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Muss die eigene Wohnung behindertengerecht umgebaut werden, kann dies eine außergewöhnliche Belastung sein. (Foto: BdSt NRW)
Mehr aktuelle ThemenBehindertengerechter Umbau - eine außergewöhnliche Belastung
BFH kippt bisherige Rechtsprechung: Entstehen die Kosten zwangsläufig, sind sie absetzbar.Wer seine Wohnung oder sein Haus behindertengerecht umgebaut hat, ist bis dato auf allen Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen wurden, sitzen geblieben. Das kann sich nun ändern. Denn der Bundesfinanzhof hat der bisherigen Rechtsprechung widersprochen. Nun müssen die Finanzämter bei einer behindertengerechten Umbaumaßnahme genau prüfen, ob die Maßnahme zwangsläufig erforderlich war. Mehr dazu
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Steht ein Mietobjekt unverschuldet leer, kann der Eigentümer eventuell einen Teil der Grundsteuer zurückholen. (Foto: BdSt NRW)
Mehr aktuelle ThemenGrundsteuer zurückholen - Frist läuft am 31. März ab
Bis zu 50 Prozent können dem Eigentümer erlassen werden.Bis zum 31. März können Eigentümer von Mietobjekten bei ihrer Gemeinde einen Antrag auf Grundsteuererlass für das Vorjahr stellen. Damit dieser Antrag Chancen auf Erfolg hat, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Beispielsweise muss das Mietobjekt längere Zeit leer gestanden haben, ohne dass der Vermieter dafür die Verantwortung trägt. Mehr dazu
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Mehr aktuelle ThemenHilfe für Rentner: BdSt bietet kostenlose Steuer-Broschüre
„Steuererklärung 2009 für Senioren“ kann ab sofort bestellt werden - online, telefonisch oder per E-Mail.Sie sind Rentner, müssen eine Steuererklärung abgeben, wissen aber nicht wie? Dann hat der Bund der Steuerzahler die richtige Hilfe: die kostenlose Broschüre „Steuererklärung 2009 für Senioren“. Auf 57 Seiten erklärt das Heft unter anderem, welche Formulare benötigt werden, wie diese ausgefüllt werden und was Sie von der Steuer absetzen können. Ebenso wird Schritt für Schritt erläutert, was zu tun ist, wenn der spätere Steuerbescheid dennoch fehlerhaft ist. Mehr dazu
Urteile und Änderungen
BFH ändert Rechtsprechung zum Thema Reisekosten
Reisen aus beruflichen sowie auch privaten Gründen können nun stärker steuerlicher geltend gemacht werden. 
(Foto: Fotolia) Können die Kosten für eine Reise, die sowohl einem beruflichen wie auch einem privaten Anlass dient, anteilige von der Steuer abgesetzt werden? Ja, hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden. Voraussetzung ist, dass die Reise sich klar in beruflichen und privaten Teil trennen lässt. Mehr dazu
Hilfe rund um die Steuer
Berufseinsteiger: So klappt´s mit der ersten Steuererklärung
Bund der Steuerzahler bietet kostenloses Lernprogramm zur Lohnsteuer an.
Damit junge Berufseinsteiger mit ihrer ersten Steuererklärung keinen Schiffbruch erleiden, bietet der Bund der Steuerzahler das Lernprogramm Lohnsteuer an. Darin werden alle wichtigen Grundbegriffe erklärt, der Nutzer erfährt was sich beispielsweise hinter Sonderausgaben verbirgt und vieles mehr. Das Programm kann kostenlos bestellt oder online, direkt am Rechner genutzt werden. Mehr dazu
Steuertipp
Unfallkosten von der Steuer absetzen - so geht es
BdSt erklärt, welche Kosten absetzbar sind und welche Bedingungen vorliegen müssen.Ein Unfall ist immer schrecklich. Geschieht das Unglück auf dem Dienstweg, bleibt aber zumindest ein kleiner Trost: Die Unfallkosten sind steuerlich absetzbar. Was dabei zu beachten ist, das erklärte der Steuerexperte des Bundes der Steuerzahler NRW, Hans-Ulrich Liebern, in der ZDF-Sendung „Volle Kanne“. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst. Mehr dazu
Steuerpolitik
Steuerbetrug ahnden? Nicht zu Lasten des Datenschutzes.
BdSt spricht sich gegen Kauf der CD aus, Staat solle lieber Rahmenbedingungen ändern. 
(Foto: BdSt NRW) Die Entscheidung ist gefallen: Die Finanzbehörden werden die CD mit Schweizer Kontendaten von rund 1.500 mutmaßlichen Steuerhinterziehern kaufen. Nach Angaben von NRW-Finanzminister Helmut Linssen gäbe es keine rechtlichen Hindernisse. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hingegen hat große rechtliche Bedenken. „Die juristische Diskussion ist bisher zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen“, erklärte Karl Heinz Däke, BdSt-Präsident. Mehr dazu
Das zahlen Sie
Heimliche Steuern B bis Z
Einnahmequellen des Staates, die kaum einer kennt.
Kaum ein Bürger weiß es: Wenn er eine Gebäude-, oder Feuerversicherung abschließt, freut sich nicht nur die Versicherung, sondern auch der Staat. So gehen beispielsweise bei der Feuerversicherung acht Prozent des Versicherungsentgelts als Feuerschutzsteuer an den Fiskus. Auch wer Kaffee, Bier oder Sekt trinkt, zahlt an den Staat: Beim Bier pro Liter 9,44 Cent Biersteuer, beim Sekt pro 0,75 Liter 1,02 Euro Schaumweinsteuer und beim Kaffee pro Kilogramm Röstkaffe 2,19 Euro Kaffeesteuer. Ebenso kassiert die öffentliche Hand in vielen anderen Bereichen mit. Wo sich diese "heimlichen Steuern" verstecken und wie viel sie dem Staat insgesamt bringen, zeigt das ''Bagatellsteuer-ABC '', das der Bund der Steuerzahler zusammengestellt hat. Es reicht von B wie Biersteuer bis zu Z wie Zweitwohnungssteuer und enthält sicherlich so manche Überraschung.



