Die Abfall- und Abwassergebühren 2010
Bund der Steuerzahler NRW legt zum 19. Mal die Gebührensätze aller 396 Kommunen vor.
(Foto: Phototom, Fotolia) Die Zahlen beweisen es: Bei den Abfallgebühren hat sich in den letzten Jahren viel zu Gunsten der Gebührenzahler getan und das ist ein Erfolg des Bundes der Steuerzahler NRW. Denn seit 19 Jahren fragt der Verband alljährlich die Höhe der Abwasser- und Abfallgebühren aller 396 NRW-Kommunen ab und erklärt, wie die Gebühren gesenkt werden können. Beim Müll haben viele Städte und Gemeinden die aufgezeigten Möglichkeiten inzwischen genutzt. Beim Abwasser hingegen gibt es noch viel im Sinne der Bürger zu tun – Grund genug, dass der Verband auch künftig die Gebühren detailliert darstellen wird. Mehr dazu
Alle Ergebnisse der Gebührenumfrage 2010
- Statement von Georg Lampen, Vorsitzender des BdSt NRW
10.08.2010 - Anlage 1: Abwassergebühren
10.08.2010 - Anlage 1a: Kalkulationsgrundlagen
10.08.2010
Kaum hatte der Bund der Steuerzahler NRW den Gebührenvergleich 2009 veröffentlicht, erklärten Bonn, Bochum und einige andere kritisierte Städte, der Verband arbeite mit den falschen Zahlen. Klarheit verschafft ein Blick in die Haushaltspläne der Städte. Die betreffenden Seiten haben wir eingescannt und auf eingestellt. Mehr dazu
Auf die Veröffentlichung des Gebührenvergleichs 2009 des Bundes der Steuerzahler NRW folgte ein umfangreiches Medienecho. Die Kritik des Verbandes wurde in vielen Fällen aufgegriffen, ebenso wurden Anmerkungen von Kämmerern und Bürgermeistern zitiert. Mehr dazu
Zu viel Geld für das Abwasser
Gebührenvergleich 2009Jetzt ist es amtlich: Viele Kommunen erzielen mit ihrer Abwassergebühr einen Überschuss - darunter zum Beispiel Bochum, St. Augustin, Münster und Bonn. Die Erträge sind höher als der Aufwand für die Abwasserbeseitigung, heißt das haushaltsrechtlich korrekt. Das dürfte Musik in den Ohren der Bürger sein. Denn dahinter steckt Folgendes: Die betroffenen Kommunen könnten ohne Not ihre Gebühren senken. Und das sollten sie auch dringend tun, fordert der Bund der Steuerzahler NRW im Rahmen seines alljährlichen Gebührenvergleichs. Mehr dazu




