Soziales
Bund der Steuerzahler verhindert Bürokratie bei Unternehmen
Ausweitung der Künstlersozialabgabeprüfung gestoppt. 
(Foto: Fotolia) Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die Entscheidung der Koalitionsfraktionen, die Betriebsprüfung der Künstlersozialabgabepflicht bei Unternehmen nun doch nicht auszuweiten. Die neue gesetzliche Regelung sah vor, die bislang stichprobenartige Prüfung der Künstlersozialabgabe bei den Unternehmen künftig lückenlos durchzuführen. Diese Regelung hätte Wirtschaft und Verwaltung zusätzlich mit 50 Mio. Euro belastet. Der Bund der Steuerzahler hatte dieses Vorgehen scharf kritisiert und sich bei den politischen Entscheidungsträgern offensiv gegen die Neuregelung eingesetzt. Mehr dazu
Künstlersozialabgabe endlich vor dem Aus?
Gutachter bestätigt Verfassungswidrigkeit der umstrittenen Abgabe. 
(Foto: Fotolia) 30 Jahre nach ihrer Einführung hat sich die Künstlersozialabgabe (KSA) von einer unscheinbaren Belastung zu einem Bürokratiemonster entwickelt, das mehr Geld verschlingt als durch die Abgabe eingenommen wird. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen werden dadurch unangemessen belastet. Konsequent wäre die Abschaffung der Abgabe. Ein neues Gutachten liefert dafür gewichtige Argumente: Die KSA in ihrer heutigen Form ist verfassungswidrig. Mehr dazu
''Die einzige Rechtfertigung der Abgabe entfällt''
Interview mit Professor Hans-Wolfgang Arndt.
Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Hans-Wolfgang Arndt hat neue gewichtige Argumente für die Abschaffung der Künstlersozialabgabe (KSA) geliefert. In seinem Gutachten kommt der ehemalige Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität in Mannheim zu dem Ergebnis, dass die Rechtfertigungsgrundlage längst entfallen und die Abgabe somit verfassungswidrig ist. Im Interview mit dem Bund der Steuerzahler erklärt er die Einzelheiten und was weiter gegen die KSA spricht. Mehr dazu
Keine Künstlersozialabgabe für Aufträge an OHG
Landessozialgericht: Was für die KG seit 2010 gilt, muss auch für die OHG gelten. 
(Foto: Haramis Kaltfar, Fotolia) Nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg muss auch bei Aufträgen an eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) keine Künstlersozialabgabe gezahlt werden (Az. L 4 R 2556/10 vom 13. November 2012). Die Richter vertreten die Auffassung, „dass die Gesellschafter der OHG nicht als selbständige Künstler oder Publizisten anzusehen sind“. Mit der gleichen Begründung hatte das Bundessozialgericht (BSG) schon 2010 eine Künstlersozialabgabepflicht bei Aufträgen an eine Kommanditgesellschaft (KG) abgelehnt. Nun bleibt abzuwarten, ob das BSG dies auch für die OHG bestätigt. Denn die Beklagte ist in Revision gegangen und das BSG hat erneut das letzte Wort (Az. B 3 KS 6/12 B).
Gegen die Künstlersozialabgabe vor Gericht
Der Bund der Steuerzahler unterstützt zwei Musterprozesse. 
(Foto: Amir Kaljikovic/Fotolia) Der Bund der Steuerzahler hat gegen die Künstlersozialabgabe verfassungsrechtliche Bedenken. Deswegen unterstützt der Verband zwei Musterprozesse gegen sie. Warum die Abgabe darüber hinaus abgeschafft werden muss? Sie ist ineffizient und bürokratisch. Zu zahlen haben sie Unternehmer, die Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten vergeben. Jedoch ist die Gesetzgebung teilweise schwammig und dadurch wird die Künstlersozialabgabe zu einer undurchsichtigen Belastung für Auftraggeber. Mehr dazu
Infos und Tipps vom Bund der Steuerzahler
Das spricht gegen die Künstlersozialabgabe - das ist zu tun.
Für alle, die weitere Informationen rund um die Künstlersozialabgabe haben wollen, hat der Bund der Steuerzahler alles Wissenswerte ausführlich im BdSt-Info-Service Nr. 18 zusammengefasst. Der Leser erfährt nicht nur, was die Künstlersozialabgabe ist, sondern auch, wer sie zu zahlen hat, welche Ausnahmen es gibt, wie einzelne Begrifflichkeiten des Gesetzes definiert sind und wie das Verfahren abläuft. Mitglieder können sich diese Serviceleistung kostenlos herunterladen.
Künstlersozialabgabe bleibt trotz Verbesserung in der Kritik
Bund der Steuerzahler bleibt bei Forderung: abschaffen statt fortführen 
(Foto: Fotolia) Die Meldung an die Künstlersozialkasse für das vergangene Jahr kann nun auch online erfolgen. Klingt gut, doch um das Angebot nutzen zu können, müssen wesentliche elektronische Gegebenheiten vorliegen. Und auch insgesamt bleibt das Verfahren weiterhin eine erhebliche Belastung, kritisiert der Bund der Steuerzahler. Denn nach wie vor wissen etliche Unternehmen nicht, dass sie die Künstlersozialabgabe zahlen müssen und dementsprechend meldepflichtig sind. Mehr dazu
Künstlersozialabgabe – so kann sie nicht bleiben
Sie ist unzumutbar, verzerrt den Wettbewerb, kostet viel Zeit und gehört damit abgeschafft, fordert der BdSt. 
(Foto: fotolia) Für viele freie Journalisten, Publizisten und Künstler ist die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) entscheidend, um sich sozial absichern zu können. Aus diesem Grund ist der Bund der Steuerzahler auch nicht der Meinung, dass die KSK weichen sollte. Anders sieht es hingegen mit der Künstlersozialabgabe aus. Sie muss von Unternehmen gezahlt werden, die einen Künstler beauftragt haben. Das Problem: Dazu gehören auch Grafiker oder Webdesigner und das wussten viele Unternehmen nicht, denen nun Nachzahlungen drohen. Mehr dazu




