30.11.2011
Düsseldorf. 500 Euro im Monat mehr – diese üppige Gehaltserhöhung wollen sich die Landtagsabgeordneten von CDU, SPD und Bündnis 90/DieGrünen in der kommenden Woche genehmigen. Dazu darf es nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) aber nicht kommen.
„Deutschland ruft Griechenland, Italien und Co. unermüdlich zum Sparen auf und die Landtagsabgeordneten wollen sich trotz der hohen Landesverschuldung mal eben 500 Euro mehr im Monat genehmigen, was den Steuerzahler 1,1 Millionen Euro mehr im Jahr kostet? Das passt überhaupt nicht zusammen und ist völlig unangebracht“, kritisiert Heinz Wirz, Vorsitzender des BdSt NRW. Zudem habe, wer angesichts der Euro-Krise und der wirtschaftlich unsicheren Aussichten über höhere Bezüge diskutiere, offenkundig den Bezug zur Realität und zum Bürger verloren.
Aber auch andere Gründe sprechen gegen die Erhöhung: Vorgesehen sind die 500 Euro für die Altersvorsorge, für die die Abgeordneten seit der Diätenreform 2005 selbst aufkommen müssen. Damals hatte man als Leitbild die Freiberufler und ihre Versorgungswerke gewählt. Der Regelbeitrag, den die Freiberufler einzahlen, liegt bei rund 1.100 Euro. Die Parlamentarier hingegen zahlten von Anfang an mehr ein, aktuell sind es 1.600. Euro. Dass es nun sogar 2.100 Euro werden sollen – also fast doppelt so viel, wie die Freiberufler regelmäßig zahlen – sei absolut unangemessen und für keinen Bürger nachvollziehbar, sagt der BdSt NRW.
Zudem sollten die Abgeordneten bedenken, dass die Arbeitnehmer bei ihrer Altersversorgung schon mehrfach Federn lassen mussten. Die Erhöhung der Diäten um 500 Euro ist somit ein absolut inakzeptabler Versuch, sich von dem geringer werdenden Versorgungsniveau der Steuerzahler abzukoppeln – wohlgemerkt: Auf Kosten der Steuerzahler.
Auch ist die Argumentation der Befürworter des Plans völlig unlogisch. Sie erklären, dass die monatlichen 1.600 Euro für Parlamentarier, die erst mit 50 Jahren oder älter in den Landtag gewählt werden, zu gering sei, da man kaum noch Zinsen erhalten würde. Aber: Selbst wenn sie nur fünf Jahre im Parlament sind, insgesamt also 96.000 Euro eingezahlt haben, werden sie mehr Geld erhalten als der sogenannte Eckrentner. Er erhält nach fünf Jahren Einzahlung gerade mal 137,35 Euro im Monat.
Außerdem wird bei dieser Argumentation vergessen, dass die älteren Parlamentarier vor ihrer Wahl bereits als Arbeitnehmer, Beamte oder Selbständige in irgendeiner Form für ihr Alter vorgesorgt haben. Diese Vorsorge zusammen mit der Altersvorsorge als Parlamentarier dürfte ebenfalls deutlich mehr sein, als der Eckrentner erhält.
Der BdSt NRW fordert die Parlamentarier daher auf, den Entwurf umgehend zu verwerfen. Zugleich sind die Bürger aufgerufen, gegen diese Pläne aktiv zu werden. „Zeigen Sie Ihrem Landtagsabgeordneten die Rote Karte – sprechen oder schreiben Sie ihn an, dass Sie dieses Vorhaben nicht nachvollziehen können und dass Sie von Ihrem Landtagsabgeordneten erwarten, dass er gegen diese Pläne stimmt“, forderte Wirz. Ein Musterschreiben hat der Verband hier zusammengestellt. Welcher Landtagsabgeordnete für Sie zuständig ist, finden Sie unter folgendem Link.
