Bund der Steuerzahler NRW - Außengastronomie – Großstädte verdienen mit

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17.05.2011

Außengastronomie – Großstädte verdienen mit

BdSt vergleicht die Terrassengebühren der 29 größten NRW-Städte.


(Foto: BdSt NRW)
Eine Außenterrasse kann für Gastronomen teuer sein – je nachdem in welcher Stadt ihr Betrieb liegt. Denn für die Terrasse müssen sie eine Gebühr zahlen und die ist zum Beispiel in Bonn oder Wuppertal mehr als acht Mal so hoch wie in Herne. Das zeigt ein Vergleich des Bundes der Steuerzahler NRW unter den 29 größten Städten des Landes. Ein weiteres Ergebnis: Einige Städte fordern zudem eine Verwaltungsgebühr, während andere die Gebühr im Vergleich zum Vorjahr stark angehoben haben. Die Forderung des BdSt: Die Gebühr für die Außengastronomie ganz abschaffen.

Nordrhein-Westfalen. Außengastronomie – ja oder nein? Das wird sich ein Café-, Restaurant oder Kneipenbesitzer in Bonn sehr gut überlegen. Denn für das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf „öffentlichen Verkehrsflächen“ müssen Gastronomen eine Sondernutzungsgebühr zahlen. Und diese „Terrassengebühr“ ist in Bonn höher als in jeder anderen Großstadt (Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern) in Nordrhein-Westfalen, das hat der Bund der Steuerzahler ermittelt. Er hat die Sondernutzungsgebühren der 29 größten Städte für Außenterrassen in der besten Innenstadtlage in der Hauptsaison von Mai bis September verglichen (ohne etwaige Pauschalen oder Ausfalltage wegen schlechten Wetters).

Die Ergebnisse
Im Landesdurchschnitt werden danach 4,89 Euro pro angefangenem Quadratmeter genutzter Fläche und pro Monat fällig. Nimmt ein Gastronom 25 Quadratmeter „öffentliche Verkehrsfläche“ für seine Außengastronomie in Anspruch (das ist gerade genug Platz für vier Tische und je vier Stühle) dann zahlt er dafür für von Mai bis September 611,25 Euro. In Bonn dagegen zahlt der Gastronom zehn Euro pro Quadratmeter und pro Monat. Macht 1.250 Euro Terrassengebühr für 25 Quadratmeter in der Hauptsaison.

Bonn liegt allerdings nicht alleine deutlich über dem Durchschnitt. Auch in Wuppertal, Leverkusen, Düsseldorf, Moers und Köln werden die Gastronomen ganz erheblich zur Kasse gebeten, wenn sie für ihre Kunden draußen Tische und Stühle aufstellen (die einzelnen Ergebnisse siehe Tabelle).

Ein weiteres Ergebnis, das sich aus dem Vergleich mit den Vorjahreszahlen ergibt: Essen, Leverkusen, Moers, Neuss, Remscheid und Solingen haben die Gebühr angehoben. Insbesondere in Solingen werden die Gastronomen dies zu spüren bekommen. Denn dort verdoppelte sich die Gebühr von 1,80 Euro pro Quadratmeter und Monat auf 3,60 Euro.

Und noch ein Ergebnis: In einigen Städten, beispielsweise Düsseldorf, müssen die Gastronomen neben der Sondernutzungsgebühr auch noch eine Verwaltungsgebühr zahlen – für den Antrag eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Verkehrsfläche errichten zu können.

Die Forderungen des BdSt NRW
Der BdSt NRW fordert in einem ersten Schritt die Städte mit den höchsten Sondernutzungsgebühren auf, diese deutlich zu senken. „Unterschiede von mehr als 500 Prozent sind einfach nicht nachvollziehbar“, kritisiert Heinz Wirz, Vorsitzende des Verbandes. Er warnt zudem davor, durch eine Erhöhung der Gebühr wie in Solingen als erträgliche Einnahmequelle zu betrachten. „Die Haushaltskonsolidierung muss in erster Linie bei den Ausgaben ansetzen und nicht bei den Einnahmen“, sagt Wirz.
Im zweiten Schritt fordert der Verband, die Gebühr vollständig abzuschaffen. Denn mit dieser Gebühr sollen die Gastronomen die wirtschaftlichen Vorteile, die sie durch die Außengastronomie erzielen, versteuern. „Die Städte sind an den Mehreinnahmen der Wirte aber bereits über die Einkommen- und Gewerbesteuer beteiligt“, begründet der BdSt-Vorsitzende seine Forderung. Zudem tragen die Wirte- und Restaurantbetreiber dazu bei, die Innenstädte gerade abends und am Wochenende attraktiver zu gestalten. Das wird von vielen Städten ausdrücklich gewünscht und begrüßt – da sollten die Städte nicht auf der anderen Seite den Betrieb einer Außenterrasse durch Gebühren erschweren. Auch nicht durch Verwaltungsgebühren.
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