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19.07.2011
Berlin. Es ist ein Ende mit Schrecken: Rund 33 Millionen hat der Staat in das Elektronische-Entgeltnachweis-Verfahren (ELENA) gesteckt, hinzu kommen ungeheure Kosten der Unternehmen und dennoch ist die Entscheidung der Bundesregierung, ELENA zu beenden, absolut zu begrüßen. Denn sonst wäre es ein Schrecken ohne Ende geworden. Zum einen, weil ELENA nach Aussage der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände auch bei den Kommunen noch Mehrausgaben von rund 240 Millionen Euro verursacht hätte. Dies ist vor allem auf die Kostenerstattung für die qualifizierte elektronische Signatur zurückzuführen, die deutlich höher als geplant ausfallen soll. Zum anderen hätte das Verfahren bei den kleineren und mittleren Unternehmen auf Dauer eine Mehrbelastung bedeutet und damit auch Mehrkosten verursacht.
Dabei klang die Grundidee so gut: Es sollte Bürokratie bei den Arbeitgeberbescheinigungen – beispielsweise einem Einkommensnachweis für einen Antrag auf Elterngeld – abgebaut werden. Doch dann sollten die Arbeitnehmer jeden Monat eine Vielzahl von Daten über ihre Beschäftigten an eine zentrale Speicherstelle übertragen. Datenschützer und Bürger liefen dagegen Sturm, kritisierten, dass mit Kanonen auf Spaten geschossen werde.
Dennoch begann die Datensammlung ab Januar 2010. Die Klagen ließen nicht lange auf sich warten. Vor allem Arbeitgeber, die ihre Meldungen über die Internetplattform sv.net senden, klagen über wiederkehrende Probleme bei der Datenübermittlung. Zu Recht, urteilte der Nationale Normenkontrollrat und bestätigte die Mehrbelastung. Der Bund der Steuerzahler forderte daraufhin, das Verfahren sofort auszusetzen, zu überprüfen und gegebenenfalls zu beenden. Ende 2010 schien man dem nachzukommen. Der Koalitionsausschuss beschloss, ELENA auszusetzen. Die Aussetzung scheiterte jedoch zunächst an Unstimmigkeiten zwischen den zuständigen Ministerien. Der BdSt erneuerte daraufhin seine Kritik und verlangte eine sofortige Einstellung der Meldepflicht. Das ist nun endlich erfolgt. „Nun muss die Bundesregierung umgehend für Rechtsklarheit sorgen und die Meldepflichten mit sofortiger Wirkung erlassen sowie alle gesammelten Arbeitnehmerdaten löschen“, forderte BdSt-Präsident Karl Heinz Däke.
ELENA endlich gestoppt
Entscheidung war längst überfällig, jetzt heißt es, Rechtsklarheit zu schaffen.Dabei klang die Grundidee so gut: Es sollte Bürokratie bei den Arbeitgeberbescheinigungen – beispielsweise einem Einkommensnachweis für einen Antrag auf Elterngeld – abgebaut werden. Doch dann sollten die Arbeitnehmer jeden Monat eine Vielzahl von Daten über ihre Beschäftigten an eine zentrale Speicherstelle übertragen. Datenschützer und Bürger liefen dagegen Sturm, kritisierten, dass mit Kanonen auf Spaten geschossen werde.
Dennoch begann die Datensammlung ab Januar 2010. Die Klagen ließen nicht lange auf sich warten. Vor allem Arbeitgeber, die ihre Meldungen über die Internetplattform sv.net senden, klagen über wiederkehrende Probleme bei der Datenübermittlung. Zu Recht, urteilte der Nationale Normenkontrollrat und bestätigte die Mehrbelastung. Der Bund der Steuerzahler forderte daraufhin, das Verfahren sofort auszusetzen, zu überprüfen und gegebenenfalls zu beenden. Ende 2010 schien man dem nachzukommen. Der Koalitionsausschuss beschloss, ELENA auszusetzen. Die Aussetzung scheiterte jedoch zunächst an Unstimmigkeiten zwischen den zuständigen Ministerien. Der BdSt erneuerte daraufhin seine Kritik und verlangte eine sofortige Einstellung der Meldepflicht. Das ist nun endlich erfolgt. „Nun muss die Bundesregierung umgehend für Rechtsklarheit sorgen und die Meldepflichten mit sofortiger Wirkung erlassen sowie alle gesammelten Arbeitnehmerdaten löschen“, forderte BdSt-Präsident Karl Heinz Däke.






