Steuer > Steuerpolitik
09.08.2012
Düsseldorf. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) hat sich an den Finanzminister Nordrhein-Westfalens gewandt. Darin regt der Verband an, Rentnern und Pensionären die Zinsen für Steuernachzahlungen zu erlassen. Zwar sind seit 2005 mehr Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In vielen Fällen teilten die Finanzämter den Steuerpflichtigen aber mit, dass sie eben keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Wer auf diese Aussage vertraute, nun doch eine Erklärung abgeben muss, der wird jetzt neben etwaigen Steuernachforderungen zusätzlich mit Zinsen belastet. Dagegen setzt sich der BdSt NRW ein.
Hintergrund ist, dass derzeit Tausende Rentner von den Finanzämtern aufgefordert werden, ihre Steuererklärungen für die Jahre ab 2005 abzugeben. Wozu sie auch seit einer Neuregelung des Alterseinkünftegesetzes seit dem 1. Januar 2005 verpflichtet sein können. Aus Unkenntnis gaben jedoch viele Rentner ihre Steuererklärung erst jetzt, nach der Aufforderung des Finanzamtes, und damit verspätet ab. Bestärkt in diesem Verhalten wurden viele Rentner nicht zuletzt durch die mangelhafte Informationspolitik der Finanzverwaltung. So erhielten Rentner, nachdem die Neuregelung des Alterseinkünftegesetzes beschlossen beziehungsweise bereits absehbar war, noch von den Finanzämtern Schreiben. Darin wurde ihnen mitgeteilt, dass sie künftig keine Einkommensteuererklärung mehr abzugeben bräuchten. Manchen wurde gar geschrieben, dass ihre Steuerakte gelöscht werde.
Aus Sicht des BdSt NRW sollten die Rentner für ihr Vertrauen in die Finanzämter nicht bestraft werden. Womöglich hätten viele von ihnen ohne die Schreiben der Behörden ihre Einkommensteuererklärungen abgegeben. Jetzt von ihnen Zinsen zu verlangen, empfinden viele Betroffene verständlicherweise als ungerecht. Zumal die Finanzverwaltung ja auch mehrere Jahre benötigte, um die Rentenbezugsmitteilungen auszuwerten und dadurch der Zeitraum, für den für die Nachzahlung Zinsen anfallen, verlängert wurde.
„Aus den genannten Gründen des Vertrauensschutzes und des nicht unerheblichen Mitverschuldens der Finanzverwaltung an der verzögerten Abgabe der Einkommensteuererklärungen halten wir eine großzügige Prüfung auf Erlass der Zinsen für erforderlich“, schreibt der Vorsitzende des BdSt NRW Heinz Wirz an NRW-Finanzminister Walter-Borjans. Zudem regt der Verband in dem Brief an, auf Länder-Ebene eine Verfügung abzustimmen und die Finanzämter auf den großzügigen Erlass von Zinsforderungen bei Rentnern und Pensionären hinzuweisen.
Sie sind Rentner oder Pensionär und haben ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, das Sie von der Abgabe der Steuererklärung befreit? Dann melden Sie sich bei uns, nur so können wir uns effektiv für Sie einsetzen. Sie erreichen uns über unser elektronisches Kontaktformular, telefonisch unter 0211/ 99 175-17 und schriftlich unter Bund der Steuerzahler NRW e.V., Schillerstraße 14, 40237 Düsseldorf oder per Fax unter 0211/99 175-52. Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns schon im Voraus.
Das Schreiben an den Finanzminister als PDF.
Bund der Steuerzahler NRW fordert Zinserlass für Rentner und Pensionäre
Verband hat sich mit einem Schreiben an Finanzminister Dr. Walter-Borjans gewandt.Hintergrund ist, dass derzeit Tausende Rentner von den Finanzämtern aufgefordert werden, ihre Steuererklärungen für die Jahre ab 2005 abzugeben. Wozu sie auch seit einer Neuregelung des Alterseinkünftegesetzes seit dem 1. Januar 2005 verpflichtet sein können. Aus Unkenntnis gaben jedoch viele Rentner ihre Steuererklärung erst jetzt, nach der Aufforderung des Finanzamtes, und damit verspätet ab. Bestärkt in diesem Verhalten wurden viele Rentner nicht zuletzt durch die mangelhafte Informationspolitik der Finanzverwaltung. So erhielten Rentner, nachdem die Neuregelung des Alterseinkünftegesetzes beschlossen beziehungsweise bereits absehbar war, noch von den Finanzämtern Schreiben. Darin wurde ihnen mitgeteilt, dass sie künftig keine Einkommensteuererklärung mehr abzugeben bräuchten. Manchen wurde gar geschrieben, dass ihre Steuerakte gelöscht werde.
Aus Sicht des BdSt NRW sollten die Rentner für ihr Vertrauen in die Finanzämter nicht bestraft werden. Womöglich hätten viele von ihnen ohne die Schreiben der Behörden ihre Einkommensteuererklärungen abgegeben. Jetzt von ihnen Zinsen zu verlangen, empfinden viele Betroffene verständlicherweise als ungerecht. Zumal die Finanzverwaltung ja auch mehrere Jahre benötigte, um die Rentenbezugsmitteilungen auszuwerten und dadurch der Zeitraum, für den für die Nachzahlung Zinsen anfallen, verlängert wurde.
„Aus den genannten Gründen des Vertrauensschutzes und des nicht unerheblichen Mitverschuldens der Finanzverwaltung an der verzögerten Abgabe der Einkommensteuererklärungen halten wir eine großzügige Prüfung auf Erlass der Zinsen für erforderlich“, schreibt der Vorsitzende des BdSt NRW Heinz Wirz an NRW-Finanzminister Walter-Borjans. Zudem regt der Verband in dem Brief an, auf Länder-Ebene eine Verfügung abzustimmen und die Finanzämter auf den großzügigen Erlass von Zinsforderungen bei Rentnern und Pensionären hinzuweisen.
Sie sind Rentner oder Pensionär und haben ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, das Sie von der Abgabe der Steuererklärung befreit? Dann melden Sie sich bei uns, nur so können wir uns effektiv für Sie einsetzen. Sie erreichen uns über unser elektronisches Kontaktformular, telefonisch unter 0211/ 99 175-17 und schriftlich unter Bund der Steuerzahler NRW e.V., Schillerstraße 14, 40237 Düsseldorf oder per Fax unter 0211/99 175-52. Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns schon im Voraus.
Das Schreiben an den Finanzminister als PDF.





