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24.07.2012
Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische Landesrechnungshof (LRH) und mit ihm seine neue Präsidentin Dr. Brigitte Mandt an der Spitze machen Druck, um die Konsolidierung des NRW-Haushalts voranzutreiben. Es geht schon lange nicht mehr um die Frage, „ob eine Sanierung der öffentlichen Haushalte erfolgt, sondern wie eine erfolgreiche Konsolidierungsstrategie aussehen muss“, macht Dr. Brigitte Mandt im Jahresbericht der NRW-Prüfungsanstalt deutlich. Kein Wunder, dass der von der rot-grünen Landesregierung vorgelegte Haushalt mit Besorgnis gesehen wird. Zwar sind die Steuereinnahmen kräftig gestiegen, jedoch reichen diese als wesentlicher Bestandteil der eigenfinanzierten Einnahmen „bei weitem nicht aus, um die Ausgaben des Landes zu decken“, so Mandt. Die Entwicklung des Haushalts ist kritisch zu sehen. So sei der Gesamtschuldenstand in zehn Jahren – trotz einer vergleichsweise guten wirtschaftlichen Lage, historisch niedriger Kreditzinsen und deutlich gestiegener Steuereinnahmen – von knapp 90 Milliarden Euro mit Ablauf des Haushaltsjahres 2010 „auf Besorgnis erregende 129,9 Milliarden Euro gestiegen“ – also um rund 40 Milliarden Euro.
Der Landesrechnungshof will den Politikern in Sachen solide Finanzpolitik Hilfestellung leisten. Die neue Präsidentin kündigt an: „Wegen der besonderen Bedeutung erwägt der Landesrechnungshof diesbezüglich dem Landtag einen besonderen Bericht zuzuleiten. Gegenstand des Berichts wird das Erfordernis einer landesbezogenen ,Schuldenbremse’ sowie die für notwendig erachtete kontinuierliche schrittweise Rückführung der Neuverschuldung bis zum Jahr 2020 sein.“ Es sei das richtige Signal, „wenn zukünftig die Haushaltsaufstellungen und mittelfristigen Finanzplanungen mit einer perspektivischen Betrachtung bis 2020 (Anm. der Redaktion: dem Jahr, ab dem der Landeshaushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen ist) verknüpft werden.“ Dieses Vorhaben ist aus Steuerzahlersicht uneingeschränkt zu begrüßen, denn der Landesregierung fehlt es hier bislang an Mut und Entschlossenheit, vielleicht auch an Phantasie.
Land sollte 23,5 Millionen Euro zurückfordern
Der Landesrechnungshof kritisiert nicht nur, sondern nennt in seinem 238 Seiten umfassenden Bericht ganz konkrete Beispiele, wo und wie gespart oder effizienter gehandelt werden kann. Einsparungen sind demnach insbesondere in den Bereichen Verwaltungsorganisation und wirtschaftlicher Ressourceneinsatz sowie Beschaffungen und Gewährung von Zuwendungen möglich. Mit zahlreichen Beispielen beweist der Landesrechnungshof, wie verschwenderisch bei öffentlichen Beschaffungen verfahren wird. Besonders die Universitätskliniken und Hochschulen des Landes fallen als schwarze Schafe auf, beispielsweise bei der Anschaffung von medizinischen Großgeräten. Konsequenz: Der Landesrechnungshof schlägt vor, 23,5 Millionen Euro an Fördermitteln zurückzufordern.
Wie die Verwaltung effektiver organisiert werden könnte, zeigt der Landesrechnungshof exemplarisch an den Verkehrsdezernaten der Bezirksregierungen. Dort wird unter anderem über die Vergabe der Fördermittel des Landes für den kommunalen Straßen- und Radwegebau sowie den öffentlichen Personennahverkehr entschieden. Ein Vergleich der Dezernate ergab, dass in einigen Bezirksregierungen Aufgaben von Dezernenten erledigt wurden, die anderswo von Sachbearbeitern wahrgenommen werden. Das Urteil des Landesrechnungshofs: Das Personal wird nicht entsprechend seiner Qualifikation und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe eingesetzt und somit sei das Verwaltungshandeln unwirtschaftlich. Den betroffenen Behörden hat der LRH Empfehlungen zur Optimierung der Organisation und Aufgabenerledigung an die Hand gegeben. Auch bei der Polizei sieht der Landesrechnungshof Einsparpotential. So habe eine Überprüfung des Fuhrparks ergeben, dass von landesweit rund 7.100 betrachteten Fahrzeugen der Kreispolizeibehörden rund 1.100 Fahrzeuge eingespart werden können – ohne Verlust an Mobilität für die unverzichtbare polizeiliche Einsatzarbeit.
