Gegen die Künstlersozialabgabe vor Gericht
Der Bund der Steuerzahler unterstützt zwei Musterprozesse. 
(Foto: Amir Kaljikovic/Fotolia) Der Bund der Steuerzahler hat gegen die Künstlersozialabgabe verfassungsrechtliche Bedenken. Deswegen unterstützt der Verband zwei Musterprozesse gegen sie. Warum die Abgabe darüber hinaus abgeschafft werden muss? Sie ist ineffizient und bürokratisch. Zu zahlen haben sie Unternehmer, die Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten vergeben. Jedoch ist die Gesetzgebung teilweise schwammig und dadurch wird die Künstlersozialabgabe zu einer undurchsichtigen Belastung für Auftraggeber. Mehr dazu
Infos und Tipps vom Bund der Steuerzahler
Das spricht gegen die Künstlersozialabgabe - das ist zu tun.
Für alle, die weitere Informationen rund um die Künstlersozialabgabe haben wollen, hat der Bund der Steuerzahler alles Wissenswerte ausführlich im BdSt-Info-Service Nr. 18 zusammengefasst. Der Leser erfährt nicht nur, was die Künstlersozialabgabe ist, sondern auch, wer sie zu zahlen hat, welche Ausnahmen es gibt, wie einzelne Begrifflichkeiten des Gesetzes definiert sind und wie das Verfahren abläuft. Mitglieder können sich diese Serviceleistung kostenlos herunterladen.
Keine Künstlersozialabgabe für Aufträge an KG

(Foto: Fotolia) Das Bundessozialgericht hat entschieden: Die Künstlersozialabgabe wird bei einem Auftrag an eine Kommanditgesellschaft (KG) nicht fällig, da die KG Ähnlichkeit zu einer juristischen Person habe. Weiterhin ungeklärt ist aber, was bei Aufträgen an eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) gilt. Mehr dazu
Künstlersozialabgabe bleibt trotz Verbesserung in der Kritik
Bund der Steuerzahler bleibt bei Forderung: abschaffen statt fortführen 
(Foto: Fotolia) Die Meldung an die Künstlersozialkasse für das vergangene Jahr kann nun auch online erfolgen. Klingt gut, doch um das Angebot nutzen zu können, müssen wesentliche elektronische Gegebenheiten vorliegen. Und auch insgesamt bleibt das Verfahren weiterhin eine erhebliche Belastung, kritisiert der Bund der Steuerzahler. Denn nach wie vor wissen etliche Unternehmen nicht, dass sie die Künstlersozialabgabe zahlen müssen und dementsprechend meldepflichtig sind. Mehr dazu
Künstlersozialabgabe – so kann sie nicht bleiben
Sie ist unzumutbar, verzerrt den Wettbewerb, kostet viel Zeit und gehört damit abgeschafft, fordert der BdSt. 
(Foto: fotolia) Für viele freie Journalisten, Publizisten und Künstler ist die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) entscheidend, um sich sozial absichern zu können. Aus diesem Grund ist der Bund der Steuerzahler auch nicht der Meinung, dass die KSK weichen sollte. Anders sieht es hingegen mit der Künstlersozialabgabe aus. Sie muss von Unternehmen gezahlt werden, die einen Künstler beauftragt haben. Das Problem: Dazu gehören auch Grafiker oder Webdesigner und das wussten viele Unternehmen nicht, denen nun Nachzahlungen drohen. Mehr dazu




