Steuer > Steuertipps & Service
19.06.2012
Düsseldorf. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) macht sich für viele Rentner stark. Sie hatten der Finanzverwaltung vertraut, dass sie keine Steuererklärung abgeben müssen und werden nun eventuell zu Steuernachzahlungen herangezogen und müssen darüber hinaus Verzugszinsen zahlen. Dem BdSt geht es nicht darum, Rentner von der Abgabe der Steuererklärung zu befreien, sondern einzig und allein darum, dass sie sich auf die Aussagen des Finanzamtes verlassen können und nicht auch noch zusätzlich mit Zinsen bestraft werden.
Hintergrund ist das Alterseinkünftegesetz und die darin enthaltene Neuregelung zur nachgelagerten Besteuerung von Renten und Pensionen. Danach sind seit 2005 viele Rentner und Pensionäre verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Viele Rentner erhielten jedoch ein Schreiben vom Finanzamt, in dem es sinngemäß heißt: „Sofern sich Ihre Einkommensverhältnisse zum Jahr XY nicht wesentlich ändern, brauchen Sie künftig keine Einkommensteuererklärung abzugeben.“ Selbstverständlich vertrauten viele auf diese Aussage der Behörde. Dementsprechend überrascht waren sie, als sie dann eine Aufforderung des Finanzamtes erhielten, die Steuererklärungen für die Jahre 2005 bis 2011 abzugeben. Da es sich bei dem ersten Schreiben nur um eine unverbindliche Auskunft handelte, müssen die Betroffenen nun die Steuererklärungen einreichen. Wird dann eine Steuernachzahlung fällig, setzt das Finanzamt auch noch Verzugszinsen an.
Der Bund der Steuerzahler hat sich mit einer Beschwerde an das Bundesfinanzministerium gewandt. „Wir möchten erreichen, dass den Betroffenen die Zinsen erlassen werden“, sagt Hans-Ulrich Liebern, Steuerexperte des BdSt NRW. „Immerhin hat die Finanzverwaltung mit ihrem ersten Schreiben einen Vertrauenstatbestand gegenüber dem Steuerbürger geschaffen.“
Dass dieses Vertrauen in die Verbindlichkeit der Mitteilung des Finanzamtes in vielen Fällen durchaus begründet war, zeigt deutlich der Fall eines Rentners, der sich an den Bund der Steuerzahler wandte. Er erhielt einen Steuerbescheid, in dem nach der Berechnung unter Erläuterungen stand: „Ihre Steuerakte wurde zum 1.1.1998 gelöscht. Ab diesem Zeitraum sind Sie von der Abgabe der Steuererklärung befreit.“ Trotz dieser Mitteilung wurde der Betroffene aufgefordert, die Steuererklärung für die Jahre 2005 bis 2010 abzugeben. In diesem, Fall hat der Bund der Steuerzahler nun bei dem Finanzgericht Düsseldorf eine Klage eingereicht.
Um uns erfolgreich einzusetzen, benötigen wir Ihre Hilfe. Wir möchten überprüfen, wie viele betroffen sind. Wer vom Finanzamt eine Erklärung erhalten hat, die ihn von der Abgabe der Steuererklärung befreit, kann sich mit uns in Verbindung setzen. Sie erreichen uns über unser elektronisches Kontaktformular, telefonisch unter 0211/ 99 175-17 und schriftlich unter Bund der Steuerzahler NRW e.V., Schillerstraße 14, 40237 Düsseldorf oder per Fax unter 0211/99 175-52. Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns schon im Voraus.
In dem Info-Service Nr. 26 erklärt der Bund der Steuerzahler zudem allen Betroffenen, wie sie sich verhalten sollten, wenn sie trotz vorheriger Befreiung aufgefordert werden, eine Steuererklärung abzugeben. Einen Musterbrief, mit dem sie den Erlass der Zinsen beantragen können, haben wir ebenfalls aufgesetzt und dem Info-Service beigefügt.