Besuchen Sie auch unsere Kampagnenseite Gegen NRW-Diätenerhöhung bei facebook.
Diätenerhöhung – zeigen Sie Ihrem Landtagsabgeordneten die Rote Karte
BdSt NRW ruft zum Protest auf: Geplante Erhöhung ist unverhältnismäßig.„Deutschland ruft Griechenland, Italien und Co. unermüdlich zum Sparen auf und die Landtagsabgeordneten wollen sich trotz der hohen Landesverschuldung mal eben 500 Euro mehr im Monat genehmigen, was den Steuerzahler 1,1 Millionen Euro mehr im Jahr kostet? Das passt überhaupt nicht zusammen und ist völlig unangebracht“, kritisiert Heinz Wirz, Vorsitzender des BdSt NRW. Zudem habe, wer angesichts der Euro-Krise und der wirtschaftlich unsicheren Aussichten über höhere Bezüge diskutiere, offenkundig den Bezug zur Realität und zum Bürger verloren.
Aber auch andere Gründe sprechen gegen die Erhöhung: Vorgesehen sind die 500 Euro für die Altersvorsorge, für die die Abgeordneten seit der Diätenreform 2005 selbst aufkommen müssen. Damals hatte man als Leitbild die Freiberufler und ihre Versorgungswerke gewählt. Der Regelbeitrag, den die Freiberufler einzahlen, liegt bei rund 1.100 Euro. Die Parlamentarier hingegen zahlten von Anfang an mehr ein, aktuell sind es 1.600. Euro. Dass es nun sogar 2.100 Euro werden sollen – also fast doppelt so viel, wie die Freiberufler regelmäßig zahlen – sei absolut unangemessen und für keinen Bürger nachvollziehbar, sagt der BdSt NRW.
Zudem sollten die Abgeordneten bedenken, dass die Arbeitnehmer bei ihrer Altersversorgung schon mehrfach Federn lassen mussten. Die Erhöhung der Diäten um 500 Euro ist somit ein absolut inakzeptabler Versuch, sich von dem geringer werdenden Versorgungsniveau der Steuerzahler abzukoppeln – wohlgemerkt: Auf Kosten der Steuerzahler.
Auch ist die Argumentation der Befürworter des Plans völlig unlogisch. Sie erklären, dass die monatlichen 1.600 Euro für Parlamentarier, die erst mit 50 Jahren oder älter in den Landtag gewählt werden, zu gering sei, da man kaum noch Zinsen erhalten würde. Aber: Selbst wenn sie nur fünf Jahre im Parlament sind, insgesamt also 96.000 Euro eingezahlt haben, werden sie mehr Geld erhalten als der sogenannte Eckrentner. Er erhält nach fünf Jahren Einzahlung gerade mal 137,35 Euro im Monat.
Außerdem wird bei dieser Argumentation vergessen, dass die älteren Parlamentarier vor ihrer Wahl bereits als Arbeitnehmer, Beamte oder Selbständige in irgendeiner Form für ihr Alter vorgesorgt haben. Diese Vorsorge zusammen mit der Altersvorsorge als Parlamentarier dürfte ebenfalls deutlich mehr sein, als der Eckrentner erhält.
Der BdSt NRW fordert die Parlamentarier daher auf, den Entwurf umgehend zu verwerfen. Zugleich sind die Bürger aufgerufen, gegen diese Pläne aktiv zu werden. „Zeigen Sie Ihrem Landtagsabgeordneten die Rote Karte – sprechen oder schreiben Sie ihn an, dass Sie dieses Vorhaben nicht nachvollziehen können und dass Sie von Ihrem Landtagsabgeordneten erwarten, dass er gegen diese Pläne stimmt“, forderte Wirz. Ein Musterschreiben hat der Verband hier zusammengestellt. Welcher Landtagsabgeordnete für Sie zuständig ist, finden Sie unter folgendem Link.
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