Bund der Steuerzahler NRW - Kurioses aus der Welt der Steuern und Abgaben

Steuer > Steuerpolitik
07.08.2012

Kurioses aus der Welt der Steuern und Abgaben

Geht es darum, neue Einnahmequellen zu finden, erweisen sich Land und Kommunen als äußerst kreativ.


(Foto: yuryimaging/Fotolia)
Warum sparen, um den Haushalt zu sanieren, wenn man auch neue Steuern und Abgaben erfinden kann? Um die öffentlichen Kassen in Nordrhein-Westfalen zu füllen, erweisen sich die Landesregierung und Kommunen als äußerst kreativ. Sexsteuer, Bettensteuer, Bräunungssteuer: Der Bürger darf ständig tiefer in die eigene Tasche greifen. Dass so die öffentlichen Schuldenberge schrumpfen, ist mehr als zweifelhaft. Der Bund der Steuerzahler NRW hat eine Übersicht über die kuriosen Steuern und Abgaben zusammengestellt.

Düsseldorf. In den vergangenen Jahren hat sich der Steuerzahler schon häufiger an den Kopf packen müssen und sich gefragt, ob die Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Bürger auf den Arm nehmen wollen. Bonn bittet Prostituierte zur Steuerkasse, in Essen sollen Besuche im Solarium besteuert werden und Remscheid möchte eine Steuer auf Handymasten einführen. Nachdem die Stadt Köln die erste NRW-Kommune war, die eine Bettensteuer für Übernachtungen in Hotels eingeführt hatte, machte sie nun erneut wegen einer Abgabe auf sich aufmerksam. In der Stadt sollte eine Gebühr auf Warteschlangen erhoben werden.

Der Bund der Steuerzahler NRW wehrt sich gegen die Einführung von Bagatellsteuern. Aus Sicht des Verbandes kann man die öffentlichen Haushalte nicht nur durch eine Steigerung der Einnahmen sanieren. Vielmehr muss auf der Ausgabenseite angesetzt werden: Sparen ist das Gebot der Stunde. Eine Studie des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler zeigt eindrucksvoll, dass es in der Vergangenheit nicht gelungen ist, mit Steuererhöhungen öffentliche Haushalte zu sanieren. Nicht vergessen werden darf zudem, dass mit der Einführung der Steuern auch ein erheblicher Erhebungs-, Verwaltungs- und Kontrollaufwand verbunden ist. Sodass Ertrag und Aufwand meist in keinem günstigen Verhältnis zueinander stehen.

Im Folgenden gibt der BdSt NRW einen Überblick über Bagatellsteuern und kuriose Abgaben, die in den vergangenen Jahren in nordrhein-westfälischen Amtsstuben erdacht wurden.

Warteschlangen-Gebühr
Zwar keine Steuer, sondern eine Gebühr, vor allem aber ein Lacherfolg, der Gott sei dank verhindert werden konnte: In Köln plante die Verwaltung im Sommer dieses Jahres, Diskothekenbetreiber für Warteschlangen vor dem Club bezahlen zu lassen. Immerhin stünden die Gäste auf öffentlichem Raum und wer diesen privat oder geschäftlich nutzt, muss dafür eine Sondernutzungsgebühr bezahlen, so die Argumentation der Stadt. Nach Kritik des Bundes der Steuerzahler NRW konnte die irrwitzige Abgabe verhindert werden.

Die Sexsteuer

In Bonn müssen Prostutuierte am Ticketautomaten die Steuer bezahlen. (Foto: contrastwerkstatt/Fotolia)
Für bundesweites Schmunzeln sorgte die Stadt Bonn. Dort wurde Anfang 2011 eine Sexsteuer eingeführt. Da die Einnahmen aber nicht so flossen, wie man es sich in der Verwaltung erhofft hatte, stellte man kurzerhand einen Automaten auf. Prostituierte, die auf dem Straßenstrich arbeiten, müssen nun ein Nümmerchen ziehen, bevor sie ihrem Gewerbe nachgehen. Wer ohne Marke erwischt wird, dem droht ein Ordnungsgeld.

Die Pferdesteuer
Immer wieder denken Kommunen laut über die Einführung einer Pferdesteuer nach. Jüngstes Beispiel ist die Stadt Remscheid. Der BdSt NRW kritisierte erfolgreich die Pläne der Stadt, sodass die Pferdehalter in der Stadt vorerst vor der Steuer bewahrt werden konnten. Gegen die Steuer spricht aus Sicht des Bundes der Steuerzahler etwa, dass Pferdehalter bereits eine Reitabgabe zahlen müssen. Diese wird fällig, wenn das Pferd im Gelände – sei es in der freien Landschaft (also außerhalb geschlossener Ortschaften und Reitanlagen) oder im Wald – geritten wird. Die Umsetzung der Pferdesteuer wäre zudem mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Und darüber hinaus wäre sie leicht zu umgehen: Denn Pferdebesitzer müssten ihr Tier einfach nur in der Nachbarkommune unterstellen.

