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01.10.2009
BdSt-Mitglied gewinnt Prozess
Dank des Hintergrundwissens des Verbandes wird die Straßenreinigungs-Gebühr nicht fällig.Ein Mitglied des Bundes der Steuerzahler NRW aus Essen sollte Straßenreinigungs-Gebühr für einen Teil seines Grundstückes bezahlen, der am Hang liegt und mit einer Mauer abschließt. "Ich kann mein Grundstück von dieser Straße aus aber gar nicht nutzen", meinte das Mitglied und zog mit Unterstützung des BdSt vor Gericht. Erfolgreich: Die Richter urteilten, dass die Gebühr nicht zu zahlen ist.
In der Verhandlung ging es um 512 Euro für zwei Jahre, also mehr als das fünffache des Jahresbeitrages. Die künftige jährliche Ersparnis beträgt 256 Euro, mehr als das zweieinhalbfache des Jahresbeitrages.




