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10.11.2011

(Foto: JJAVA, Fotllia) Auch ein Verein muss unter Umständen Steuern zahlen. Das hängt ganz davon ab, ob er gemeinnützig ist, Angestellte beschäftigt oder bestimmte Tätigkeiten ausführt. Betreibt der Verein beispielsweise eine Vereinsgaststätte, die im Jahr Einnahmen von mehr als 35.000 Euro verzeichnet, so wird Körperschaftsteuer fällig. Dafür, dass diese oder andere Steuern gezahlt werden, ist der Vorstand des Vereins verantwortlich. Welche weiteren Pflichten er hat, Tipps, wie er sich absichern kann, und Empfehlungen, wo es weitere Infos gibt, hat der Bund der Steuerzahler in seinem Infoservice Nr. 36 zusammengefasst.
Auch Ehrenamtler können steuerpflichtig sein
Der BdSt-Infoservice Nr. 36 klärt auf, was Vereine und deren Vorstände unbedingt wissen sollten.
(Foto: JJAVA, Fotllia) Auch ein Verein muss unter Umständen Steuern zahlen. Das hängt ganz davon ab, ob er gemeinnützig ist, Angestellte beschäftigt oder bestimmte Tätigkeiten ausführt. Betreibt der Verein beispielsweise eine Vereinsgaststätte, die im Jahr Einnahmen von mehr als 35.000 Euro verzeichnet, so wird Körperschaftsteuer fällig. Dafür, dass diese oder andere Steuern gezahlt werden, ist der Vorstand des Vereins verantwortlich. Welche weiteren Pflichten er hat, Tipps, wie er sich absichern kann, und Empfehlungen, wo es weitere Infos gibt, hat der Bund der Steuerzahler in seinem Infoservice Nr. 36 zusammengefasst.




