Steuer > Steuerpolitik
05.07.2011
München/Düsseldorf. Für viele Arbeitnehmer, die oft dienstlich in Hotels übernachten, kommt aus Bayern ein Hoffnungsschimmer. Dort hat nämlich das Verwaltungsgericht München der Stadt München die Einführung der Bettensteuer, die es in Duisburg und Köln bereits gibt, verboten. Die Richter führten folgende Argumente gegen die Übernachtungssteuer an.
Die gleichen Argumente hat auch der Bund der Steuerzahler NRW gegen die Bettensteuer in Köln und Duisburg angeführt und sie in einem von ihm unterstützten Prozess gegen die Duisburger Bettensteuer eingebracht. Dass die Münchner Richter diese Meinung teilen, lässt hoffen, dass auch die nordrhein-westfälischen Gerichte die Auffassung des BdSt NRW teilen und die Bettensteuer verbieten werden. Ob diese Hoffnung erfüllt wird, wird sich – zumindest für die Stadt Köln - bereits in Kürze zeigen. Denn aktuell prüft auch das Kölner Verwaltungsgericht, ob die Bettensteuer rechtens ist. Ein Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet.
Gericht verbietet Bettensteuer in München
Die Münchner Richter teilen die Meinung des BdSt NRW – Urteil in Köln steht noch aus.- Steuergegenstand sind sämtliche entgeltliche Übernachtungen – egal ob privat- oder beruflichbedingt. Beruflich veranlasste Übernachtungen dürfen jedoch nicht mit einer kommunalen Aufwandsteuer belegt werden. Es müsste also eine Differenzierung erfolgen, damit die Steuer rechtens wäre.
- Der pauschale Steuersatz von 2,50 Euro für jede Übernachtung verstößt gegen das steuerrechtliche Gebot der Gleichbehandlung. Um diesem Gebot gerecht zu werden, müsste der Steuersatz sich nach der Höhe des Übernachtungspreises richten. Die Einheitsgebühr entspricht dem nicht.
- Die Erhebung einer Übernachtungssteuer läuft der vom Bund beschlossenen Umsatzsteuerreduzierung für Hotelübernachtungen zuwider und beeinträchtigt damit öffentliche Belange.
Die gleichen Argumente hat auch der Bund der Steuerzahler NRW gegen die Bettensteuer in Köln und Duisburg angeführt und sie in einem von ihm unterstützten Prozess gegen die Duisburger Bettensteuer eingebracht. Dass die Münchner Richter diese Meinung teilen, lässt hoffen, dass auch die nordrhein-westfälischen Gerichte die Auffassung des BdSt NRW teilen und die Bettensteuer verbieten werden. Ob diese Hoffnung erfüllt wird, wird sich – zumindest für die Stadt Köln - bereits in Kürze zeigen. Denn aktuell prüft auch das Kölner Verwaltungsgericht, ob die Bettensteuer rechtens ist. Ein Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet.





