Stadt und Land > Diäten und Co.
06.05.2008
Berlin. Dass die geplante Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten die Bürger empört, war zu erwarten. Neu ist, dass diesmal selbst unter den Abgeordneten Kritik laut wird. Aus gutem Grund: "Die Abgeordneten hatten erst Ende letzten Jahres eine Erhöhung in zwei Schritten um 660 Euro pro Monat und jetzt sollen 490 Euro wieder in zwei Schritten dazukommen. Macht 1150 Euro. Das sind 16 Prozent, und eine solche Erhöhung innerhalb kürzester Zeit ist einfach unanständig", kritisiert Heiner Cloesges vom Bund der Steuerzahler NRW in den NRW-TV Nachrichten.
Georg Lampen, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW, bezeichnet den Vorstoß in der Sendung WDR aktuell am 7. Mai gar als „Schlag ins Gesicht der Steuerzahler“.
„Wenn man überlegt, dass die Rentner schon Schimpfe bekommen, weil sie eine Erhöhung von 1,1 Prozent bekommen haben, kann das einfach nicht richtig sein“, sagt er. Die Befürworter der Diätensteigerung halten dagegen, dass der Verdienst eines Parlamentariers sich an der Besoldung der Beamten orientiert. Da deren Gehalt durch die neuen Tarife im öffentlichen Dienst gestiegen ist, müssten folglich auch die Diäten steigen.
NRW zeigt, wie es besser geht
Dass es auch anders geht, zeigt der nordrhein-westfälische Landtag. Unter Mitwirkung des Bundes der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) wurde dort 2005 ein neues Gesetz zur Bezahlung der Abgeordneten erarbeitet und vom Landtag verabschiedete. Seitdem orientiert sich der Verdienst der Landtagsabgeordneten an der Entwicklung des Preisniveaus, des normalen Einkommens und einiger anderer Faktoren. Sie alle fließen in einen Index, auf dessen Basis eine Anhebung der Diäten ermittelt wird. "Und diese Anhebung ist in den letzten beiden Jahren erheblich geringer gewesen als das, was man sich in Berlin leistet", weiß Cloesges.
Zwar verdient ein NRW-Abgeordneter mit 9756 Euro im Monat jetzt schon mehr als ein als ein Bundestagsabgeordneter, der nach der Erhöhung monatlich 8159 Euro erhält. Aber: Der NRW-Abgeordnete muss sein Einkommen voll versteuern und zusätzlich 1500 Euro an die Altersvorsorge der Parlamentarier abführen. Beides gilt nicht für den Bundestagsabgeordneten. "Ich kann das NRW-Modell nur empfehlen. Weil es transparent ist, nichts versteckt und es behandelt den Abgeordneten wie jeden anderen Steuerzahler auch", zeigt sich auch Edgar Moron, der stellvertretende NRW-Landtagspräsident, vom Modell des Bundes der Steuerzahler überzeugt.
Diätenerhöhung: Ein Schlag ins Gesicht des Steuerzahlers
Eine Steigerung um 16 Prozent - das ist einfach unanständig.Georg Lampen, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW, bezeichnet den Vorstoß in der Sendung WDR aktuell am 7. Mai gar als „Schlag ins Gesicht der Steuerzahler“.
„Wenn man überlegt, dass die Rentner schon Schimpfe bekommen, weil sie eine Erhöhung von 1,1 Prozent bekommen haben, kann das einfach nicht richtig sein“, sagt er. Die Befürworter der Diätensteigerung halten dagegen, dass der Verdienst eines Parlamentariers sich an der Besoldung der Beamten orientiert. Da deren Gehalt durch die neuen Tarife im öffentlichen Dienst gestiegen ist, müssten folglich auch die Diäten steigen.
NRW zeigt, wie es besser geht
Dass es auch anders geht, zeigt der nordrhein-westfälische Landtag. Unter Mitwirkung des Bundes der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) wurde dort 2005 ein neues Gesetz zur Bezahlung der Abgeordneten erarbeitet und vom Landtag verabschiedete. Seitdem orientiert sich der Verdienst der Landtagsabgeordneten an der Entwicklung des Preisniveaus, des normalen Einkommens und einiger anderer Faktoren. Sie alle fließen in einen Index, auf dessen Basis eine Anhebung der Diäten ermittelt wird. "Und diese Anhebung ist in den letzten beiden Jahren erheblich geringer gewesen als das, was man sich in Berlin leistet", weiß Cloesges.
Zwar verdient ein NRW-Abgeordneter mit 9756 Euro im Monat jetzt schon mehr als ein als ein Bundestagsabgeordneter, der nach der Erhöhung monatlich 8159 Euro erhält. Aber: Der NRW-Abgeordnete muss sein Einkommen voll versteuern und zusätzlich 1500 Euro an die Altersvorsorge der Parlamentarier abführen. Beides gilt nicht für den Bundestagsabgeordneten. "Ich kann das NRW-Modell nur empfehlen. Weil es transparent ist, nichts versteckt und es behandelt den Abgeordneten wie jeden anderen Steuerzahler auch", zeigt sich auch Edgar Moron, der stellvertretende NRW-Landtagspräsident, vom Modell des Bundes der Steuerzahler überzeugt.




