Bund der Steuerzahler NRW - Horrende Sitzungsgelder – Abgeordnete sollten verzichten


29.01.2010

Horrende Sitzungsgelder – Abgeordnete sollten verzichten

Es entstehe der Eindruck, dass sich die Parlamentarier in eine Abhängigkeit begeben – das gelte es zu vermeiden, rät der BdSt.


Edgar Moron und Regina van Dinther. (Foto: Landtag NRW)
Ganze zwei Mal tagte der Regionalbeirat der Ruhrkohle AG im vergangenen Jahr. Nichts desto trotz erhielten die Mitglieder je 15.000 Euro für ihre Tätigkeit. Landtagspräsidentin Regina van Dinther erhielt als Vorsitzende des Gremiums gar 30.000 Euro. Da entsteht der Eindruck, die Politiker würden sich in eine Abhängigkeit begeben, meint der BdSt NRW. Er rät zum Verzicht und zur Kürzung der Zahlung oder zur Reduzierung der Subventionen, die an die RAG fließen.

Düsseldorf. Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) hat die Landtagsabgeordnete aufgefordert, auf horrende Sitzungsgelder für ihre Tätigkeit als Beirats- oder Aufsichtsratsmitglied zu verzichten. Hintergrund sind die Zahlungen, die die Ruhrkohle AG (RAG) an die Mitglieder ihres Regionalbeirats ausgeschüttet hat: Obwohl das Gremium im vergangenen Jahr nur zwei Mal tagte, erhielt Landtagspräsidentin Regina van Dinther als Vorsitzende des Beirats ein Honorar von 30.000 Euro. Der stellvertretende Vorsitzende, Vize-Landtagspräsident Edgar Moron, verbuchte 22.500 Euro und die weiteren 22 Beiräte, darunter der CDU-Landtagsabgeordnete Josef Hovenjürgen sowie 21 Bürgermeister und Landräte, erhielten 15.000 Euro


Dass die RAG ihrem Beirat ohne Gegenleistung so teuer entlohnt, hält der BdSt für unangemessen. (Foto: Ruhrkohle AG)
Sicherlich: Mit der Teilnahme an den Sitzungen dürfte die Tätigkeit des Beirats nicht erschöpft sein. „Aber selbst wenn man die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen berücksichtigt, ist das keine Leistung, die eine Bezahlung von 15.000 oder gar 30.000 Euro verdient hätte“, sagte Georg Lampen, Vorsitzender des BdSt NRW. Die Folge: Bei den Bürgern entstehe der Eindruck, dass die Politiker sich in eine Abhängigkeit begeben haben. „Um dies ganz deutlich auszuschleißen, sollten die Parlamentarier daher auf solch hohe Zahlungen verzichten und die bereits erhaltenen Honorare an die RAG zurückgeben“, forderte Lampen. Bei den Bürgermeistern und Landräten sieht die Lage etwas anders aus. Denn sie müssen alle Einnahmen, die sie für eine Aufsichtsrats- oder Beiratstätigkeit erhalten und die über 6.000 Euro hinausgehen, an ihren Kreis oder ihre Kommune abführen. Die Landtagsabgeordneten brauchen dagegen lediglich alle Einnahmen, die über 12.000 Euro hinausgehen, dem Landtag anzeigen.

Trotzdem müsse sich auch grundsätzlich etwas ändern, meint der Bund der Steuerzahler. Schließlich werde die RAG stark vom Land und vom Bund subventioniert und damit vom Steuerzahler finanziert. Allein das Land Nordrhein-Westfalen wird laut Haushaltsplan 2010 eine Summe von 492 Millionen Euro an die RAG überweisen. Dass diese dann äußerst großzügig die Steuergelder an ihren Beirat verteilt ohne eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten, passe nicht zusammen. „Also sollten entweder die Zahlungen deutlich zurückgefahren werden, oder aber der Landtag sollte überlegen, ob Subventionen der RAG noch notwendig sind“, sagte Lampen.

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