Bund der Steuerzahler NRW - Arme Landtagsabgeordnete? Der BdSt sieht es anders.

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07.01.2010

Arme Landtagsabgeordnete? Der BdSt sieht es anders.

In der Auflistung von Hendrik Wüst aller Ausgaben der Parlamentarier sind Ungenauigkeiten und sogar Fehler.


(Foto: Hendrik Wüst)
Damit die Bürger wissen, wofür die Landtagsabgeordneten ihre Bezüge verwenden, hat CDU-Generalsekretär Hendrik Wüst einmal alle Ausgaben eines Parlamentariers aufgelistet. Eigentlich eine gute Idee, meint der Bund der Steuerzahler NRW, denn das sorgt für Transparenz. Doch leider ist die Auflistung des Generalsekretärs teilweise nicht nachvollziehbar und teilweise sogar falsch.

Düsseldorf. Eigentlich ist das Vorgehen von CDU-Generalsekretär Hendrik Wüst sehr löblich. Zusammen mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Bernd Krückel hat er der Presse eine Liste vorgelegt, auf der alle Ausgaben, die ein Parlamentarier monatlich hat, verzeichnet sind (siehe Abbildung). Das gute daran: Ein solches Vorgehen sorgt für mehr Transparenz. Das schlechte: die Liste ist teilweise nicht nachvollziehbar und enthält sogar Fehler.

Der Zuschuss des Landtags wird einfach nicht erwähnt
So listet Wüst auf, dass ein lediger Parlamentarier monatlich 420 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss. Er erwähnt in seiner Liste aber mit keinem Wort, dass jeder Landtagsabgeordnete jeden Monat einen Zuschuss von derzeit 310 Euro für die Versicherung erhält. Das genannte Netto-Gehalt erhöht sich also schon mal von 2810 Euro auf 3120 Euro. Ein Fehler, der insbesondere für Wüst unangenehm sein dürfte. Schließlich stand er erst vor wenigen Wochen in der Kritik, weil er beim Landtag nicht angegeben hatte, dass er auch von der CDU einen Zuschuss zu seinem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag erhält, und dadurch einen zu hohen Zuschuss vom Landtag bezogen hat.

Abgaben an die Partei aufzulisten sei grundlegend falsch
Dass Wüst zudem in seiner Modellrechnung die Abgaben an die Partei (336,55 Euro Mandats- und Fraktionsabgabe sowie 150 Euro Parteibeitrag) einbezieht, hält der BdSt für grundlegend falsch. „Die Diätenkommission war seinerzeit der Auffassung, dass diese Abgabe Sache der Partei und Privatangelegenheit der Abgeordneten sei“, erklärt Georg Lampen, Vorsitzender des BdSt NRW.

Fahrt-, Telefon- und Repräsentationsausgaben scheinen zu hoch
Für unangemessen und damit nicht nachvollziehbar hält der Verband die angeführten Fahrtkosten. In dem CDU-Modell werden sie mit 912 Euro für 1.900 Kilometer pro Monat angesetzt. Pro Kilometer werden also 48 Cent berechnet. Ein sehr hoher Wert, in dem bereits die gesamten Kosten für den Wertverlust, die Versicherung und die Steuer für den Wagen enthalten sein dürften. Das darf aber nicht sein, schließlich wird der Abgeordnete den Wagen auch für private Fahrten nutzen. „Außerdem sollte bedacht werden, dass alle Landtagsabgeordneten kostenfrei die Züge der Deutschen Bahn nutzen können“, fügt Georg Lampen, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW, hinzu. Jeder Parlamentarier könnte seine Fahrtkosten also ganz erheblich senken, wenn er auf die Bahn umsteigt.

Weiter scheinen dem Verband die Telefon-, Fax- und Internetkosten von monatlich 120 Euro als zu hoch gegriffen. Im Zeitalter von Flatrates müssten diese Kosten niedriger sein. Zumal es sich lediglich um die Kosten für das Mobiltelefon sowie das Telefon und Fax im Wahlkreisbüro handelt. Denn die Telekommunikationseinrichtungen im Landtagsbüro werden von der Landtagsverwaltung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Auch die angegebene monatliche Unterstützung von Vereinen in Höhe von 160 Euro und die Mitbringsel bei Veranstaltungen von 280 Euro sind nach Ansicht des Vereins zu hoch angesetzt. „Jährlich wären das insgesamt Repräsentationsausgaben im Wert von 5.280 Euro und wir bezweifeln sehr, dass der „Durchschnittsabgeordnete“ derart hohe Ausgaben hat“, so der BdSt NRW-Vorsitzende.

Alle seine Kritikpunkte hat der Verband in einem offenen Brief an den CDU-Generalsekretär zusammengefasst. Weiter wird Wüst darin gebeten, zu diesen Punkten Stellung zu nehmen. Eine Antwort liegt bis dato noch nicht vor.
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