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14.05.2012

(Foto: BdSt NRW) Der 31. Mai ist wieder schneller da als gedacht. Damit bleiben nur noch wenige Tage, um die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt fristgerecht abzugeben. Wem es nicht gelingt, die Steuererklärung rechtzeitig beim Finanzamt einzureichen, sollte eine Fristverlängerung beantragen. Der Antrag sollte unbedingt schriftlich eingereicht werden. Im BdSt-Info-Service „Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011“ erfahren Sie, wer zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Praktisch: Einen Musterbrief zur Fristverlängerung haben wir auch beigefügt.
Bis zum 31. Mai die Steuererklärung abgeben – oder die Frist verlängern
Der BdSt-Info-Service Nummer 19 dreht sich um die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011.
(Foto: BdSt NRW) Der 31. Mai ist wieder schneller da als gedacht. Damit bleiben nur noch wenige Tage, um die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt fristgerecht abzugeben. Wem es nicht gelingt, die Steuererklärung rechtzeitig beim Finanzamt einzureichen, sollte eine Fristverlängerung beantragen. Der Antrag sollte unbedingt schriftlich eingereicht werden. Im BdSt-Info-Service „Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011“ erfahren Sie, wer zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Praktisch: Einen Musterbrief zur Fristverlängerung haben wir auch beigefügt.




