Bund der Steuerzahler NRW - Steuer

Steuer

Urteile und Änderungen

24.02.2010

BFH ändert Rechtsprechung zum Thema Reisekosten

Reisen aus beruflichen sowie auch privaten Gründen können nun stärker steuerlicher geltend gemacht werden.


(Foto: Fotolia)
Können die Kosten für eine Reise, die sowohl einem beruflichen wie auch einem privaten Anlass dient, anteilige von der Steuer abgesetzt werden? Ja, hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden. Voraussetzung ist, dass die Reise sich klar in beruflichen und privaten Teil trennen lässt. Mehr dazu

Hilfe rund um die Steuer

16.02.2010

Berufseinsteiger: So klappt´s mit der ersten Steuererklärung

Bund der Steuerzahler bietet kostenloses Lernprogramm zur Lohnsteuer an.
Damit junge Berufseinsteiger mit ihrer ersten Steuererklärung keinen Schiffbruch erleiden, bietet der Bund der Steuerzahler das Lernprogramm Lohnsteuer an. Darin werden alle wichtigen Grundbegriffe erklärt, der Nutzer erfährt was sich beispielsweise hinter Sonderausgaben verbirgt und vieles mehr. Das Programm kann kostenlos bestellt oder online, direkt am Rechner genutzt werden. Mehr dazu

Steuertipp

05.02.2010

Unfallkosten von der Steuer absetzen - so geht es

BdSt erklärt, welche Kosten absetzbar sind und welche Bedingungen vorliegen müssen.

Ein Unfall ist immer schrecklich. Geschieht das Unglück auf dem Dienstweg, bleibt aber zumindest ein kleiner Trost: Die Unfallkosten sind steuerlich absetzbar. Was dabei zu beachten ist, das erklärte der Steuerexperte des Bundes der Steuerzahler NRW, Hans-Ulrich Liebern, in der ZDF-Sendung „Volle Kanne“. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst. Mehr dazu

Steuerpolitik

05.02.2010

Steuerbetrug ahnden? Nicht zu Lasten des Datenschutzes.

BdSt spricht sich gegen Kauf der CD aus, Staat solle lieber Rahmenbedingungen ändern.


(Foto: BdSt NRW)
Die Entscheidung ist gefallen: Die Finanzbehörden werden die CD mit Schweizer Kontendaten von rund 1.500 mutmaßlichen Steuerhinterziehern kaufen. Nach Angaben von NRW-Finanzminister Helmut Linssen gäbe es keine rechtlichen Hindernisse. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hingegen hat große rechtliche Bedenken. „Die juristische Diskussion ist bisher zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen“, erklärte Karl Heinz Däke, BdSt-Präsident. Mehr dazu

Das zahlen Sie

Heimliche Steuern B bis Z

Einnahmequellen des Staates, die kaum einer kennt.

Kaffee Kaum ein Bürger weiß es: Wenn er eine Gebäude-, oder Feuerversicherung abschließt, freut sich nicht nur die Versicherung, sondern auch der Staat. So gehen beispielsweise bei der Feuerversicherung acht Prozent des Versicherungsentgelts als Feuerschutzsteuer an den Fiskus. Auch wer Kaffee, Bier oder Sekt trinkt, zahlt an den Staat: Beim Bier pro Liter 9,44 Cent Biersteuer, beim Sekt pro 0,75 Liter 1,02 Euro Schaumweinsteuer und beim Kaffee pro Kilogramm Röstkaffe 2,19 Euro Kaffeesteuer. Ebenso kassiert die öffentliche Hand in vielen anderen Bereichen mit. Wo sich diese "heimlichen Steuern" verstecken und wie viel sie dem Staat insgesamt bringen, zeigt das ''Bagatellsteuer-ABC '', das der Bund der Steuerzahler zusammengestellt hat. Es reicht von B wie Biersteuer bis zu Z wie Zweitwohnungssteuer und enthält sicherlich so manche Überraschung.

Heimliche Steuern B bis Z

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