss. Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene, Abzugsbeträge für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen und Kinderbetreuungskosten werden ohne Einschränkung eingetragen.

Antrag stellen und Lohnsteuerkarte einreichen
Die Steuerzahler müssen den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr bis zum 30. November 2009 beim Finanzamt stellen und auch ihre Lohnsteuerkarte 2009 einreichen. Ist der Freibetrag nicht höher als im Vorjahr, reicht es, den zweiseitigen Vordruck „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2009“ auszufüllen. Eine Eintragung von Freibeträgen kurz vor Jahresende hat den Vorteil, dass der Freibetrag im letzten Monat voll und nicht nur anteilig berücksichtigt wird. Dies kann sich positiv auf den Nettolohn des Dezembers auswirken, erklärt der BdSt NRW.

Für das kommende Jahr können Steuerzahler einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte 2010 eintragen lassen. Der letztmögliche Termin dafür ist der 30. November 2010.
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