Die Handymastensteuer
Bei der Mobilfunkmastensteuer – oder „Handymastensteuer“ sollen die Mobilfunkanbieter zur Kasse gebeten werden. Pro Sendemast auf städtischem Gebiet sollen sie eine Steuer zahlen. Wahrscheinlich ist, dass die Kosten hierfür auf die Kunden abgewälzt werden. Derzeit gibt es in NRW noch keine Kommune, die eine solche Abgabe fordert. In der Stadt Remscheid wird gerade allerdings eine Satzung für eine Handymastensteuer erarbeitet. Ob eine solche Steuer allerdings rechtens ist, ist mehr als fragwürdig. Denn mit einer Aufwandsteuer – als solche würde eine Handymastensteuer erhoben werden – darf nur ein besonderer Aufwand besteuert werden, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensstandards hinausgeht. Die Nutzung des Mobilfunks kann heutzutage wohl kaum als solch ein Aufwand bezeichnet werden. Hinzukommt ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Demnach darf nur auf privat genutzten Luxus eine kommunale Steuer erhoben werden. Somit wäre eine Besteuerung der Handymastenbetreiber unzulässig, denn diese betrieben den Mobilfunkmast ja aus rein geschäftlichen Interessen.

Die Jagdsteuer
Eigentlich ist das Ende der Jagdsteuer in Sicht: Ende 2012 soll sie auslaufen. Denn das niedrige Aufkommen der Steuer (8,5 Millionen Euro im Jahr) steht in keinem Verhältnis zum Aufwand der Steuererhebung. Gegen die Steuer spricht, dass sie schon vor Jahren ihre Grundlage verloren hat: Ursprünglich war sie als Ertragsteuer eingeführt worden. Denn wer ein Jagdrevier pachtete, hatte Überschüsse aus dem Verkauf des erlegten Wildes. Heute hingegen sind die Ausgaben der Jäger in der Regel weit höher als ihre Erträge. Nicht zuletzt tragen die Jäger außerdem mit der Pflege des Waldes und der bislang freiwilligen und unentgeltlichen Entsorgung von Verkehrsunfallwild dazu bei, dass Kosten gespart werden.

Aus diesen Gründen hatte der BdSt NRW mehrfach die Abschaffung der Steuer gefordert und die alte Landesregierung war dieser Forderung schließlich nachgekommen. Die rot-grüne Landesregierung plant jedoch eine Revitalisierung der Jagdsteuer. Sollte es dazu kommen, wäre es nur recht und billig, wenn in Zukunft die Jäger für die Pflege des Waldes und die bislang freiwillige und unentgeltliche Entsorgung von Verkehrsunfallwild vergütet werden.

Die Bettensteuer
Als erste nordrhein-westfälische Kommune hat Köln die Bettensteuer eingeführt. Dort heißt sie allerdings „Kulturförderabgabe“. Damit soll suggeriert werden, dass die Einnahmen aus der Steuer, die in der Regel Auswärtige zahlen, in den Kulturetat fließen sollen. Dies ist allerdings unzulässig, da Steuern für keine direkte Gegenleistung gezahlt werden dürfen.


Einige NRW-Kommunen fordern für Übernachtungen in Hotels eine steuer. (Foto: Fotolia)
Aus Sicht des BdSt NRW ist die Bettensteuer ohnehin unzulässig. Zum einen ist sie gleichartig mit der bundesgesetzlich geregelten Umsatzsteuer, zum anderen darf nur der besondere, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensstandards hinausgehende Aufwand besteuert werden. Insbesondere berufliche Übernachtungen fallen hier nicht drunter. Diese Auffassung bestätigte jetzt das Bundesverwaltungsgericht im Falle der Bettensteuersatzungen der Städte Trier und Bingen. Demnach muss für berufliche Übernachtungen keine Bettensteuer bezahlt werden.

In NRW haben die Städte Köln, Dortmund, Duisburg, Bochum und Aachen eine Bettensteuer eingeführt. Geplant ist sie zudem in Hürtgenwald, Moers, Oberhausen und Wuppertal. Auch in Essen, Mülheim, Düsseldorf, Herdecke, Remscheid, Solingen und Neuss war die Abgabe geplant – wurde dann aber nicht eingeführt. Dortmund hat als einzige dieser Kommunen in der „Beherbergungsabgaben“-Satzung Übernachtungen aus beruflichem Anlass ausgeschlossen. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts haben Köln und Duisburg den Vollzug der Bettensteuer ausgesetzt. Der Bund der Steuerzahler fordert alle Städte, die eine Bettensteuer verlangen, auf, ihre Satzungen aufzuheben.

Die Bräunungsteuer
Der Rat der Stadt Essen hat im September 2010 eine Satzung zur Erhebung einer „Bräunungsteuer“ verabschiedet. Solarien sollten pro Gerät und Monat 20 Euro abführen. Die Bräunungsteuer war als Vergnügungsteuer angelegt. Bei einem voraussichtlichen Aufkommen von 150.000 Euro im Jahr hätte die neue Steuer nur unwesentlich zur Haushaltskonsolidierung der Kommune beigetragen. Sie hätte nur ein 0,00022stel der Gesamtsteuereinnahmen von 674 Millionen Euro der Stadt ausgemacht – die Kosten, die durch die Einführung und Erhebung der Bräunungsteuer anfallen würden, sind in dieser Rechnung noch nicht abgezogen. Vor allem wegen des geringen Ertrages hat das Innenministerium die Genehmigung der Bräunungsteuer abgelehnt. Sie kann damit in NRW nicht erhoben werden.
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