Bund der Steuerzahler NRW - Die Fakten: Das planen die Abgeordneten – das spricht dagegen

17.01.2012

Die Fakten: Das planen die Abgeordneten – das spricht dagegen

BdSt erklärt, was CDU, SPD und Grüne vorhaben und warum der Verband dies strikt ablehnt.


(Foto: Landtag NRW)
500 Euro wollen die Abgeordneten pro Monat mehr bekommen. Dieses Geld soll allerdings nicht auf ihr Konto, sondern in das Abgeordnetenversorgungswerk fließen, um den Parlamentariern ein bestimmtes Rentenniveau zu garantieren. Die Begründung für diesen Plan der CDU-, SPD- und Grünen-Fraktionen: Ihnen sei bei der Diätenreform 2005 dieses Niveau versprochen worden. Der BdSt NRW hält dagegen: Die Unterlagen der Diätenkommission belegen, dass dies schlicht gelogen ist. Und auch die anderen Begründungen der Parlamentarier hat der Verband widerlegt.

Düsseldorf. Seit bekannt wurde, dass die CDU-, SPD- und Grünen-Landtagsabgeordneten die Diäten der NRW-Parlamentarier erhöhen wollen, werden diverse Zahlen, Pläne und Gegenargumente genannt. Hier die Fakten in der Übersicht.

  • Aktuell erhalten die Landtagsabgeordneten monatlich 10.226 Euro. Davon gehen 1.614 Euro in das Abgeordnetenversorgungswerk. Nach dem Willen von SPD, CDU und Grünen sollen die Abgeordneten nun monatlich 10.726 Euro erhalten und davon 2.114 Euro für die Altersvorsorge verwendet werden.
  • In den Antworten an die Bürger begründen die Abgeordneten dieses Vorhaben wie folgt:
    1. Bei der Diätenreform 2005 sei ihnen ein Rentenniveau von 60 Prozent versprochen worden und das sei nur durch die Erhöhung zu erreichen.
    2. Im Vergleich zu der Altersvorsorge von Bürgermeistern sei eine Erhöhung durchaus angemessen.


Der Bund der Steuerzahler NRW setzt dem entgegen:
  • Die Landtagsabgeordneten sind für das Alter bereits bestens abgesichert. Das zeigt ein Vergleich: Der Höchstbetrag, den ein Spitzenverdiener in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen kann, liegt bei 1.097 Euro. Schon jetzt können die Abgeordneten sich also besser absichern als ein Spitzenverdiener. Wenn ein solcher Spitzenverdiener darüber hinaus für sein Alter vorsorgen will, muss er dies privat erledigen. Das muss auch für die Landtagsabgeordneten gelten.
  • Ein anderes Beispiel: Wer mit 49 Jahren in den Landtag kommt, zehn Jahre als Parlamentarier arbeitet und einzahlt, erhält dafür mit 65 Jahren nach Angaben der Landtagsfraktionen eine Rente von 1.251 Euro. Wer zehn Jahre lang den Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, darf gerade mal mit 582 Euro rechnen, der Durchschnittsverdiener sogar nur mit einer Rente von 274 Euro. Kommt die Erhöhung durch, erhält der Landtagsabgeordnete 1.573 Euro im Alter. Für zehn Jahre im Landtag hat er also einen Rentenanspruch, für den andere ihr ganzes Leben lang arbeiten müssen.
  • Dass den Parlamentariern im Zuge der Diätenreform 2005 ein bestimmtes Rentenniveau zugesagt wurde, ist eine glatte Lüge: „Der BdSt NRW war Mitglied der Diätenkommission und wir sind nun alle Unterlagen, alle Protokolle und Aufzeichnungen durchgegangen. Doch nirgendwo gibt es auch nur eine Randbemerkung, dass darüber gesprochen wurde“, berichtet Heinz Wirz, Vorsitzender des BdSt NRW. Von einer klaren Zusage ganz zu schweigen.
  • Eine weitere Lüge: Die Parlamentarier behaupten, die Erhöhung sorge für keine Extrakosten. Fakt ist aber, dass dadurch 1,1 Millionen Euro mehr für die Landtagsabgeordneten ausgegeben werden. Und dieses Geld geht selbstredend zu Lasten des Haushalts und damit zu Lasten der Steuerzahler.
  • Der Vergleich zu den Gehältern beziehungsweise der Altersvorsorge von Bürgermeistern ist hinfällig: In der Diätenreform wurde beschlossen, dass sich die Altersvorsorge der Abgeordneten an den Zahlungen von Freiberuflern und Selbständigen orientieren soll und nicht an den Absicherungen von Beamten und Wahlbeamten.
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