Landesrechnungshof treibt Haushaltskonsolidierung voran
Die NRW-Prüfungsanstalt hat Anfang Juli ihren Jahresbericht vorgelegt.Der Landesrechnungshof will den Politikern in Sachen solide Finanzpolitik Hilfestellung leisten. Die neue Präsidentin kündigt an: „Wegen der besonderen Bedeutung erwägt der Landesrechnungshof diesbezüglich dem Landtag einen besonderen Bericht zuzuleiten. Gegenstand des Berichts wird das Erfordernis einer landesbezogenen ,Schuldenbremse’ sowie die für notwendig erachtete kontinuierliche schrittweise Rückführung der Neuverschuldung bis zum Jahr 2020 sein.“ Es sei das richtige Signal, „wenn zukünftig die Haushaltsaufstellungen und mittelfristigen Finanzplanungen mit einer perspektivischen Betrachtung bis 2020 (Anm. der Redaktion: dem Jahr, ab dem der Landeshaushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen ist) verknüpft werden.“ Dieses Vorhaben ist aus Steuerzahlersicht uneingeschränkt zu begrüßen, denn der Landesregierung fehlt es hier bislang an Mut und Entschlossenheit, vielleicht auch an Phantasie.
Land sollte 23,5 Millionen Euro zurückfordern
Der Landesrechnungshof kritisiert nicht nur, sondern nennt in seinem 238 Seiten umfassenden Bericht ganz konkrete Beispiele, wo und wie gespart oder effizienter gehandelt werden kann. Einsparungen sind demnach insbesondere in den Bereichen Verwaltungsorganisation und wirtschaftlicher Ressourceneinsatz sowie Beschaffungen und Gewährung von Zuwendungen möglich. Mit zahlreichen Beispielen beweist der Landesrechnungshof, wie verschwenderisch bei öffentlichen Beschaffungen verfahren wird. Besonders die Universitätskliniken und Hochschulen des Landes fallen als schwarze Schafe auf, beispielsweise bei der Anschaffung von medizinischen Großgeräten. Konsequenz: Der Landesrechnungshof schlägt vor, 23,5 Millionen Euro an Fördermitteln zurückzufordern.
Wie die Verwaltung effektiver organisiert werden könnte, zeigt der Landesrechnungshof exemplarisch an den Verkehrsdezernaten der Bezirksregierungen. Dort wird unter anderem über die Vergabe der Fördermittel des Landes für den kommunalen Straßen- und Radwegebau sowie den öffentlichen Personennahverkehr entschieden. Ein Vergleich der Dezernate ergab, dass in einigen Bezirksregierungen Aufgaben von Dezernenten erledigt wurden, die anderswo von Sachbearbeitern wahrgenommen werden. Das Urteil des Landesrechnungshofs: Das Personal wird nicht entsprechend seiner Qualifikation und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe eingesetzt und somit sei das Verwaltungshandeln unwirtschaftlich. Den betroffenen Behörden hat der LRH Empfehlungen zur Optimierung der Organisation und Aufgabenerledigung an die Hand gegeben. Auch bei der Polizei sieht der Landesrechnungshof Einsparpotential. So habe eine Überprüfung des Fuhrparks ergeben, dass von landesweit rund 7.100 betrachteten Fahrzeugen der Kreispolizeibehörden rund 1.100 Fahrzeuge eingespart werden können – ohne Verlust an Mobilität für die unverzichtbare polizeiliche Einsatzarbeit.
- Hier geht es zur Internetseite des Landesrechnungshofs, wo der gesamte Bericht zu finden ist.



