Gebühren > Weitere Gebühren & Beiträge
24.05.2012
Düsseldorf. Die Straße vor der Tür ist aufgerissen, Fußgänger müssen über Holzstege laufen, Dreck, Staub und natürlich Krach. Straßenbaumaßnahmen sind nötig, aber für Anlieger bringen sie häufig unangenehme Folgen mit sich. Für Geschäftstreibende können sie sogar finanzielle Einbußen zur Folge haben. In der Stadt Krefeld steht den Bewohnern nun eine solche Großbaustelle bevor. Im Bereich der Haltestelle Ostwall/Rheinstraße sind umfangreiche Umbau- und Neubaumaßnahmen geplant. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) rät Händlern, Ladenbesitzern und Freiberuflern bei Umsatzeinbußen, ihre finanziellen Ausfälle genau zu dokumentieren.
Die Erfahrung aus anderen Städten zeigt, dass die von Bauarbeiten betroffenen Händler, Ladenbesitzer, Hauseigentümer und sonstigen Gewerbetreibenden und Freiberufler mit erheblichen Beeinträchtigungen bis hin zu finanziellen Umsatz- und Gewinneinbrüchen zu rechnen haben. In einigen Fällen müssen sogar Geschäfte aufgegeben werden. Auch für Vermieter können Großbaustellen unerfreuliche Folgen haben: Mieter können kündigen und es wird schwieriger Wohnungen und Geschäftsräume zu vermieten.
Der Bundesgerichtshof hat schon des Öfteren entschieden, dass Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen, die zu Gewinnausfällen und Verlusten führen, entschädigungspflichtig sind. Voraussetzung ist, dass sie im Rahmen der Sozialbindung nach Art. 14 Grundgesetz ein entschädigungslos zu duldendes Maß übersteigen.
Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) rät daher allen Gewerbetreibenden und freiberuflich tätigen Straßenanliegern im Bereich der Haltestelle Ostwall/Rheinstraße in Krefeld akribisch zu dokumentieren, wie sich der monatliche Umsatz der Betriebsstätte/Praxis im Zuge der Bauarbeiten entwickelt hat. Wie ein solcher Antrag aussehen kann, ist derzeit auf der Homepage der Landeshauptstadt Düsseldorf zu sehen. Die Stadtverwaltung, konkret das Amt für Verkehrsmanagement, hat im Zuge des Baus der neuen Wehrhahnlinie ihren Bürgern Antragsformulare auf Entschädigung zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt. Im gesamten Baubereich der Wehrhahnlinie hat die Landeshauptstadt bereits betroffene Straßenanlieger entschädigt und ihnen insgesamt ungefähr 1,3 Millionen Euro Entschädigungen zugestanden. Ein aus Sicht des BdSt NRW vorbildhaftes Vorgehen, an dem sich die Stadt Krefeld orientieren sollte.
Der Verband empfiehlt den Anliegern in Krefeld, sich an den Antragsformularen der Stadt Düsseldorf zu orientieren, wenn sie Gewinneinbußen geltend machen möchten. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt aber, dass Anträge auf Entschädigungsgewährung nur dann Erfolgs versprechend sind, wenn die betroffenen Straßenanlieger im Einzelfall nachweisen können, dass sie besonders schwere Umsatz- und Gewinneinbußen erlitten haben.
Die Folgen der Baumaßnahme müssen also auch in Krefeld nach Art, Dauer, Intensität und Auswirkung so erheblich sein, dass es nicht mehr zumutbar ist, sie entschädigungslos hinzunehmen. Selbstverständlich können Gewinnausfälle und Verluste, die auf andere Ursachen, zum Beispiel auf allgemeine oder branchenübliche wirtschaftliche Entwicklungen zurückzuführen sind, keinen Entschädigungsanspruch auslösen.
Krefeld sollte sich ein Beispiel an Düsseldorf nehmen
BdSt NRW gibt Tipps, was Sie bei Umsatzeinbußen durch Straßenbaumaßnahmen machen können.Die Erfahrung aus anderen Städten zeigt, dass die von Bauarbeiten betroffenen Händler, Ladenbesitzer, Hauseigentümer und sonstigen Gewerbetreibenden und Freiberufler mit erheblichen Beeinträchtigungen bis hin zu finanziellen Umsatz- und Gewinneinbrüchen zu rechnen haben. In einigen Fällen müssen sogar Geschäfte aufgegeben werden. Auch für Vermieter können Großbaustellen unerfreuliche Folgen haben: Mieter können kündigen und es wird schwieriger Wohnungen und Geschäftsräume zu vermieten.
Der Bundesgerichtshof hat schon des Öfteren entschieden, dass Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen, die zu Gewinnausfällen und Verlusten führen, entschädigungspflichtig sind. Voraussetzung ist, dass sie im Rahmen der Sozialbindung nach Art. 14 Grundgesetz ein entschädigungslos zu duldendes Maß übersteigen.
Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) rät daher allen Gewerbetreibenden und freiberuflich tätigen Straßenanliegern im Bereich der Haltestelle Ostwall/Rheinstraße in Krefeld akribisch zu dokumentieren, wie sich der monatliche Umsatz der Betriebsstätte/Praxis im Zuge der Bauarbeiten entwickelt hat. Wie ein solcher Antrag aussehen kann, ist derzeit auf der Homepage der Landeshauptstadt Düsseldorf zu sehen. Die Stadtverwaltung, konkret das Amt für Verkehrsmanagement, hat im Zuge des Baus der neuen Wehrhahnlinie ihren Bürgern Antragsformulare auf Entschädigung zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt. Im gesamten Baubereich der Wehrhahnlinie hat die Landeshauptstadt bereits betroffene Straßenanlieger entschädigt und ihnen insgesamt ungefähr 1,3 Millionen Euro Entschädigungen zugestanden. Ein aus Sicht des BdSt NRW vorbildhaftes Vorgehen, an dem sich die Stadt Krefeld orientieren sollte.
Der Verband empfiehlt den Anliegern in Krefeld, sich an den Antragsformularen der Stadt Düsseldorf zu orientieren, wenn sie Gewinneinbußen geltend machen möchten. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt aber, dass Anträge auf Entschädigungsgewährung nur dann Erfolgs versprechend sind, wenn die betroffenen Straßenanlieger im Einzelfall nachweisen können, dass sie besonders schwere Umsatz- und Gewinneinbußen erlitten haben.
Die Folgen der Baumaßnahme müssen also auch in Krefeld nach Art, Dauer, Intensität und Auswirkung so erheblich sein, dass es nicht mehr zumutbar ist, sie entschädigungslos hinzunehmen. Selbstverständlich können Gewinnausfälle und Verluste, die auf andere Ursachen, zum Beispiel auf allgemeine oder branchenübliche wirtschaftliche Entwicklungen zurückzuführen sind, keinen Entschädigungsanspruch auslösen.




