Mindestbeitrag in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft sinkt
Der Bund der Steuerzahler hatte die Höhe mehrfach kritisiert. 
(Foto: nyul/Fotolia) Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat in der Vergangenheit die Höhe des Mindestbeitrags in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) kritisiert. Nun hat die VBG den Mindestbeitrag für 2011deutlich reduziert. Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft ist von der Jahreslohnsumme abhängig. Die Versicherten der VBG zahlen durchschnittlich einen Beitrag, der unter einem Prozent der Lohnsumme liegt. Doch es gibt auch Unternehmen, die eine sehr geringe Lohnsumme aufweisen. Bei ihnen wird häufig ein Mindestbeitrag erhoben, der bisher bei 81 Euro/Jahr lag. Bei einer Jahreslohnsumme im niedrigen vierstelligen oder im dreistelligen Bereich kann somit die Beitragslast bei rund zehn Prozent liegen. Der BdSt hat den Mindestbeitrag der VBG als überhöht kritisiert. Ein BdSt-Mitglied ist sogar gerichtlich gegen ihn vorgegangen. Daher ist es erfreulich, dass die VBG die Höhe des Mindestbeitrags noch einmal überprüft und ihn zum Jahr 2011 von 81 auf 50 Euro/Jahr reduziert hat.




