Bund der Steuerzahler NRW - Das Schwarzbuch

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Die Schwarzbücher zum Bestellen

Hier können Sie die angebotenen Broschüren als Druckversion bestellen. Die Lieferung erfolgt auf dem Postweg und solange der Vorrat reicht. Weitere Kosten entstehen Ihnen nicht.

Ihr Bund der Steuerzahler


  • Das Schwarzbuch 2012

    Das Schwarzbuch 2012 Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat zum 40. Mal sein Schwarzbuch veröffentlicht. 121 Fälle von öffentlicher Verschwendung hat der BdSt deutschlandweit aufgedeckt und konnte in einigen Fällen Verschwendung vorab verhindern. Aus Nordrhein-Westfalen stammen 19 Fälle - von schlechter Planung und ausufernden Baukosten bis hin zu sinnlosen oder ungenutzten Bauten. Das Schwarzbuch kann kostelos bestellt werden.
  • Das Schwarzbuch 2011

    Das Schwarzbuch 2011 Auf 96 Seiten berichtet der Bund der Steuerzahler über insgesamt 116 Fälle, in denen Verschwendung verhindert wurde, Verschwendung droht oder leider bereits vollzogen ist. Die Fälle sind dabei eingeteilt in Rubriken wie "Fehlplanung", "Teure Staatsdiener", "Teure Annehmlichkeiten" oder "Verschwendung droht".
  • Die öffentliche Verschwendung 2010

    Die öffentliche Verschwendung 2010 Zum 38. Mal hat der Bund der Steuerzahler Verschwendungsfälle aus ganz Deutschland recherchiert, aufgedeckt, zusammengefasst und in seinem Schwarzbuch "Die öffentliche Verschwendung 2010" veröffentlicht. Diesemal können insgesamt 113 Fälle (13 aus NRW) nachgelesen werden, in denen der Staat Steuergelder für fragwürdige Projekte ausgegeben hat, ausgeben will oder ausgeben wollte. In 14 Fällen (drei aus NRW) konnte der BdSt das Schlimmste abwenden - hier wurde Verschwendung erfolgreich verhindert.


Widerrufsbelehrung
Für einzelne Broschüren wird eine Schutzgebühr von 1,50 Euro je Heft erhoben. Sie können Ihre Vertragserklärung in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Den Widerruf richten Sie bitte an: Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfange Broschüre ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.

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