Weitere Informationen des Bundes der Steuerzahler:
Finanzverwaltung hat Vertrauen der Rentner enttäuscht
Finanzämter fordern Steuererklärung nach, obwohl sie Rentner davon befreit hatten. BdSt ist gegen Verzugszinsen.Hintergrund ist das Alterseinkünftegesetz und die darin enthaltene Neuregelung zur nachgelagerten Besteuerung von Renten und Pensionen. Danach sind seit 2005 viele Rentner und Pensionäre verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Viele Rentner erhielten jedoch ein Schreiben vom Finanzamt, in dem es sinngemäß heißt: „Sofern sich Ihre Einkommensverhältnisse zum Jahr XY nicht wesentlich ändern, brauchen Sie künftig keine Einkommensteuererklärung abzugeben.“ Selbstverständlich vertrauten viele auf diese Aussage der Behörde. Dementsprechend überrascht waren sie, als sie dann eine Aufforderung des Finanzamtes erhielten, die Steuererklärungen für die Jahre 2005 bis 2011 abzugeben. Da es sich bei dem ersten Schreiben nur um eine unverbindliche Auskunft handelte, müssen die Betroffenen nun die Steuererklärungen einreichen. Wird dann eine Steuernachzahlung fällig, setzt das Finanzamt auch noch Verzugszinsen an.
Der Bund der Steuerzahler hat sich mit einer Beschwerde an das Bundesfinanzministerium gewandt. „Wir möchten erreichen, dass den Betroffenen die Zinsen erlassen werden“, sagt Hans-Ulrich Liebern, Steuerexperte des BdSt NRW. „Immerhin hat die Finanzverwaltung mit ihrem ersten Schreiben einen Vertrauenstatbestand gegenüber dem Steuerbürger geschaffen.“
Dass dieses Vertrauen in die Verbindlichkeit der Mitteilung des Finanzamtes in vielen Fällen durchaus begründet war, zeigt deutlich der Fall eines Rentners, der sich an den Bund der Steuerzahler wandte. Er erhielt einen Steuerbescheid, in dem nach der Berechnung unter Erläuterungen stand: „Ihre Steuerakte wurde zum 1.1.1998 gelöscht. Ab diesem Zeitraum sind Sie von der Abgabe der Steuererklärung befreit.“ Trotz dieser Mitteilung wurde der Betroffene aufgefordert, die Steuererklärung für die Jahre 2005 bis 2010 abzugeben. In diesem, Fall hat der Bund der Steuerzahler nun bei dem Finanzgericht Düsseldorf eine Klage eingereicht.
Um uns erfolgreich einzusetzen, benötigen wir Ihre Hilfe. Wir möchten überprüfen, wie viele betroffen sind. Wer vom Finanzamt eine Erklärung erhalten hat, die ihn von der Abgabe der Steuererklärung befreit, kann sich mit uns in Verbindung setzen. Sie erreichen uns über unser elektronisches Kontaktformular, telefonisch unter 0211/ 99 175-17 und schriftlich unter Bund der Steuerzahler NRW e.V., Schillerstraße 14, 40237 Düsseldorf oder per Fax unter 0211/99 175-52. Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns schon im Voraus.
In dem Info-Service Nr. 26 erklärt der Bund der Steuerzahler zudem allen Betroffenen, wie sie sich verhalten sollten, wenn sie trotz vorheriger Befreiung aufgefordert werden, eine Steuererklärung abzugeben. Einen Musterbrief, mit dem sie den Erlass der Zinsen beantragen können, haben wir ebenfalls aufgesetzt und dem Info-Service beigefügt.
Weitere Informationen des Bundes der Steuerzahler:
- BdSt-Info-Service Nr. 20: Wann Rentenempfänger eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen müssen.
- BdSt-Info-Service Nr. 23: Steuertipps für Rentenempfänger
- Broschüre: Steuererklärung für Senioren 2011





