Neuer BdSt-Musterprozess zu Kosten für Erststudium
Das Finanzgericht Münster soll klären, wie die Ausgaben für ein duales Studium steuerlich absetzbar sind. 
(Foto: Michael Chamberlin, Fotolia) Der Bund der Steuerzahler unterstützt erneut ein Verfahren bezüglich der Absetzbarkeit von Studienkosten. Laut Einkommensteuergesetz können diese Aufwendungen bei einem klassischen Erststudium nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Doch diese Regelung gilt als verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Der erneute Prozess wird diese Frage hoffentlich endgültig klären. Entscheiden die Richter zugunsten der Steuerzahler hätte dies auch für viele ehemalige Studenten sehr positive finanzielle Folgen Mehr dazu
Gebühr für Auskunft: Musterverfahren hat begonnen
Mit einer Entscheidung des Finanzgerichts Münsters wird in Kürze gerechnet.
Ende Januar fand vor dem Finanzgericht Münster die mündliche Verhandlung zum Verfahren gegen die Gebühr für verbindliche Auskünfte der Finanzämter statt. Das Verfahren wird vom Bund der Steuerzahler unterstützt. Er ist der Meinung, dass die Bürger bereits aufgrund ihrer Steuerzahlungen Serviceleistungen von der Finanzverwaltung erwarten dürfen. Mehr dazu
Auch Ifo-Chef fordert Abschaffung des Solis
Wie der Bund der Steuerzahler meint auch das Ifo-Institut, dass sich der Zuschlag „überlebt habe“. 
(Foto: Fotolia) Nach der scharfen Kritik des Bundes der Steuerzahler (BdSt) fordert nun auch der Präsident des Münchner Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, Hans-Werner Sinn, dass der Solidaritätszuschlag abgeschafft wird. Dies sollte vor allem noch geschehen, bevor das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache entscheidet, damit dem Parlament eine weitere Schlappe vor diesem Gericht erspart bleibt, fügt der BdSt hinzu. Mehr dazu
Der Bund der Steuerzahler kämpft für Ihr Recht
33 Musterverfahren unterstützt der Verband aktuell.Um die Interessen der Steuerzahler wirksam zu vertreten, zieht der Bund der Steuerzahler zur Not bis vor die obersten Gerichte. Vielfach war der Verband auf diesem Wege schon erfolgreich und konnte ungerechte oder überzogene Regelungen kippen. Aktuell unterstützt der BdSt 30 Musterprozesse und hofft, sie ebenfalls im Sinne der Steuerzahler zu gewinnen. Mehr dazu
BFH urteilt zugunsten einiger Studenten
Schriftliches Urteil bestätigt Eindruck aus mündlicher Verhandlung. 
Studenten (Foto: fotolia) Jetzt steht es schwarz auf weiß: Wer erst eine Berufausbildung abgeschlossen und dann ein Studium begonnen hat, kann sich freuen. Denn nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs könne in diesem Fall die Kosten für das Studium als Werbungskosten gelten gemacht werden. Welchen geldwerten Vorteil das bringt, zeigt der Bund der Steuerzahler an einigen Musterrechnungen. Mehr dazu
Ausbildungskosten: BFH stimmt Bund der Steuerzahler zu
Musterverfahren des Verbandes hat Erfolg.Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute seine Entscheidung zu dem vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützten Musterverfahren zu den Erststudienkosten mitgeteilt (Az.: VI R 14/07). Die obersten Steuerrichter hoben die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts auf. Sie erklärten mündlich, dass der Kläger seine Aufwendungen für sein Studium als unbegrenzte Werbungskosten geltend machen kann. Mehr dazu
BFH prüft steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten
Musterprozess des BdSt steht vor der nächsten Verhandlungsrunde.Ist es rechtens, dass die Kosten für ein Erststudium nur begrenzt steuerlich geltend gemacht werden könne, obwohl dem Studium eine Berufsausbildung vorausging? Über diese Frage wird am 18. Juni 2009 der Bundesfinanzhof entscheiden. Das Musterverfahren, das vom Bund der Steuerzahler unterstütz wird, betrifft einen Steuerzahler, der rund 6.000 Euro für sein Lehramtsstudium von der Steuer absetzen wollte. Vor dem Studium hatte er eine Berufausbildung abgeschlossen, so dass es sich zwar um ein Erststudium aber um die zweite Ausbildung handelte. Mehr dazu
BdSt gewinnt Musterverfahren zur Pendlerpauschale
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind wieder ab dem ersten Kilometer abzugsfähig.Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die bestehende Regelung zur Entfernungspauschale ist willkürlich und damit verfassungswidrig. Die Richter gaben damit dem Bund der Steuerzahler (BdSt) in vollem Umfang Recht. Der Verband hatte das Musterverfahren angestrebt und unterstützt, nachdem seine Bedenken während der Gesetzgebung nicht beachtet wurden. Mehr dazu
Die Klageschriften zu den BdSt-Musterprozessen
Dazu zahlen unter anderem:
- Verfahren gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags
- Häusliches Arbeitszimmer
- Ausbildungskosten
Sämtliche Klageschriften finden Sie, sobald Sie sich eingeloggt haben an dieser Stelle oder im Mitgliederbereich unter "Musterprozesse"



