Bund der Steuerzahler NRW - Elena-Verfahren sollte ausgesetzt werden

Soziales > Sozialpolitik
05.01.2010

Elena-Verfahren sollte ausgesetzt werden

Wie viele andere hat auch der Bund der Steuerzahler erhebliche Bedenken gegen die Datensammlung.

Mit dem Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) soll Bürokratie abgebaut und die Kosten dafür gesenkt werden. Ein Vorhaben, das eigentlich ganz im Sinne des Bundes der Steuerzahler sein sollte. Doch der Verband hat erhebliche Bedenken und sieht Elena sehr kritisch – weil viel zu viele Daten erhoben werden und dies ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger ist und weil nun alle Arbeitgeber jeden Monat Daten verschicken müssen, statt nur im Bedarfsfall, wodurch ein neuer bürokratischer Aufwand entsteht.


(Foto: Fotolia)
Berlin.
Der Bund der Steuerzahler hat die Bundesregierung aufgefordert, das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis – kurz ELENA – vorübergehend auszusetzen. Das Ziel dieses Verfahrens, Bürokratie abzubauen und Arbeitgeber wie Behörden zu entlasten, sei zwar richtig. Doch ob dieses Ziel mit dem ELENA-Verfahren tatsächlich erreicht wird, bezweifelt der Verband. Zudem hat er erhebliche Bedenken, ob das Erfassen und Speichern höchst sensibler persönlicher Daten aller Beschäftigten nicht verfassungswidrig ist.

Die Ausgangslage
Der konkrete Zweck des Verfahrens ist folgender: Um Wohn-, Eltern- oder Arbeitslosengeld zu erhalten, muss ein Arbeitnehmer unter anderem einen Einkommens- oder Beschäftigungsnachweis von seinem Arbeitgeber vorlegen. Dazu muss der Arbeitgeber Daten des Arbeitsnehmers ausdrucken. Der Arbeitnehmer legt diese schriftliche Bescheinigung dann der zuständigen Behörde vor, wo die Daten wieder in einen Computer eingespeist werden müssen. Ein bürokratischer Umweg, der sowohl bei den Betrieben als auch bei den Behörden Zeit und Geld kostet. Das sollte sich nun mit ELENA ändern: Im Zuge diese Verfahrens sollen die Entgeltdaten aller Beschäftigten in einer Zentralen Speicherstelle (ZSS) elektronisch gespeichert werden. Wird ein Antrag zum Beispiel auf Elterngeld gestellt, kann die zuständige Behörde dann dort die erforderlichen Daten abfragen. Der Arbeitgeber muss nicht mehr einbezogen werden.

Die Kritik des Bundes der Steuerzahler
Das klingt gut und weniger aufwändig als das bisherige Vorgehen. Doch die Sache hat einen erheblichen Haken: Damit ab 2012 Daten von den Behörden bei der ZSS abgefragt werden können, müssen die Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2010 jeden Monat die Entgeltdaten für jeden ihrer Arbeitnehmer an die ZSS schicken. Selbst, wenn kein einziger der Arbeitnehmer eine Sozialleistung beantragen will. „Die vermeintliche Entlastung wurde also teuer erkauft“, kritisiert Rik Steinheuer, Experte für Soziales beim Bund der Steuerzahler NRW.

Hinzu kommt, dass die Liste, welche Daten die Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer mitteilen müssen, ganze 41 Seiten umfasst. Dies alles zusammenzustellen dürfte ebenfalls ein enormer bürokratischer Aufwand für die Betriebe sein. „Wenn es also heißt, durch ELENA würden Bürokratiekosten von jährlich 85 Millionen Euro eingespart, gilt das sicherlich nicht für die Seite der Betriebe“, so Steinheuer. „Außerdem sollte die Bundesregierung noch einmal gründlich prüfen, ob diese Daten tatsächlich alle erfasst werden sollten“, fügt er hinzu. So will ELENA unter anderem auch wissen, ob der Arbeitnehmer schon einmal gestreikt oder eine Abmahnung erhalten hat. Alles in allem sei das ELENA-Verfahren damit ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger, kritisiert der Steuerzahlerbund.

Nicht zuletzt hat der Verband außerdem verfassungsrechtliche Bedenken. Denn durch die Vorratsdatenspeicherung könnte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden. Da dem Bundesverfassungsgericht bereits eine ähnlich gelagerte Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Speicherung von Telekommunikationsdaten vorliegt, erscheine es sinnvoll, das Urteil in diesem Fall abzuwarten und Elena solange auszusetzen. Für das Verfahren insgesamt wäre dies unproblematisch. Schließlich sollen die Daten erst ab dem 1. Januar 2012 verwendet werden, also würde ein zwischenzeitliches Abwarten auch nicht zu einem Terminproblem führen, argumentiert der Verband.

Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, hat inzwischen angekündigt, dass das Verfahren noch einmal überarbeitet werden und zum Beispiel die Frage nach Streiktagen der Arbeitnehmer gestrichen werden soll. Das alleine reicht nach Ansicht des BdSt allerdings nicht aus.
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